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#717816 - 05/03/11 07:28 AM Krankenversicherung nach Kuendigung
erikah
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..Ende Juli geht unsere Reise nach Japan los, habe nun zu Ende Mai meine Arbeit gekuendigt.

Nun habe ich gelesen, dass man, wenn man sich arbeitslos meldet, im ersten Monat der Arbeitslosenzeit auch in der Sperrzeit (wenn man also kein ALG bekommt) weiterhin krankenversichert bleiben kann, ohne den Beitrag selber zahlen zu muessen.

Jetzt habe ich mich bei der AA gemeldet, die haben mich 1000 Sachen gefragt und werden mir ein "Arbeitspaket" zuschicken, damit ich saemtliche Formulare ausfuellen kann. Dann soll ich einen Termin fuer nen persoenlichen Gespraech machen, fuer die Vermittlung.

Jetzt frage ich mich, ob es vielleicht auch gereicht haette, wenn ich mich "arbeitssuchend" gemeldet haette - habt Ihr da Erfahrungen? Wahrscheinlich muesste ich ja bei dem Gespraech so tun, als wuerde ich ne Arbeit suchen, das ist ja auch bloede. Also doch alles selber zahlen, oder wie ist das? Gibt es da ne gute Moeglichkeit und wie habt Ihr das gemacht?

Gruesse,
Erika
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#717820 - 05/03/11 07:36 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
Joese
Unregistered
Verstehe ich die Frage richtig? Du möchtest Sozialleistungen beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, und möchtest wissen, wie du das am Besten anstellst?
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#717822 - 05/03/11 07:37 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
SuseAnne
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Ich verstehe Dich ehrlich gesagt nicht, Du stehst doch gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weil Du nach Japan fahren willst? Warum also Meldung als arbeitslos (die ja gleichzeitig auch die Meldung als arbeitssuchend umfasst). Irgendwie wirst Du Dich da entscheiden müssen, entweder Japan oder Arbeitssuche.

Suse
Bitte die bestellten Buffs rasch bezahlen. Treffpunkte für die über mich laufenden Raum Stuttgart-Sammelbesteller werden demnächst bekanntgegeben!
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#717827 - 05/03/11 07:44 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
Martina
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M.W. gibt es keinen Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend. Sich 'arbeitslos' melden ist gleichbedeutend damit, dass man eine neue Arbeit sucht. Wenn du das nicht tust, musst du dich weder beim Arbeitsamt melden noch kannst du von dort irgendwelche Leistungen beziehen.

martina
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#717830 - 05/03/11 07:50 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
rolf7977
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Du musst der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Das heisst im Normalfall: wenn Dich das Arbeitsamt zu einem Termin bittet, musst Du erscheinen. Dabei kann diese Einladungsfrist durchaus nur wenige Tage betragen. Viele Antragsteller werden auch zeitnah zu irgendwelchen Seminaren oder Schulungen eingeladen. Auch da musst Du hin, wenn Du keine Sperre haben willst.
Du hast als Arbeitslose natürlich auch einen Urlaubsanspruch. Der darf aber bei der Arbeitsvermittlung nicht hinderlich sein.


Rolf
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#717831 - 05/03/11 08:01 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: SuseAnne]
Velomade
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In Antwort auf: SuseAnne
Ich verstehe Dich ehrlich gesagt nicht, Du stehst doch gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung,

Doch! Von Juni bis Ende Juli! Und ich denke, es geht bei der Frage nach der Krankenversicherung um diese beiden Monate.

Bernd
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#717838 - 05/03/11 08:37 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
mgabri
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Du hast selbst gekündigt? Dann darfst du dich die ersten 3 Monate selbst versorgen, incl. KV. Ging mir als ich mit dem Studium fertig war genauso. Alternativ kann man sicher H4 beantragen.
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#717878 - 05/03/11 10:20 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: mgabri]
chouca
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hängt von Deinem vorherigem Einkommen ab. Wenn Du freiwillig krankenversichert warst, weil über 4125 Euro/Monat brutto, musst Du die KV selbst bezahlen. Darunter hast Du einen Karenzmonat.

Aber keine Angst, Deine Krankenkasse meldet sich bei Dir.

