Nun, das glaube ich wiederum nicht. M.E. haben 10 % mehr beim Oberrohr in der Regel einen grösseren Effekt als 10 % beim Steuerrohr. Sagen wir also beispielsweise 660 mm Oberrohrlänge gegenüber 600 mm Oberrohrlänge bringen bei ansonsten identischen Dimensionen einen grösseren Seitensteifigkeitsverlust mit sich als 198 mm anstatt 180 mm Steuerrohrlänge.
Bei einem Stahlrahmen altbackenener Bauweise mit 31.8 mm-Steuerrohr mag die Verwindung im Steuerrohr noch einen etwas grösseren Effekt haben, sobald die Rohre aber einigermassen aufgeblasen sind sieht das anders aus.