In Antwort auf: Uwe Radholz


Kann man eigentlich Schadenersatz erwirken, wenn das Rad geschrottet ist?


Hallo Uwe,

Schadensersatz gibt es im Normalfall, wenn man sein Fahrrad vorschriftmässig verpackt hat. Dann wird man gefragt, ob man selbst eine Gepäckversicheung abgeschlossen hat und wenn ja, soll die Versicherung den Schaden begleichen. Ansonsten haftet die Fluggesellschaft bis zu einer gewissen Obergrenze, das geht mit Gewicht des Rades, also wiegen oder genau angeben, wenn ihr das Gewicht im Kopf habt. Und dann gibt es eine Obergrenze, das wären bei der LTU etwa 750 EUR gewesen, wenn ich micht recht entsinne.
Grüße
Fritz