Ottotreibstoff müsste eigentlich große Giftaufkleber bekommen.
[klugschei*modus]
Das Giftsymbol (GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen) bekommen nur akut giftige Substanzen. Das trifft so auf Ottokraftstof nicht zu, die Kennzeichnung mit Totenkopf gilt deshalb seit 2011 nicht mehr.
Das Symbol GHS08 (Verletzter menschlicher Oberkörper) bekommen Substanzen, die langfristig Schaden anrichten -
mutagen,
krebserzeugend,
fortpflanzungsgefährdend, organschädigend. Und genau das tut Ottokraftstoff aufgrund seines Gehaltes an Benzol:
H340 - Kann genetische Defekte verursachen.
H350 - Kann Krebs erzeugen.
H361 - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Quelle:
https://gestis.dguv.de/data?name=531390 (auf "Vorschriften" klicken)
Wer mal wissen will, was sonst noch so alles im Ottokraftstoff drin ist, klickt
hier (British Petrol) und scrollt zu Punkt 3.2.
Tatsächlich gelten für Kraftstoff alle möglichen Ausnahmeregelungen
(ChemVerbotsV §5 Abs. 4 Punkt 1), ansonsten dürfte man den gar nicht mehr an Privatpersonen abgeben.
[/klugschei*modus]
Gruß
Thoralf