Mein Bauchgefühl sagt mir, dass er die Aufwände beim Hersteller geltend machen können sollte. So läuft das doch auch, wenn ein Hersteller z.B. Komponenten kombiniert, von deren Kombination der Hersteller ausdrücklich abrät.
Schwerig ist hier, dass anscheinend der Nutzer die Speiche kaputt gemacht hat. Da würde ich als Händler beim Hersteller nachfragen und mich rückversichern, wie verfahren werden soll.