Nunja, zu der Situation, gibts aber drei Dinge anzumerken:
1) Betrifft den PkW-Fahrer. Der hat, wenn er nicht 100% sicher sein kann, dass da kein Radfaher ist, beim Abbiegen selbst die entsprechende Sorgfalt zur Geltung kommen zu lassen hat. Dann zählt im Abbiegemoment die Bleuchtung des Radlers nach vorn.
2) Die Beleuchtung des Radlers kann seitlich noch so gut sein, wenn sie durch parkende PkW und andere Sichthinernisse verdeckt wird. Sprich auch eine Rundumbeleuchtung gibt dir keine Garantie, dass du auf dem Radweg gesehen wirst. Bist du als Radler schneller als der meist schleichende motorisierte Verkehr bringt dir diese Festbeleuchtung nach hinten auch absolut nichts.
3) Nicht nur wegen Punkt 2 ist als Radfahrer an allen Abbiegungen gesteigerte Umsicht und Gefasstsein auf Vorfahrsübertreter lebensnotwendig. Die Funzel nimmt dir das nicht ab.
Außerdem stößt diese Festbeleuchterei ja gerade in das Horn der reizüberflutenden Aufrüstung, gegen die du seinerzeit ja mal gekämpft hast. Das Tagfahrlicht ist wohl nicht mehr zurückdrängbar, aber mit seitlichen Positionsleuchten muss man ja nicht ohne Not gleich eine weitere Baustelle eröffnen.