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#74456 - 02/19/04 06:07 PM Fahrradunfälle und die Medien / Ein Denkanstoß
cargolifter-cl-160
Member
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Offline Offline
Posts: 244
Dass der Straßenverkehr bisweilen lebensgefährlich ist, daran hat sich die Gesellschaft
gewöhnt. Sondersendungen und Programmänderung gibt es bei den Rundfunk- und Fernsehanstalten
immer nur dann, wenn sich ein schweres Zugunglück ereignet hat oder ein
Flugzeug abgestürzt ist. Die Dauerkatastrophe Straßenverkehr, die im vergangenen Jahr
6 828 Todesopfer gefordert hat, wird dagegen kaum thematisiert. Lediglich bei Unfällen
mit Reisebussen oder bei besonders Aufsehen erregenden Zusammenstößen mit Kindern
setzt grundsätzliches Nachdenken in den Medien ein.

Fahrradunfälle in den Medien
Der tödliche Unfall, dem im September ein siebenjähriger Junge in Berlin zum Opfer gefallen
ist, zeigt jedoch, dass das Nachdenken in den Redaktionen oft in merkwürdigen Bahnen
verläuft. Das dürfte in oben genanntem Fall vor allem daran liegen, dass der Junge
mit dem Fahrrad unterwegs gewesen ist. Nicht selten kommt es, wenn es um das Thema
„Verkehrsunfälle mit Radfahrern“ geht, zu einer Vertauschung der Täter-Opfer-
Beziehung. Verdächtig ist dabei immer der Radfahrer, von dem angenommen wird, dass er grundsätzlich
ohne Licht unterwegs ist sowie bei Rot und/oder in falscher Richtung auf dem Radweg fährt. Auch
an der Schwere der Verletzungen sind die Radler selbst schuld, weil sie ohne Helm unterwegs
sind. Völlig unkommentiert wurde vor kurzem in der Berliner Zeitung sowie in der Morgenpost eine Meldung weitergegeben, in der die Polizei ankündigt, die Kontrollen der Radfahrer zu verstärken. Anlass für die Meldung
war ein tödlicher Unfall am helllichten Tag in Spandau, bei dem ein Radfahrer von einem nach rechts abbiegenden Lkw erfasst worden war.
Stammtisch im Redaktionsstübl
Dass der Straßenverkehr bisweilen lebensgefährlich ist, daran hat sich die Gesellschaft
gewöhnt. Sondersendungen und Programmänderung gibt es bei den Rundfunk- und Fernsehanstalten
immer nur dann, wenn sich ein schweres Zugunglück ereignet hat oder ein
Flugzeug abgestürzt ist. Die Dauerkatastrophe Straßenverkehr, die im vergangenen Jahr
6 828 Todesopfer gefordert hat, wird dagegen kaum thematisiert. Lediglich bei Unfällen
mit Reisebussen oder bei besonders Aufsehen erregenden Zusammenstößen mit Kindern
setzt grundsätzliches Nachdenken in den Medien ein.

Jetzt sollen also Radfahrer kontrolliert werden. Wer seinen Artikel so aufbaut, schiebt dem in diesem Fall völlig unschuldigen Radler einen Teil der Verantwortung für den Unfall zu. Der Tagesspiegel illustriert den Text über den gleichen Todescrash mit einem Bild eines Radlers im Großstadtverkehr. Bildunterschrift: „Auf eigene Gefahr“.
Wer mit dem Rad fährt, muss sich also nicht wundern, wenn er überfahren wird?
Doch zurück zum Tod des siebenjährigen Jungen vor wenigen Wochen. Auch er also war mit dem Rad unterwegs. Er trug keinen Helm. Er war erst sieben Jahre alt. All dies hat die Berliner Lokalpresse so dargestellt, dass der Lkw-Fahrer, der den Jungen angefahren hat, beinahe gar nicht mehr in der Berichterstattung auftauchte.
Obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren, urteilte der Tagesspiegel: „So wie es aussieht, trifft den Mann (Fahrer, d. Red.) keine Schuld an dem Unfall.“ Dabei ist nicht geklärt, ob der Junge bei Rot oder
Grün die Kreuzung überquert hat. Auf der Straße, die das Kind zu überqueren hatte, standen die Fahrzeuge im Stau, so dass der Lkw zunächst nicht über die Kreuzung fahren konnte. Als sich der Stau aufgelöst hatte und
der Lkw wieder angefahren war, kam es zum Zusammenstoß. Das alles spielt übrigens bei der Schuldzumessung nur eine untergeordnete Rolle. Denn laut § 3, Absatz 2a der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Die Fahrzeugführer
müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen ist.“ Ganz so unschuldig ist der Lkw-Fahrer also sicher nicht. Natürlich fragen sich die Reporter auch, ob das Tragen eines Helmes die Unfallfolgen abgemildert hätte und finden schnell sogenannte Experten
aus der Politik, die – wie der CDU-Sicherheitsexperte Roland Gewalt – eine Helmpflicht für Radfahrer fordern. Es ist unbestritten, dass das Tragen von Fahrradhelmen Leben retten kann. Diese Frage aber anhand des Zusammenstoßes eines 25-Tonners mit einem siebenjährigen Kind zu erörtern, ist schlicht
geschmacklos. Es wird also nachgedacht in den Redaktionsstuben, nachgedacht darüber, wie gefährlich
das Radfahren ist. Es wird reflektiert, aber nur das Verhalten der Radfahrer. Grundsätzliche Fragen wie die Verbannung von Lkw aus dem Stadtverkehr zu gewissen Zeiten auf bestimmten
Straßen werden dagegen gar nicht gestellt. Vielleicht wäre der Tenor der Berichterstattung ein anderer gewesen, wenn der Junge nicht mit dem Rad unterwegs gewesen wäre. Der Unfall war nämlich gar kein spezifischer
Fahrradunfall. Am 24. September 2003 wurde in Berlin ein siebenjähriges Kind beim Überqueren einer Kreuzung von einem Lkw angefahren. Ob das Kind mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs war, sollte bei der Beurteilung
des Unfalles keine Rolle spielen. Nachdenken sollten die Lokalreporter auch darüber, was sie den Eltern des Kindes mit einer Berichterstattung antun, in der es beinahe nur um das mögliche Fehlverhalten des Rad fahrenden Jungen geht, der Opfer eines Verkehrsunfalls geworden ist.
Ein Artikel von ANDREAS RÜTTENAUER erschienen in

der adfc radzeit (Seite 24/25)
es grüßt euch
Christian

Party machen kann jeder
Soziale Verantwortung übernehmen nur wenige.
Bergwaldprojekt de
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