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#80747 - 03/29/04 11:36 AM RadwegSchild auf dem Boden
Beberich
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Hallo,

habe per Suche leider nichts gefunden. Wenn ein Radweg mit einem RadwegSchild auf dem Boden markiert ist, zaehlt diese Markierung wie ein aufgestelltes RadwegSchild?

Soll heissen: "muss" ich den radweg dann benutzen?

Ahoi. Beberich.
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#80751 - 03/29/04 11:55 AM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: Beberich]
Andreas
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Nein.
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#80752 - 03/29/04 11:59 AM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: Beberich]
TiVo
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Moin Beberich
Nur die Wege mit den drei blauen Schildern sind benutzungspflichtig!

siehe auch hier Quelle
Zitat:
Die Radwegebenutzungspflicht ist 1997 modifiziert worden. Radfahrer müssen seit dem 1. Oktober 1998 nur noch Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237 (Radfahrer), 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (Getrennter Rad- und Fußweg) gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.

Zeichen 237
Zeichen 240
Zeichen 241


oder
http://www.frank-bokelmann.de/Radpar.htm

Edited by TiVo (03/29/04 12:01 PM)
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#80755 - 03/29/04 12:07 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: ]
Beberich
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Schoenen Dank dafuer, war mir einfach nicht sicher ob gemalte Strassenverkehrszeichen nich doch gelten.

Ahoi. Beberich.
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#80758 - 03/29/04 12:38 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: Beberich]
Anonym
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Strassenmalerei in Form von Verkehrsschildern hat dekorativen Charakter, rechtlich verbindlich ist nur die Blechtafel selbst. Die Rechtsgrundlage (StVO und Verwaltungsvorschrift) klebe ich mal unten dran.

Gruesse - Eva




StVO § 46, Abs. 6, Nr. 3
Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen.

VwV-StVO zu § 42 Abs. 6 Nr. 3 Schriftzeichen und Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn
1. I. Durch die Wiedergabe eines Verkehrsschildes auf der Fahrbahn wird der Fahrzeugverkehr auf eine besondere Situation aufmerksam gemacht.

2. Von der Möglichkeit, Verkehrsschilder auf der Fahrbahn darzustellen, sollte nur sehr sparsam Gebrauch gemacht werden.

3. In der Regel genügt es, das Sinnbild des Verkehrszeichens auf der Fahrbahn darzustellen (z. B. ein Fahrrad).

4. II. Bei der Ausführung der Darstellung sind die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) zu beachten. Vgl. zu § 41 Abs. 3.

5. III. Vgl. auch Nummer I 1 zu § 8 Abs. 1 (Rn. 1), Nummer II zu § 41 (Rn. 2). Nummer III zu Zeichen 206 (Rn. 3) sowie Nummer VII 2 zu den Zeichen 205 und 20;: Rn. 12.
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#80766 - 03/29/04 01:16 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: Anonymous]
jutta
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Dass nur aufgestellte Radwegschilder gelten, wurde schon gesagt. Trotzdem würde ich einen nicht benutzungspflichtigen Radstreifen (ohne Pfahlschild) benutzen, denn für Kfz ist er ein nicht benutzbarer Sonderstreifen (durchgezogene Linie), außerdem wars sicher mal ein benutzungspflichtiger udn man kann sich aufs Gewohnheitsrecht berufen, falls nicht das Pfahlschild ausdrücklich durchgestrichen ist
Nicht benutzungspflichtige Rad-Wege benutze ich nur, wenn sie mir zumutbar sind und vorteilhaft sind.
Gruß Jutta
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#80771 - 03/29/04 02:03 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: Beberich]
joerg046
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Zitat:
Hallo,

habe per Suche leider nichts gefunden. Wenn ein Radweg mit einem RadwegSchild auf dem Boden markiert ist, zaehlt diese Markierung wie ein aufgestelltes RadwegSchild?

Soll heissen: "muss" ich den radweg dann benutzen?

Ahoi. Beberich.


Wenn ein Radweg-schild auf dem Boden liegt, hat's wahrscheinlich mal wieder der Mülllaster (3 l?) beim Rangieren über den Haufen geholzt.
Sowas würde ich sofort der Stadt melden, nicht daß in der Dämmerung noch ein Jogger drüberfällt grins

Der Radweg muss dann nicht benutzt werden, weil ja das Schild den Weg versperrt
grins
Servus, Jörgi aus München bier

Münchner Liegeradstammtisch
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#80772 - 03/29/04 02:09 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: Anonymous]
Beberich
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Zitat:
...Trotzdem würde ich einen nicht benutzungspflichtigen Radstreifen (ohne Pfahlschild) benutzen, denn für Kfz ist er ein nicht benutzbarer Sonderstreifen (durchgezogene Linie), ... Gruß Jutta


Also wenns ein Radstreifen ist sehe ichs genauso, habe aber diese Bodenbemalung hier schon haeufiger auf wirklich "nichtBefahrungsWuerdigen" Rad-WegEn gesehen und da freu ich mich das ich da nich fahren muss .. wo ich jetzt ja auch gelernt habe, das man auch den nicht benutzen muss, wenn er wirklich nicht "BefahrungsWuerdig" ist .. was natuerlich viel subjektivitaet hervorruft zwinker

Ahoi. Beberich.
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#80805 - 03/29/04 04:35 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: jutta]
Wolfrad
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Zitat:
außerdem wars sicher mal ein benutzungspflichtiger udn man kann sich aufs Gewohnheitsrecht berufen, falls nicht das Pfahlschild ausdrücklich durchgestrichen ist

Das ist nicht zutreffend. Es gilt nur die aktuelle Lage.

