Du hast nach Meinungen gefragt. Antwort läßt sich aus zwei Sichten versuchen:
1) Gemäß STVZO, §67:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/ (nicht von der 2012 beirren lassen).
Aktive Seitenleuchten sind nicht zulässig, Speichenreflektoren und Rücklichter dürfen gar nicht verdeckt werden!?!? Zusätzliche, reflektierende Elemente an der Seite sind zulässig, ebenso ein zusätzliches Rücklicht.
Speichenreflektoren sind vor Jahrzehnten verpflichtend geworden. Grund waren mW viele Radunfälle (auch mit Schulkindern). Es ging um die schlechte Sichtbarkeit im Stand (damalige Funzelbeleuchtung ohne Standlicht) und gerade auch von der Seite (Ein-/Ausfahrten, Querstraßen). Ein KFZ hat eine große, uniforme Seitenfläche, die bei Licht sofort auffällt, ein Rad mit Fahrer gerade nicht. Wie wirksam Reflektoren sind, kann man in Form des Gegenteils an den nackten MTB/RR nachts gut "sehen".
2) Rein aus technischer Sicht:
Jedes Licht mehr hilft, insofern ist auch die LED-Kette in dieser Richtung. Aber: ein Fahrzeug soll ein typisches Beleuchtungsmuster zeigen, damit es als solches identifizierbar ist. Das wird auch über die STVZO erreicht.
Daraus zwei einfache Maßnahmen, ausreichend wirksam und dem Sinn der STVZO nahe kommend:
- Keine aktiven Seitenleuchten, aber zusätzlich reflektierende Elemente zum Ausgleich der verdeckten Speichenreflektoren.
- Zusätzliche Akku-LED-Rückleuchte so anbringen, dass diese von der Seite sichtbar ist.
Sehe gerade, dass das ziemlich zu Deiner Entscheidung passt. Posting hat sich überlappt.