Zitat:
Die Bestellkarten mussten imho von einer Organisation wie DTSB/BSG, Schule, ... abgestempelt sein.

Dass diese Bestellkarten abgestempelt und bestätigt werden mussten, keine ich nicht mehr. Es muss damit Mitte der Siebziger Geschichte gewesen sein. Möglicherweise betraf es nur Gruppen. Ich gehe davon aus, dass das mit dem Küstengrenzgebiet vergleichbar war. Binnenlandbewohner, und dazu gehörten schon die aus Güstrow und vergleichbar nahen Städten, eng gesehen auch Rostocker, hätten dem Verordnungstext nach nicht einfach so an einem schönen Wochenende an die Ostsee baden fahren dürfen. Nur ist mir nie zu Ohren gekommen, dass das jemals durchgesetzt worden wäre. Ich nehme an, dass auch die stursten der alten Knaben aus Wandlitz wussten, dass sie dann ein ganzes Volk gegen sich gehabt hätten. In der Tschechoslowakei war man, seit ich 1977 zum ersten Mal dort war, deutlich lockerer. Kann sein, dass das mit den Erfahrungen von 1968 zu tun hatte.

@Fricka, was heute passiert, ist bekannt und schon wegen der Verfügbarkeit von mobilem Indernetz und mehreren Buchungsportalen auch beherrschbar. In einem Wartehaus übernachten muss man kaum mehr. Jugendherbergen nutze ich, wenn es möglich ist, trotzdem noch immer gerne. In Grindelwald war sogar das Matratzenlager unter dem Dach mit Blick auf die drei Hausberge große Klasse, doch um 2000 hat man die auch mit einem Anbau mehr oder weniger verdorben. Nur erwarte ich noch immer, dass Änderungen der Geschäftsbedingunen bekanntgegeben werden, ohne, dass man danach suchen muss.