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#91503 - 05/26/04 02:28 PM
Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklichtern
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Stand eben auf den dpa-Seiten: Neue Fahrräder müssen künftig batteriebetriebene Rücklichter haben
Berlin (dpa) - Neue Fahrräder müssen künftig mit batteriebetriebenen Rücklichtern ausgestattet sein. Das sieht eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vor, die Ende 2004 in Kraft treten soll. Einen entsprechenden «Bild»-Bericht bestätigte das Bundesverkehrsministerium in Berlin. Die Neuregelung solle die Sicherheit von Fahrradfahrer weiter verbessern. Nach amtlicher Statistik ist etwa jeder zehnte Unfalltote in Deutschland ein Radfahrer; jeder siebte Verletzte war mit dem Rad unterwegs. Grüße Jürgen
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#91564 - 05/26/04 06:34 PM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklich
[Re: jotes]
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Es wüede mich nicht wundern, wenn dazu Primärzellen verlangt werden. Das Standlicht mit Kondensator ist für die Batteriehersteller auch sowas von geschäftsschädigend. In Deutschland wurde ja noch jede gute Idee in ihr Gegenteil verdreht. Falk , primärzellenfrei
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#91574 - 05/26/04 07:19 PM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklichtern
[Re: jotes]
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Moin, ich bin ja auch dafür, daß der allgemeine Standard der lichttechnischen Anlagen am Fahrrad gehoben wird. Ich hab nur Zweifel, ob eine so (fahrradbezogen-)restriktive StVZO wie die deutsche, Bestand in Brüssel hätte, wenn ein Hersteller von Fahrradbeleuchtung z.B. aus den Niederlanden dort gegen das Handelshemmnis StVZO klagen würde. In Östereich dagegen sind m.W. alle Fahrradbeleuchtungseinrichtungen, die in einem anderen EG-Land zulässig sind, ebenfalls zulässig. Wir haben an einigen unserer Räder das niederländische AXA Omega II... Gruß aus HH, HeinzH.
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#91581 - 05/26/04 07:38 PM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklich
[Re: jotes]
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Da kämpfen mal wieder einige Beamten ums Überleben.
Was nützen die ganzen Vorschriften, wenn die Kids doch lieber erst garnicht einschalten?
Wenn ich eins hasse, dann sind das Radfahrer ohne Licht. Eine funktionierende Lichtanlage ist für mich ein unbedingtes MUSS! Am Besten wäre, alles mit Nabendynamo auszustatten und auf Dauerbetrieb einstellen. Dann kann man sich diesen komischen Nexus Schalter sparen, oder?
Hans
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#91619 - 05/26/04 09:21 PM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklich
[Re: TenBaseT]
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Was nützen die ganzen Vorschriften, wenn die Kids doch lieber erst garnicht einschalten?
Wieso denn Kids? Meiner Erfahrung nach gibt es da keinen nennenswerten Altersunterschied. Innerhalb von Ortschaften tippe ich auf min. 40% aller Radfahrer, die ihr Licht auch Nachts nicht einschalten und min. 70%, denen starke Dämmerung als Grund nicht ausreicht. Die meisten glauben halt immer noch, Fahrradlicht braucht man nur, wenn man die Fahrbahn nicht mehr sehen kann. Ich denke, an den bisherigen Vorschriften braucht nix getan werden ... man müsste einfach mal die bestehenden durchsetzen. Allein schon wenn ich sehe, wieviele Räder gar keine Lichtanlage haben. Und spricht man die Radfahrer darauf an kommt uni sono dieselbe Ausrede: "ich nehm schon ein (batteriebetriebenes) Licht mit, wenn ich nachts fahre" --- schon mal dran gedacht, dass es auch tagsüber jede Menge Situationen gibt, wo man Licht braucht? Nur mal so als Beispiel: starker Regen, Nebel, schattige Waldstraßen ... etc. pp. Die einzige Änderung, die ich mir an den Vorschriften wünsche ist, dass man technische Neuerungen (z.B. Akkulichter) erlaubt. Gruß, André
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#92154 - 05/29/04 08:59 PM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklichtern
[Re: HeinzH.]
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In Östereich dagegen sind m.W. alle Fahrradbeleuchtungseinrichtungen, die in einem anderen EG-Land zulässig sind, ebenfalls zulässig. Moin Heinz! Das ist eine leicht verkürzte Darstellung: In Österreich ist _alles_ zulässig, was in einem anderen EU- bzw. EWR-Land als Fahrrad oder Fahrradteil in Verkehr gebracht werden darf - sofern, das ist die (in der Praxis sinnlose) Einschränkung, der österr. Sicherheitsstandard damit nicht unterlaufen wird. (Stichwort: EU-Gleichwertigkeitsklausel, die es in der neuen DE-StVZO offensichtlich auch geben wird.) [1] Lichttechnisch ist alles erlaubt, sofern damit die Mindestanforderung von 100 cd nach vorn und 1 cd nach hinten (plus jeweils 20 cm2 weisser bzw. roter Rückstrahler) erreicht sind. Ob die Stromquelle Batterie und/oder Dynamo ist, bleibt den FahrradlenkerInnen überlassen. Wobei einerseits das Licht fest mit dem Fahrrad verbunden sein muss [2] und bei Dynamobetrieb dieser die 100 cd an der Lampe ab 15 km/h bringen muss. Siehe hier in der österr. Fahrradverordnung. Ich selbst fahre mit SON + Lumotec 2,4 W + E6 3,0 W vorne, mit B&M D'Toplight senso multi hinten im alleinigen Batteriebetrieb, was der österr. Fahrradverordnung voll entspricht, und schon gar nicht widerspricht. (Der Lumo leuchtet ohne Rücklicht mit der 2,4 W wesentlich heller, die Lampe hält dies bisher konsequenzlos aus. Mal sehen, wie lang.) lg Elisabeth ******************************* [1] Gleichwertigkeitsklausel § 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt. [2] BTW, Lichtquelle: Der Formulierung "mit einem helleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht" folgend, halte ich - zumindest hier in AT - Stirn- und Helmlampen im öffentlichen Strassenraum, also im Bereich der StVO, für gesetzeswidrig. ... Und ehrlich gesagt: Seit mir mal ein paar Radler mit Helmlampe entgegen gekommen sind und ich merken musste, wie die (selbst im erleuchteten Stadtbereich) blenden und blind machen, bin ich dafür, dass das nicht erlaubt ist (oder wird, sollte meine bescheidene Rechtsmeinung dazu nicht richtig sein).
