Die Verwindungsteifheit hängt
mehr von der Steuerrohrlänge ab als von der Oberrohrlänge
Das stimmt so nicht ganz. Schon ein um wenige Zentimeter längeres Oberrohr führt bei identischer Dimensionierung sehr schnell zu einem deutlich verwindungsanfälligeren Rahmen. Beispiel: Ein 600 mm langes Oberrohr biegt sich bei derselben Belastung etwa doppelt so stark durch wie eines mit 500 mm Länge. (Siehe hierzu auch Seite 14 in Smolik's "Fahrradrahmenbau".)
Das Steuerrohr wirkt sich zwar auch auf die Seitensteifigkeit des Rahmens aus, je länger es ist desto schlechter kann es den hier wirkenden Torsionskräften trotzen. Heutzuttage sind aber die Steuerrohre (bedingt durch die massiven Gabelschäfte) meist sehr üppig dimensioniert. Ein längeres Steuerrohr hat zudem bei gleichbleibender Ober- und Unterrohrlänge den Vorteil, das diese weniger stark auf Torsion belastet werden. Der dann tendenziell vorherrschenden Biegebelastung können sie besser widerstehen. Ein längeres Steuerrohr hat also (sofern es massiv dimensionert ist) oft sogar positive Auswirkungen auf die Seitensteifigkeit des Rahmens.