In Antwort auf: StephanBehrendt
Das galt aber nur für hinten.

Stimmt, hatte ich dazuzuschreiben vergessen.
In Antwort auf: StephanBehrendt
Und Blinken gilt weiterhin nicht.

Richtig, Blinkmodus schließt eine Zulassung von vornherein aus (hatte ich auch gestern schon so geschrieben), ist aber meines Wissens an Kleidung etc. eben nicht verboten (also 'erlaubt'), weil Kleidung, Rucksäcke und Packtaschen keine Teile des Rades sind.