In Antwort auf: goerdy

Wenn ich jetzt eine Tour fahre von 20km und am Ende noch einen 10km Umweg mache zum Einkaufen, dann sind das 20Freizeit und 10zweckkilometer.

Fahre ich nun meine Runde so, das im am Supermarkt (etwa 4,5km von hier) vorbeikomme, also die Fahrt zum Supermark und zurück 9km wären, dann rechne ich 4,5km für zweck und den Rest der Tour für Freizeit.

Falsch. Die Regel lautet: Wird im Rahmen einer Freizeitfahrt ein Einkauf getätigt, dann ist die zweifache Entfernung von der Wohnung zu einer Einkaufsgelegenheit der selben Kategorie von der Freizeitstrecke abzuziehen. Steht ein Teil des Einkaufs in unmittelbarem Zusammenhang mit der Freizeitfahrt (Nahrung, Ersatzteile,...) dann ist der abzuziehende Streckenanteil anteilig zu reduzieren.

Beispiel: Auf einer Tour mit insgesamt 50 km werden bei einem Supermarkt Lebensmittel im Gesamtwert von 20 Euro eingekauft, davon 5 Euro für Müsliriegel und Getränk, die im weiteren Verlauf der Tour konsumiert werden. Der nächstgelegene Supermarkt ist von der Wohnung 5 km entfernt. Dann gelten 2 * 5 * 75% = 7,5km als Zweckfahrt.

Eine App zur Online-Erfassung für den dauerstromversorgten Smartphone-Radler zu entwickeln, sollte ein Klacks sein.