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#75104 - 02/24/04 11:09 PM Helmpflicht in Spanien (Andalusien)
mikep
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Hallo zusammen,
irgendwo habe ich gelesen, dass in Spanien außerhalb der Städte Helmpflicht herrschen würde. Leider kann ich den Artikel nicht wieder finden.
Kann jemand etwas dazu sagen?
Danke im Voraus.
Gruß Mike

P.S. ....ach ja, hat jemand Erfahrungen mit "wild campen" in der Gegend?

Edited by mikep (02/24/04 11:11 PM)
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#75109 - 02/25/04 05:16 AM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: mikep]
José María
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Hallo mikep

Zitat:
Helmpflicht in Spanien


Na und.
In España tragen nur Leute Helme die Vernünftig sind. Wen du nicht Vernünftig bist ist es den Leuten auch egal wen du kein Helm trägst.

Zitat:
"wild campen"


Auch kein Problem. Das Land ist nicht so dicht Bevölkert, so mit findest du bestimmt einen ruhigen Ort.
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#75219 - 02/25/04 05:01 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: mikep]
_Alex_
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Zitat:
P.S. ....ach ja, hat jemand Erfahrungen mit "wild campen" in der Gegend?


Ja, wie José sagt kein Problem und lass dich nicht von den "coto privado de caza" (priv. Jagdgebiet) Schildern abschrecken, die stehen eh überall lach
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#75229 - 02/25/04 05:43 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: mikep]
Radeldaniel
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Hallo Mike,

zum Wildzelten:

Abseits der Touristenzentren habe ich 1998 in kleinen Bauerndörfern gefragt, ob ich in der Nähe zelten darf. Es wurde mir immer erlaubt, teilweise wurde mir sogar frisches Gemüse gespendet.

Einmal habe ich nicht gefragt, das mache ich eher ungerne, und direkt neben einem geschlossenen Campingplatz gezeltet, und zwar praktischerweise auf einem Picknick-Platz mit Wasserversorgung. Auf der Wiese nebenan grunzten glückliche Ökoschweine. Weder die noch ihr Halter, der morgens mal vorbeischaute, störten sich an meiner Anwesenheit.

Daniel
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#75235 - 02/25/04 06:44 PM ein bürgerrecht des reisenden [Re: mikep]
aika
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'wild campen'

wieso, willst du dich mehrere tage an einem ort mit zelt und feuerstelle häuslich niederlassen?

wenn nicht, alles andere nennt sich 'nachtlagern', und ist eines der frühesten bürgerrechte für jedermann auf reisen, und dient dem zeitlich auf eine nacht begrenzten unterschlupf für sich und seine habe.

das nachtlager kann und darf nur an ausdrücklich dafür verbotenen stellen verweigert werden, zB. wenn rechte anderer dem im wege stehen (NSG, verletzung des eigentumsrechts, oder gemeinderecht), aber auch diese beschränkungen werden bei gefahr für leib oder habe des reisenden hinfällig (unwetter), dann darf er nämlich überall lagern, sofern kein unterschlupf in erreichbarer nähe ist (stadtgebiet).

die feuerstelle unterliegt weit grösseren beschränkungen, und kann darüber hinaus ein nachtlager uU. zur hausähnlichen behausung machen , auch bei nur einnächtiger nutzung.
die hausähnliche behausung, besonders die über mehrere nächte, ist im gegensatz zum nachtlager nur an dafür bestimmten orten erlaubt (eben das neudeutsche 'campen').

das sollte eigentlich europaweites grundrecht sein, und wird nur in einigen ländern durch unsägliche gesetzgebungen gegen 'vagabundieren' verwässert.
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#75247 - 02/25/04 07:22 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: mikep]
Urs
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Schau mal hier und hier