Viel Glück bei der Reise!
viele Grüße

Sebastian

www.chouca.net
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#717882 - 05/03/11 10:30 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
baltic
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also bei Selbstkündigung gibs ne Sperre von drei Monaten. Da du ja nur einen Monat überbrücken musst ist doch alles halb so wild, entweder du bekommt Leistungen und auch die KV vom Amt bezahlt, oder eben nicht, und dann: dann zahlst die KV und Lebensunterhalt bis zur Abreise eben selber (oder lässt es bleiben), ok können zwar ein paar Märker zusammenkommen, aber nu...
off- topic: Ich verstehe immer diese ganze Aufregung nicht, kurz bevor es los geht, ich hab mich meist nochnichtmal mehr Arbeitslosgemeldet zwischen Job und Reise, das was ich seit einigen Jahren mache ist nun vor Abreise mich persönlich bei meiner KV abmelden, da die immer schnell nervös werden wenn die merken das da keine Beiträge für mich reinkommen. War bisher kein Problem, auch wegen der Pflichtversicherung, einfach sagen man sei im aussereuropäischen Ausland und da greift eh nur ne private Reise- KV. Visas, Flugscheine usw reichen idR. als Nachweis für den Auslandsaufenthalt aus.
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#717891 - 05/03/11 11:26 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: baltic]
MANTIS
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Underway in Germany

Ich habe diesen Monat auch gekündigt, da ich Mitte Mai nach Amerika fliege.
Arbeitslos muss man sich wegen der Versicherung melden. Einfach dem Beamten seine Situation schildern. Mir wurde gesagt dass eine Arbeitsvermittlung für 3 Wochen keinen Sinn macht, daher wurde mir einfach ein Schreiben mitgegeben, dass ich ausfüllen soll wen ich wieder zurück bin und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Fertig.
Das man keine Leistung in der Zeit verlangen kann, wo man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, sollte klar sein.

Grüße Mathias

Edited by MANTIS (05/03/11 11:30 AM)
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#717901 - 05/03/11 11:45 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
Claudius
Unregistered
Kurzfassend:
Wenn du selbst gekündigt hast, hast du 3 Monate Sperrfrist.
Nixdestotrotz solltest du dich arbeitslos melden, aber gleichzeitig als "auf Reise" abmelden. Du hast dann 4 Jahre Zeit für die Reise und kannst dann bei Rückkehr gleich wieder Sozialleistungen beziehen.
Nächstens: Für die 2 Monate bis zur Reise solltest du privat bei deiner Krankenkasse anfragen und dich versichern lassen (meist um die 140-160€/Monat). Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest aber gleichzeitig als verreist meldest, bist du natürlich nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar. Kriegst aber auch keine Sozialleistungen. Dennoch kannst du nach 4 Jahren wieder einsteigen und hast dann noch deine volle Zeit Arbeitslosengeld - mach das also unbedingt!

Bei Ämtern immer direkt aufn Tisch klopfen was man will. Wenn einer nicht kapiert und dir ein "Arbeitspaket" zuschicken will um einen neuen Termin bei jemand anderem anfragen. Bei mir hats drei Versuche gebraucht bis ich jemanden hatte, der auch bereit war zuzuhören und dann mit mir zusammen alles abgearbeitet hatte. Ich hatte es aber noch ein klein wenig komplizierter als du, da Umzug ins Ausland, zu späte Abmeldung, aber Abmeldung durch Krankheitsfall usw usf...

Claudius
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#718092 - 05/03/11 07:42 PM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: ]
erikah
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Danke fuer die Antworten!

Um die Aufregung zu schlichten, ich will keine Leistungen fuer die Zeit, wo ich weg bin. Auch keine fuer die 2 Monate, die ich noch hier bin.

Es geht mir nur um die Krankenkasse... weil ich dachte, ich sei denn ploetzlich nicht mehr versichert (aber ich muss wegen bestimmten Behandlungen noch ein kleines bisschen laenger versichert bleiben!). Und dann habe ich eben gelesen, dass ich 4 Wochen weiterversichert sein kann (ja, auf Kosten des Amtes, aber ist das so verboten? Nur weil ich nicht zwischen 2 Jobs stecke? Ich trage doch auch zum "System" bei???)