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#92180 - 05/30/04 06:21 AM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklich
[Re: ]
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Moin!
@Elisabeth: Danke für den genauen Wortlaut der östereichischen StVZO!
@Wolfi: Im Liegeradforum hat das jemand jemand eruiert, es werden demnach in der neuen StVZO keine batteriegestützten Standrücklichter verlangt.
Schönen Fahrradtag noch,
HeinzH. aus Münster
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#92534 - 06/01/04 03:11 PM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklich
[Re: TenBaseT]
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Da kämpfen mal wieder einige Beamten ums Überleben.
Was nützen die ganzen Vorschriften, wenn die Kids doch lieber erst garnicht einschalten?
Wenn ich eins hasse, dann sind das Radfahrer ohne Licht. Eine funktionierende Lichtanlage ist für mich ein unbedingtes MUSS! Am Besten wäre, alles mit Nabendynamo auszustatten und auf Dauerbetrieb einstellen. Dann kann man sich diesen komischen Nexus Schalter sparen, oder?
Hans
Hi, so wie ich das verstehe, nimmt man z. B. das Rücklicht b+m Secutec multi. Der hat einen Sensor und schaltet automatisch auf Batteriebetrieb, wenn es dunkel ist (gérade im Stadtverkehr gut). Wenn man dann den Dynamo anschaltet, wird der Batteriebetrieb gestoppt und auf Dynamo gesetzt. In einem stimme ich dir zu, TenBaseT: Eine Lichtanlage am Rad ist ein absolutes Muss. Es ist unverantwortlich, in der Dämmerung oder gar in der Nacht ohne Licht zu fahren... Ich finde den (alten) Nexus-Schalter eigentlich sehr gut - leider wird er nicht mehr bei Shimano dazugeliefert, sonst hätte ich mir noch stark überlegt, ob ich nicht lieber Inter-L statt SON kaufen soll. viele Grüße Valentin
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#92759 - 06/02/04 02:56 PM
Re: Neue Fahrräder mit batteriebetriebene Rücklichtern
[Re: jotes]
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Hi, weiß nicht, ob das hier schon wer gepostet hat, aber das hier habe ich gerade gefunden:
"Pressemitteilung Richtigstellung: Dynamobetrieb bei Fahrradscheinwerfern und Fahrradschlussleuchten weiterhin Vorschrift
Einige Medien berichteten in diesen Tagen über eine geplante Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und dabei über die gesetzliche Einführung eines Fahrrad-Standlichtes. Bei einer dpa-Veröffentlichung wurde die Gesetzesvorlage falsch wiedergegeben, was zu einer Verwirrung sowohl bei Endverbrauchern als auch beim Fahrradhandel und der Fahrrad- und Fahrradteileindustrie führte. Der Zweirad-Industrie-Verband stellt daher den Sachverhalt wie folgt klar:
Die geplante Änderung der StVZO sieht für den Beleuchtungsbereich an Fahrrädern vor, dass zukünftig die rote dynamobetriebene Schlussleuchte eine Standlichtfunktion aufweisen muss, die sich automatisch einschaltet, wenn das Fahrrad zum Stillstand kommt. In welcher Form diese Standlichtfunktion erreicht wird, z. B. durch eine Batterie- oder Kondensatorlösung, bleibt den Herstellern der Fahrräder bzw. der Schlussleuchten überlassen.
Sowohl für den Betrieb des Scheinwerfers als auch der Schlussleuchte wird die Verwendung einer Lichtmaschine (Dynamo) mit einer wahlweisen Nennspannung von 6 V oder 12 V weiterhin zwingend vorgeschrieben sein. Eine Ausnahmeregelung hierfür wird es nur für Rennräder mit einer Gesamtmasse bis zu 11 kg oder Geländefahrräder mit einer Gesamtmasse bis zu 13 kg geben.
Die Änderung der StVZO wird nach dem heutigen Sachstand frühestens gegen Ende des Jahres in Kraft treten können und gilt in der dann aktuellen Fassung ausschließlich für neu in den Verkehr gebrachte Fahrräder, wobei noch eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen ist.
Bereits in Betrieb befindliche Fahrräder sind demzufolge von dieser neuen Vorschrift nicht betroffen. Im Interesse der Endverbraucher wäre es angebracht, dort, wo eine falsche Information erfolgte, durch die Richtigstellung eine Korrektur vorzunehmen. Die Einführung einer nach hinten wirkenden Standlichtfunktion wurde im übrigen von der gesamten im ZIV organisierten Zweiradindustrie von Anfang an unterstützt und positiv begleitet.
Schwalbach, 28. Mai 2004 "
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