Als ich in Andalusien war sah ich eigentlich nur Radtouristen mit Helm.
Urs
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#75250 - 02/25/04 07:37 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: mikep]
thomas56
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hallo maik,
nach meiner kenntnis ist helm in spanien zwar vorgeschrieben, ein fehlender helm wird aber nicht mit irgendwelchen sanktionen belegt. ich bin immer ohne gefahren.
die schönsten plätze zum wildzelten erkennt man durch "camping verboten"-schilder. oft in lichten wäldern mit hohem grass. nur wegen der waldbrandgefahr (teile der gegend waren letztes jahr im spätsommer leicht angekokelt) war mir ein bisschen mulmig.
zwischen malaga und faro habe ich meist nur 5-8 €/nacht auf campingplätzen gezahlt, dass war mir dusche und sicherheit wert, weiter im osten wurde es seltsamerweise schnell erheblich teurer (nähe alicante z.b 24 €)
guss
thomas
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#75319 - 02/26/04 10:28 AM Re: ein bürgerrecht des reisenden [Re: aika]
Radeldaniel
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In welchem Gesetzestext finde ich denn dieses Recht?

Daniel, der gerne außerhalb von Campingplätzen zeltet, aber lieber vorher Bescheid sagt
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#75323 - 02/26/04 10:39 AM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: thomas56]
Radeldaniel
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Hallo Thomas,

ich finde es überhaupt nicht in Ordnung, dort zu zelten, wo dies ausdrücklich durch ein Schild verboten ist! Du schadest mit diesem rücksichtslosen Verhalten dem von den meisten von uns sicherlich angestrebten guten Ansehen als "sanfte Touristen" und gern gesehene Gäste in fremden Ländern. Ich bin froh, daß es noch Einheimische gibt, die das freie Zelten ausdrücklich dulden. Deren Toleranz wird durch Dein Verhalten allerdings zunichtegemacht.

Daniel
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#75435 - 02/26/04 05:34 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: Radeldaniel]
thomas56
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hallo daniel,
schön, dass es noch leute gibt, die alles genaus machen wie irgendwelche schilder verlangen.
aber mal im ernst:
-wer geht nie bei rot über die ampel?
-fährt auch mal gegen die richtung in der einbahnstrasse?
-spielt fussball im park, obwohl das verboten ist?
-gibt beim anmelden auf dem campingplatz immer die exakte zahl der zelte an? und,und,und...
ich will wirklich nicht irgendwelchen rambo-manieren das wort reden, aber viele attraktive gegenden in frankreich und spanien gerade an der küste sind mit verbotsschildern gepflastert. wenn es mir passt und ich finde ein schönes eckchen wo weit und breit nix bewohntes zu erkennen ist, dann habe ich keine schuldgefühle mich dort unaufällig niederzulassen. ein verbotsschild, das erkennbar nur dem nächsten campingplatz die kunden zutreiben soll schreckt mich nicht. natürlich nicht in der nähe von häuser oder irgendwie erkennbar geschützten orten. und ich hinterlasse keinen dreck, das ist wohl klar.
"Wildes Zelten ist offiziell in der Nähe von Ortschaften, an Straßen, Flüssen, Stränden, historischen Objekten und natürlich bei Militäranlagen verboten. Anderswo kann man die Genehmigung des Eigentümers einholen, der sie selten verweigert."-->zitat aus der adfc-page für spanien. wenn ich mich also in der wildnis (eigentümer?) für 1 nacht niederlassen will, bewege ich mich eh im halblegalen raum.
thomas (sonst eher gesetzestreu)
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#75440 - 02/26/04 06:26 PM Re: ein bürgerrecht des reisenden [Re: Radeldaniel]
aika
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Zitat:
In welchem Gesetzestext finde ich denn dieses Recht?


im gegensatz zum mittelalter, wo man solche rechte noch verbriefen, also in text fassen musste, zählen diese heute eher zu den 'natürlichen' bürgerrechten, und sind im allgemeinen unerwähnt, da als selbstverständlich anerkannt, die sich im wesen von in den jeweiligen grundgesetzen verbrieften grundrechten herleiten.

