In Antwort auf: derSammy
Als Zusatzleuchte ist doch alles erlaubt, was so allgemein als "Stecklicht" mit K-Nummer/ Alleinrücklicht bei Rennrädern unter 11kg durchging/(~geht?).

Ja, und das galt auch schon vor der letztjährigen 'Beleuchtungsreform'.
Umgekehrt war (und ist m. W. heute noch) alles, was keine Zulassung hat(te), einschließlich blinkender Lichter, zwar zur Montage am Fahrrad verboten, aber 'erlaubt', sobald an Kleidung, Rücksäcke und sogar Packtaschen gesteckt.
Grüße
Alexander