Hallo
ich habe da eine Frage für die Italien Spezialisten:
Muss bei einem Radträger auf der Anhängerkupplung mit eigener Beleuchtung und eigenem Kennzeichen eine Warntafel angebracht werden?
Wenn ja, welche? Metall oder Kunststoff, mit oder ohne 4 roten Rückstrahlern?
Den zugehörigen Paragraph in der italienischen StVO habe ich gefunden. Alles, was über die Fahrzeuggrenze hinausgeht, ist zu kennzeichnen. Allerdings wird der Radträger auf der AHK teilweise als zum Fahrzeug gehörend verstanden. Es scheint dazu einen Erlass zu geben, der das bestätigt.
Hat jemand aktuelle Informationen dazu?
Viele Grüße,
Christian