ähnlich dem der freizügigkeit (welches für .de verbrieft ist, art.11GG), also der grundlage des freien ortswechsels und damit des ungehinderten reisens überhaupt, oder der unangekündigten zeugung von nachkommenschaft mit wem auch immer (auch ableitend nach dem GG).
es ist noch gar nicht so lange her, wo solches dem 'einfachen manne' vom grunde her nur auf anfrage gewährt wurde, und nur besonders hervorgehobenen ständen durch text ausdrücklich erlaubt war.

die feudalgesellschaft hat sich bekanntlich überlebt, und mit ihr die beschränkungen der bürgerrechte auf einen exklusiven club.
die an dessen stelle getretene bürgerlichen gesellschaft verinnerlichte eben jene im mittelalter geschaffenen freiheiten für den freien bürger zu ihrer 'natürlichen' grundlage.
die rechtslage hat sich demnach verkehrt, soll heissen, heute wird durch text 'verwehrt', also das vorhandene grundrecht des einzelnen bei übergeordnetem bedarf eingeschränkt, anstatt die abweichende ausnahme wie früher zu 'erlauben'.

der reisende bürger genoss seit je die besondere aufmerksamkeit von rechtstexten, vor allem um ihn in der fremde vor willkür zu schützen und ihn von den 'vogelfreien' gesellen abzuheben, späterhin, also in der bürgerlichen gesellschaft, um die gesellschaft vor ihm, dem nun zum landstreicher verkommenen 'fahrendem' volk, zu schützen.

meines wissens wurden zumindest deutsche gesetzestexte die 'vagabundieren', 'landstreicherei' und ähnliches zum inhalt hatten mittlerweile bereinigt, oder zumindest entschärft, das ist aber nicht überall so.

grundsätzlich darf der reissende überall sein nachtlager aufschlagen, sofern er damit nicht übergeordnete interessen berührt [zB. ausgewiesene naturschutzgebiete, in denen durch ländergesetzgebung auch ein kurzes lagern ausdrücklich untersagt ist; oder durch verletzung von eigentumsrechten, bei klar zu erkennendem privatbesitz, oder gemeindegesetzgebung, die die lagerung in ihren grenzen oft untersagt (zelten im stadtpark), oder auch bestimmungen zum brandschutz im wald, die die lagerung auch ohne feuerstelle pauschal jahreszeitlich verwehren können].
heikel wird´s in der auslegung und begriffsbestimmung, wann wird zB. das legale recht des nachtlagerns zum illegalen häuslichen niederlassen, oder dem recht zum polizeilichen versagens des lagerns vor ort nach polizeiverordnung (weisungsrecht), da stecken dann die jeweiligen gerichte den rahmen auf anrufung im einzelfall ab.
das natürliche recht auf einen geschützten ruheplatz steht im zweifelsfalle über anderen rechten.

ein problem neben der dauer des nachtlagers an einem ort (die unverzügliche weiterreise), ist auch die feuerstelle, die selbst aus einer kurzen rast schon eine häusliche niederlassung machen kann, und darüber hinaus weit mehr rechtlichen beschränkungen unterliegt, die vor ort kaum zu überschauen sind.

ich kann jedenfalls die spüche vom 'wilden zelten', und der dahinter steckenden mehr oder minder grade noch geduldeten illegalität nicht mehr hören, da so pauschal schlicht falsch.
allein die unkenntnis (auch die eigene) macht die sache zur grauzone.
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#75442 - 02/26/04 06:46 PM Re: ein bürgerrecht des reisenden [Re: aika]
JB_Linnich
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es gibt zumindest in Deutschland schon eindeutige gesetzliche Regelungen, wie hier §36, Landesrecht Schleswig-Holstein

§ 36
Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften


(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen nur auf einem Zelt- und Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.

(2) Nicht motorisierte Wanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen einmal in Zelten übernachten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassene Wohnwagen zur ausschließlich privaten Benutzung aufgestellt werden, längstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen. Durch Satzung der Gemeinde kann zur Wahrung der Wohnruhe, der Belange des Fremdenverkehrs oder des Orts- und Landschaftsbildes der Zeitraum eingeschränkt werden.

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#75448 - 02/26/04 07:13 PM Re: ein bürgerrecht des reisenden [Re: JB_Linnich]
Radeldaniel
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Hallo Jürgen und Aika,

danke für die interessanten Ausführungen. Die Ausnahme für Wanderer kannte ich gar nicht. Ob man im Streitfall mit der Berufung auf ungeschriebene Bürgerrechte durchkommt, wage ich zu bezweifeln. Einen wirklichen Nutzen sehe ich in den Gesetzen, die das Übernachten im Freien in die Illegalität treiben, allerdings auch nicht.