WdA
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#80811 - 03/29/04 04:58 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: Wolfrad]
Radeldaniel
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Oh ja, auf ein solches Gewohnheitsrecht, nein, eine Gewohnheitspflicht wollte sich gestern auf der B9 in Bad Breisig anscheinend auch der Fahrer eines BMWs mit Duisburger Kennzeichen berufen. Leider vergaß er im Affekt das Fenster zu öffnen, so daß sein Wutgeschrei neben seiner Hupe nur mit sehr ersticktem Klang zu mir durchdrang. Ich weiß gar nicht, warum wir immer klagen, Radwege seien so schlecht zu erkennen - manche Autofahrer sind uns da haushoch überlegen.

Daniel
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#80872 - 03/29/04 10:32 PM [Re: jutta]
ex-2881
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Off-topic #90487 - 05/21/04 07:08 AM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: ]
Thun73
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Hallo Eva,

wo hast Du die Info her, das in 30er Zonen es keine benutzungspflichtigen Radwege geben darf?

Finde ich eine sehr interessante Info zwinker
Gruß aus Rheine
MAIK
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Off-topic #90495 - 05/21/04 08:03 AM 2 Arten von Radwegen [Re: Thun73]
Wolfrad
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Seit 1998 gibt es zwei Arten von Radwegen: "Radwege" und "andere Radwege". Dazu heißt es in § 2 (4) Satz 2 StVO:

"Sie [Radfahrer] haben Radwege und Fahrradstraßen zu benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere Radwege dürfen sie benutzen; linke Radwege jedoch nur dann, wenn diese für die Gegenrichtung ebenfalls mit Zeichen 237, 240 oder 241 freigegeben sind."

In 30er Zonen *) gibt es, wenn überhaupt, nur noch "andere Radwege", was Radfahrer meist nicht wissen und motorisierte Verkehrserzieher schon gar nicht.

WdA


*) Dort sind an den Radwegen 1998 alle blauen Schilder abmontiert worden.
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Off-topic #90506 - 05/21/04 09:31 AM Re: 2 Arten von Radwegen [Re: Wolfrad]
jutta
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Bei uns gibt es einen "anderen" Radweg in einer 30-er Zone, schön rot gepflastert, am Beginn steht kein Zeichen (ich weiß nicht, ob da mal eins gestanden hat), aber am Ende (das ist nur wenig entfernt) steht das Zeichen 237 und darunter "Ende".
An einer anderen Stelle hat man aber die Radwegzeichen abmontiert. In der einen Richtung ist ein "Einfahrt verboten", was eigentlich für Kfz auf der Straße gilt, aber so wie es steht, gilt es für den baulich vorhandenen Radweg (das Zeichen war darunter). Auch in der Gegenrichtung wurde das Schild entfernt, nur noch Zeichen für Busspur mit Zusatz "Baufahrzeuge frei". Das seit Monaten. Ich habe mich deshalb schon vor Wochen per Mail an die Polizei gewandt und gefragt, wie man da als Radfahrer fahren soll (eine parallele Straße /B80/ ist für Radfahrer explizit gesperrt und auch nicht empfehlenswert). Als Antwort erhielt ich (sinngemäß), dass die Untere Verkehrsbehörde aufgefordert wurde, den Missstand umgehend zu beseitigen. Aber zumindest bis vor einigen Tagen war nichts passiert. Es fährt natürlich jeder dort, da praktisch keine andere Wahl ist.
Vor kurzem hat aber die Stadt wieder mal ne Fahrradrallye veranstaltet, wo man genau da lang fahren musste, wo laut Verkehrszeichen Einfahrt verboten ist. Amtlich angeordnete Missachtung der StVO. That's Halle
Gruß Jutta
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Off-topic #90631 - 05/22/04 01:00 PM Re: 2 Arten von Radwegen [Re: Wolfrad]
Wolfrad
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Zitat:
In 30er Zonen ... gibt es, wenn überhaupt, nur noch "andere Radwege"...

Nachtrag:

§ 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung gebietet dies. Dort heißt es:

"Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig."

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dort: III Durchführungsvorschriften, dort § 45 StVO
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Off-topic #90671 - 05/22/04 05:48 PM Re: RadwegSchild auf dem Boden [Re: joerg046]
Anonym
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Zitat:
Mülllaster (3 l?)

Ja, mit dieser Schreibweise bist Du (leider) völlig ap du däit. grins
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