Da ich mir vorstellen kann, daß jetzt viele Stadtverwaltungen und Politiker "ganz überrascht" von dieser Verordnung tun werden -hier mal kurz was zur Geschichte (aus dem Netz):

...Seit 1.1.2005 gelten neue Feinstaub-Grenzwerte nach der "Ersten Tochterrichtlinie zur EU-Rahmenrichtlinie zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität". Diese beiden, nun verbindlichen, Richtlinien wurden zwar schon 1996 und 1999 beschlossen und im Herbst 2002 von der Bundesregierung mit der Novellierung der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Aber die für ihre einhaltung zuständigen Städte und Landkreise haben sie offenbar bislang ignoriert.....

Ringo