Gruß

Daniel
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#75449 - 02/26/04 07:30 PM Re: ein bürgerrecht des reisenden [Re: JB_Linnich]
aika
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das stimmt, es gibt im deutschen länderrecht sogar einen unüberschaubaren wust verschiedener gesetzestexte, die solches vermeindlich einschränken.

aber selbst dein zitat zeigt, so einfach ist die sache rechtlich nicht, da es zB. entscheidene unterschiede schon in der definition allein der begrifflichkeit, inkl. daraus ableitende rechtliche konsequenzen gibt.

zelt kann eben hausähnliche behausung wie aus abs.1 sein, oder aber unterschlupf für eine nacht aus abs. 2.
dieser erste satz aus abs.2 erlaubt ausdrücklich eine übernachtung im zelt ausserhalb von dafür gesondert vorgesehenen plätzen, wenn bestimmte bedingungen erfüllt sind, und dem nicht andere rechtsinteressen entgegenstehen.
(ganz dürfen die gesetzestexter sich eben nicht gehenlassen, und dem menschen seiner natürlichen grundrechte berauben, ansonsten kippt der erstbeste die vorlage, somit finden sich eigentlich bei jeglicher einschränkung dieser art eben auch solche, durch ihre 'schwammige' auslegungsfähigkeit ins auge stechende ausnahmeregelungen)

das schlimme an der sache ist eigentlich nur, dass niemand, selbst die dafür zuständigen, diese flut von einschränkungen und gleichzeitigen ausnahmeregelungen überblicken kann, und damit gradezu die grundlagen für irrungen vor ort gelegt sind.
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#75451 - 02/26/04 07:50 PM Re: ein bürgerrecht des reisenden [Re: Radeldaniel]
aika
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oh doch, damit kommt man in rechtlichen auseinandersetzungen heutzutage sehr gut zurecht, denn dieses sind weniger 'ungeschriebene' gesetze auf die sich wer berufen müsste, denn eher selbstverständlicher grundstock der modernen bürgerlichen rechtsauffassung.

bestimmte rechte stehen dem einzelenen damit eben unausgesprochen zu, und es wird letztlich nur noch eine abwägung zwischen kollidierenden interessen durchgeführt, weniger dein zustehendes natürliches recht hinterfragt.

(das dumme ist weniger die rechtsprechung, als viel mehr der dorfsheriff vor ort, der von all dem wie immer nix_nie gehört hat)
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#75452 - 02/26/04 07:55 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: thomas56]
Radeldaniel
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Hallo Thomas,

ich stimme Dir darin zu, daß es auch sinnlose Vorschriften gibt, deren Mißachtung in Ausnahmefällen durchaus legitim ist. Für mich gibt es aber noch einen großen Unterschied, ob ich zu Hause bin, wo ich das Recht habe, über die Regeln mitzubestimmen, oder ob ich in einem fremden Land bin, wo ich mich zunächst als Gast in die Vorschriften einzufügen habe und oft auch nicht in der Lage bin, über deren Sinn oder Unsinn zu urteilen. Sprichst Du fließend Spanisch? Weißt Du wirklich, warum an bestimmten Stellen das Zelten verboten ist? Auch in Spanien gibt es Naturschutz, besonders in der "Wildnis". Gerade in Spanien gibt es aber auch, finde ich, genügend andere Gelegenheiten, kostenlos da zu übernachten, wo es eben nicht ausdrücklich verboten ist. Es ist einfach nur höflich und tut auch nicht weh, mal einen Bauern freundlich anzusprechen oder einige km weiterzufahren, wenn da dieses Schild steht.

Zitat:
ein verbotsschild, das erkennbar nur dem nächsten campingplatz die kunden zutreiben soll schreckt mich nicht.


Leider können die Einheimischen sich nicht davon ernähren, daß Du mit einer in Deutschland teuer gekauften Ausrüstung, die Dir für Übernachtung und Verpflegung eine gewisse Autarkie gibt, durch ihr Land fährst, ihre Straßen abnutzt, fotografierst usw., sondern sie brauchen auch ein Einkommen, dessen wichtigste Quelle nun mal der Tourismus ist. Und niemand zwingt Dich, in die Gegenden zu fahren, wo ein Hotel/Campingplatz neben dem anderen ist. Abseits der Küsten (Ausnahme: Nordküste) ist es in Spanien doch sowieso viel schöner!