Als ich mal aus dem Ausland kam und mich monatelang mit gesparten Geld ueber Wasser hielt und mich nicht bei dem AA gemeldet habe, bekam ich eines Tages einen Anruf von denen, dass ich mich ja unbedingt so schnell wie moeglich mindestens als arbeitssuchend melden solle. Den Grund weiss ich nicht mehr genau, irgendwas mit der Rente spaeter oder Sozialversicherung und so.. (die kamen auf mich, weil ich mich fuer eine ueber das AA ausgeschriebene Stelle beworben hatte). Also habe ich angenommen, dass ich mich so oder so melden sollte, wie ja jetzt einige auch gesagt haben..

Soviel zu meiner Verteidigung ; )

Gruss,
Erika
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#718159 - 05/04/11 04:37 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
rolf7977
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Die vier Wochen nachher, die du weiterversichert bist, sind ein sogenannter nachgehender Leistungsanspruch.
Normalerweise war das so: Sperrzeit (z. B. wegen Eigenkündigung) beim Arbeitsamt ist i. d. R. 12 Wochen, ab der der 5. Woche greift die Krankenversicherung der Arbeitslosen, auch wenn man selbst kein Alg bekommt.

Das reine "Arbeitssuchend" melden wirkt sich auf die Rente aus, nicht aber auf den Rest der Sozialversicherung.

Rolf
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#718160 - 05/04/11 04:44 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: rolf7977]
erikah
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In Antwort auf: rolf7977
Die vier Wochen nachher, die du weiterversichert bist, sind ein sogenannter nachgehender Leistungsanspruch.
Normalerweise war das so: Sperrzeit (z. B. wegen Eigenkündigung) beim Arbeitsamt ist i. d. R. 12 Wochen, ab der der 5. Woche greift die Krankenversicherung der Arbeitslosen, auch wenn man selbst kein Alg bekommt.

Das reine "Arbeitssuchend" melden wirkt sich auf die Rente aus, nicht aber auf den Rest der Sozialversicherung.

Rolf


Genau, von diesen "nachgehenden Leistungsanspruch" hatte ich gelesen. Aber das bekommt man nur, wenn man arbeitslos gemeldet ist, oder?

Und was bedeutet "ab der 5.Wo greift die KV der Arbeitslosen"?

Gruss, Erika
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#718161 - 05/04/11 04:53 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
rolf7977
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In Antwort auf: erikah


Genau, von diesen "nachgehenden Leistungsanspruch" hatte ich gelesen. Aber das bekommt man nur, wenn man arbeitslos gemeldet ist, oder?

Und was bedeutet "ab der 5.Wo greift die KV der Arbeitslosen"?

Gruss, Erika


Der nachgehende Leistungsanspruch ist m. W. nicht an die Arbeitslosmeldung gebunden.

Das bedeutet: Ab der 5. Woche der Sperrzeit bist Du in der Pflichtversicherung der Arbeitslosen krankenversichert. Du bekommst zwar kein Arbeitslosengeld, aber die Krankenversicherung kriegst Du ohne eigene Beiträge dazu zu bezahlen.

Rolf
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#718162 - 05/04/11 05:06 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: rolf7977]
erikah
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In Antwort auf: rolf7977

Der nachgehende Leistungsanspruch ist m. W. nicht an die Arbeitslosmeldung gebunden.

Rolf



..Ah! Danke fuer die Info, habe garede nochmal nachgelesen, das scheint tatsaechlich nicht an die Arbeitslosigkeit oder sonst was gebunden zu sein, sondern von der Kasse aus zu kommmen. Gut. Werd nachher mit der Kasse telefonieren, wenn was fuer andere auch Interessantes bei raus kommt, trage ich nach.

Erika
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#718197 - 05/04/11 07:21 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: ]
Uwe Radholz
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In Antwort auf: Joese
Verstehe ich die Frage richtig? Du möchtest Sozialleistungen beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, und möchtest wissen, wie du das am Besten anstellst?


Das schreibt sie aber eigentlich nicht.
Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bekommt sie nicht, da sie selbst kündigte. Und die versucht sie auch nicht zu erlangen. Und der Anspruch gegenüber der Krankenversicherung resultiert - das ist dieser berühmten Monat - aus von ihr bezahlten Pflichtbeiträgen. Da ist nichts geschenkt. Dafür hat sie gearbeitet.

