In Antwort auf: pedrito


Das Problem mit den Pappkartons (oder anderen Verpackungen) ist, dass dann die Loader denken "Ach, das ist ja schon geschützt, da muss ich nicht aufpassen" und es so behandelt wird, wie normales Gepäck, ist das Fahrrad dagegen "nackt" wird es mit grösserer Vorsicht behandelt (natürlich gibt es Ausnhamen).



So denke ich es mir eigentlich auch. Aber einige Gesellschaften schreiben ja in Ihren Bedingungen, dass sie einen Transport nur bei verpackten Rädern machen.
Und dann auf dem Flughafen zu stehen und zu streiten, dazu habe ich natürlich keine Lust.

Bisher blieb ich von Schäden auch verschont. Ich nutze eine zusätzlich mit Pappe gepolsterte flexible Transporttasche.

Kann man eigentlich Schadenersatz erwirken, wenn das Rad geschrottet ist? Schließlich nehmen die meisten Gesellschaften ja mittlerweile reichlich Geld für den Transport