Daniel, auch nicht immer gesetzestreu
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#75456 - 02/26/04 08:22 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: mikep]
Jan
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Zurück zum Thema und zur Helmpflicht:
Zitat:
Auf Grund der Gesetzesänderung vom November 1999 (und nicht geändert in 2002) müssen Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften Helme tragen. Spanien ist damit weiterhin das einzige europäische Land, das Radlern eine Helmpflicht auferlegt!
Da es jedoch noch keinen entsprechenden Durchführungserlaß dazu gibt, gibt es auch noch keine Strafen, wenn man ohne Helm angetroffen wird.

Stammt von der Homepage des ADFC

Ich selbst habe vor 3 Jahren wegen Fahrens in zweiter Reihe in einer Rennradgruppe eine satte Geldstrafe aufgebrummt bekommen, daher vielleicht im Zweifel lieber die Helmatrappe bereithalten grins

Jan
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#75473 - 02/26/04 10:31 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: Jan]
José María
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Hallo Jan

Zitat:
Ich selbst habe vor 3 Jahren wegen Fahrens in zweiter Reihe in einer Rennradgruppe eine satte Geldstrafe aufgebrummt bekommen


Ja aber das ist dir doch bestimmt in Deutschland passiert oder ?

Salü José
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#75477 - 02/26/04 11:09 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Kanaren) [Re: Jan]
Frank DD
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Hallo Jan,

vor ein paar Wochen wurde hier an alle(?) Haushalte eine Broschüre der spanischen Verkehrsbehörde (Innenministerium) verteilt. Wie es sich für Spanien gehört jedoch ohne jegliche Datumsangabe.
Da heißt es also schwarz auf grün unter dem Titel:

"AUF DEM FAHRRAD ALLE MIT HELM
Früher: war dies nicht geregelt
Jetzt: Die Fahrer und Insassen/Beifahrer von Fahrrädern müssen genormte Schutzhelme tragen wenn sie auf Überlandstraßen unterwegs sind, außer bei längeren Steigungen, medizinischen Gründen und bei extremer Hitze.
Radfahrer bei Wettbewerben und die Profis beim Training oder beim Wettbewerb richten sich nach ihren eigenen Regeln"

Soweit die freie Übersetzung aus dem Spanischen. Dies ist wohlgemerkt kein Gesetzestext, sondern nur aus einer offiziellen Infobroschüre.
Zum Glück gibt es viele Ausflüchte auch als Fernradler im heißen und bergigen Spanien keinen Helm tragen zu müssen grins Bemerkenswert ist doch, daß man anscheinend innerorts weniger auf den Kopf zu fallen droht als auf Überlandstrecken verwirrt und Radrennfahrer haben hier eh Narrenfreiheit! böse Wer mit Insassen bzw. Beifahrer gemeint ist, ist mir schleierhaft - vielleicht Rikschapassagiere verwirrt
Es wäre jedem helmlosen Spanienradler zu raten, diese Broschüre im Orignal auszudrucken und im Streitfall dem nervenden Polizisten unter die Nase zu halten. Hier ist die Broschüre, siehe Seite 6

Grüsse
Frank

Edited by FrankKoblischek (02/26/04 11:12 PM)
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#75478 - 02/26/04 11:23 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Kanaren) [Re: Frank DD]
Wolfrad
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"todos con casco!"

Klingt fast nach Vollkasko (für den Kopf?)

WdA
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#75483 - 02/27/04 05:43 AM Re: Helmpflicht in Spanien (Kanaren) [Re: Frank DD]
José María
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Hola Frank

Zitat:
diese Broschüre im Orignal auszudrucken und im Streitfall dem nervenden Polizisten unter die Nase zu halten


Na, ob das was bringt mehr gewicht auf der Radtour mit zu nehmen verwirrt lach zwinker
Ne, aber im ernst bin etliche km mit dem Fahrrad, Auto oder Motorrad durch Div. Provinzen in España gefahren. Da bei ist es mir etliche Moped Fahrer wie auch Fahrräder außer halb geschlossener Ortschaft entgegen gekommen ohne Helm. Ach so mit dem Burro (Esel) auch, ohne Helm. grins
Den Polizisten ist es egal ob man mit oder ohne Casco (Helm) fährt.
Die einzigen die sich darüber den Coco (Kopf mal anders grins ) machen sind Touristen die nicht in España gelebt haben.
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#75497 - 02/27/04 08:12 AM Re: Helmpflicht in Spanien (Kanaren) [Re: Wolfrad]
José María
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Hola Wolfrad

Zitat:
"todos con casco!"


