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und in den allermeisten Fällen gibt es dort neben einer FAHRBAHN mit Fahrradverbot einen Radweg, auf dem sogar ein Trike mühelos von schnelleren Radfahrern überholt werden kann.
Dann ist der Fehler in System lange vorher passiert. Würde die Trennung nach Antriebsart fair funktionieren, müsste man an den Fahrradfahrbahnen Kraftfahrzeugverbote ausschildern und überwachen. Der Knackpunkt sind immer wieder die Knotenpunkte und Kreuzungsstellen, an denen eine Verkehrsart (und immer dieselbe) schon konzeptionell benachteiligt wird. In der Regel liegt es doch daran, dass die Planer selbst autofahrend aufgewachsen sind. »Auto darf alles« war schon der Grundtenor, als ich in der Schule war. Dass Zweirichtungsradwege neben Landstraßen zu üblen Blendungen führen, sollte jeder wissen, der den Begriff »europäisches asymmetrisches Abblendlicht« kennt. Wer ihn nicht kennt, der darf kein Kraftfahrzeug führen und erst recht keine Straßen planen.