Hallo Bernd,
die StVZO schreibt vor, daß der Scheinwerfer mindestens so sehr nach unten geneigt wird, daß der Lichtkegel in 5 m Abstand nur halb so hoch liegt, wie am Lichtaustritt aus dem Scheinwerfer. Ich mache das so, daß ich das Fahrrad eben in 5 m Abstand zu einer Mauer (Tiefgarage wegen Dunkelheit) aufstelle und mit dem Standlicht die Mitte des Lichtkegels vom Boden aus messe. Die Mitte des Scheinwerfers lässt sich dann ebenso einfach ermitteln und ich kann dann den Scheinwerfer ggfs. korrigieren. Für 5 m reicht das Standlicht heutiger Scheinwerfer locker aus (selbst beim Philipps, der sonst ein eher schlechtes Standlicht hat). Da braucht es keine extra Stromquelle.