Um dein Español zu erweitern.

"todos con casco si no Coco Putt!" grins lach zwinker cool

Saludo nach Mampf Stadt
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#75510 - 02/27/04 09:04 AM Re: Helmpflicht in Spanien (Kanaren) [Re: José María]
Wolfrad
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Zitat:
Saludo nach Mampf Stadt

Gracias!

LoboBici con casco
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#75566 - 02/27/04 04:06 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: José María]
Jan
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Nein José,
war auf "Malle"...
Jan
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#75573 - 02/27/04 05:41 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: Jan]
pedrito
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Wie Jan richtig sagt, besteht in Spanien ausserhalb der Ortschaften Helmpflicht, nach meiner Erfahrung sind aber Radfahrer in Spanien "keine Verkehrsteilnehmer", d. h. sie dürfen so ungefähr machen, wozu sie so gerade Lust haben. Ich habe da mal ein Experiment gemacht: auf dem Weg in die Arbeit stand an einer (roten) Ampel ein Polizeiauto, um ihre Reaktion zu sehen, bin ich bei rot über die Ampel gefahren (war natürlich eine Strasse ohne viel Verkehr). Reaktion von seiten der Ordnungshüter gab es keine....

Auf der anderen Seite habe ich, genauso wie Jan, vor vielen Jahren auch hier einen Strafzettel bekommen, auch wegen in zweiter Reihe fahren.

Gruss

Peter
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#75582 - 02/27/04 06:34 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: pedrito]
José María
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Hallo Peter

Zitat:
Ich habe da mal ein Experiment gemacht: auf dem Weg in die Arbeit stand an einer (roten) Ampel ein Polizeiauto, um ihre Reaktion zu sehen, bin ich bei rot über die Ampel gefahren (war natürlich eine Strasse ohne viel Verkehr). Reaktion von seiten der Ordnungshüter gab es keine....

Die machten Siesta. lach

Zitat:
auch hier einen Strafzettel bekommen, auch wegen in zweiter Reihe fahren.

Wen ich mich nicht Irre darf man in Spanien zur zweit neben einander fahren (Pelotón) Man muss wohl so weit wie möglich Rechts fahren.
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#75588 - 02/27/04 07:02 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: José María]
pedrito
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Stimmt, aber dieses Gesetz gibt es erst seit kurzem, das mit dem Strafzettel ist mir vor ca. 20 Jahren passiert...

Peter
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#75589 - 02/27/04 07:08 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: pedrito]
José María
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Zitat:
das mit dem Strafzettel ist mir vor ca. 20 Jahren passiert...

Na da haben die sich ein Paar Cervezas (Bier) auf deine Kosten getrunken. Den früher gab es in Spanien dazu keine gesetzliche Regelung.
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#75591 - 02/27/04 07:22 PM Re: Helmpflicht in Spanien (Andalusien) [Re: José María]
pedrito
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Zitat:
Na da haben die sich ein Paar Cervezas (Bier) auf deine Kosten getrunken. Den früher gab es in Spanien dazu keine gesetzliche Regelung.
.

Der Strafzettel war, glaube ich, weil das Nebeneinanderfahren eine Gefahr für den Verkehr war. Ich glaube nicht, dass sich die netten Polizisten ein paar Biere gegönnt haben, wir bekamen nämlich richtige Strafzettel (beim Ausfüllen der Nummernschilder gab es einige Probleme), zuerst bezahlte ich die Strafe nicht, nach ein paar Wochen kam dann eine Mahnung, dass ich entweder das doppelte zahlen musste oder das ganze vor Gericht käme. Dann bezahlte ich natürlich....

Peter
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