Bleibt die immer wieder gern gestellte Frage der Auslands-Krankenversicherung, die im Zielland wohl notwendig sein dürfte. Die sollte für die Zeit der Reise bei einer bestehenden gesetzlichen KV auch einfach zu bewerkstelligen sein.

Bleibt, ihr eine gute Reise zu wünschen!


Mit Gruß aus Mannheim

Edited by Uwe Radholz (05/04/11 07:23 AM)
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#718231 - 05/04/11 09:24 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: Uwe Radholz]
erikah
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Danke schmunzel

Also, habe eben mit der KV gesprochen. Um diese 4 Wochen weiterhin versichert zu sein, muss man sich erst einmal arbeitslos melden. Wahrscheinlich, weil sichergestellt werden muss, dass ich wirklich nicht erwerbstaetig bin. Warum man in der Zeit nicht einmal einen Minijob haben darf, weiss ich nicht.

Danach wuerde, in Normalfall, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung steht, das AA uebernehmen, es sei denn, man hat ne Sperrfrist, weil man selber gekeundigt hat oder wenn man sowieso nicht vorhat, Leistungen zu beziehen, weil man ins Ausland geht. Dann muss man sich ab der 5. Woche selber freiwillig krankenversichern, und im Ausland braucht man dann sowieso eine Reise- oder Auslandsversicherung.

Sollte man zurueck kommen, und man findet gleich eine Arbeit, ist alles gut, dann ist man wieder in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen.
Wenn man nicht sofort eine Arbeit findet, muesste man sich freiwillig versichern, aber das kann man nur, wenn man eine "Vorversicherung" hat, d.h in einem bestimmten Zeitraum schon einmal freiwillig versichert war. I.d.R sind es 12 Monate, glaube ich. Darum soll man wohl auch in der Zeit, wenn man weg ist, Anwartschaft bezahlen (sagt man das so?).


Ich finde, das klingt alles nach Geldzauberrei. Wieso es einerseits Pflicht ist, in Deutschland versichert zu sein, und andererseits oft so kompliziert ist bzw. man manchmal einfach nicht mehr in die KK reinkommt, wenn man einmal draussen ist, bleibt mir ein Raetsel.

Ich war als Kind ueber meine Eltern privat versichert. Dann bin ich da raus, und war im Studium 10 Monate lang gesetzlich versichert. Dann bin ich da raus und bin gereist, bzw habe ich im Ausland gelebt, wo ich vor Ort versichert war. Dann bin ich zurueck gekommen, und kam in keine gesetzliche Versicherung mehr rein, weil meine Vorversicherung nur 10Monate ging, nicht einmal als sogenannte "freiwillig versicherte". Ich habe alle KK abgeklappert. War dann ewig nicht krankenversichert, weil man mich nicht nahm, obwohl es ja anscheinend Pflicht ist. Letzten Endes musste ich mich fuer einen Haufen Geld privat versichern lassen, bis ich dann ne Arbeit hatte und endlich wieder in die gesetzliche durfte.

Soviel erstmal. Liebe Gruesse, vielen Dank an alle, die hier mit hilfreichen Informationen helfen.
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#718249 - 05/04/11 10:30 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
macrusher
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In Antwort auf: erikah

Sollte man zurueck kommen, und man findet gleich eine Arbeit, ist alles gut, dann ist man wieder in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen.
Wenn man nicht sofort eine Arbeit findet, muesste man sich freiwillig versichern, aber das kann man nur, wenn man eine "Vorversicherung" hat, d.h in einem bestimmten Zeitraum schon einmal freiwillig versichert war. I.d.R sind es 12 Monate, glaube ich. Darum soll man wohl auch in der Zeit, wenn man weg ist, Anwartschaft bezahlen (sagt man das so?).


Ich finde, das klingt alles nach Geldzauberrei. Wieso es einerseits Pflicht ist, in Deutschland versichert zu sein, und andererseits oft so kompliziert ist bzw. man manchmal einfach nicht mehr in die KK reinkommt, wenn man einmal draussen ist, bleibt mir ein Raetsel.




Sorry, aber da hat dir die KV Bulls..t erzaehlt!

Ich hab das Ganze schon hinter mir und es ist folgendermassen:

Seit ca. Fruehjahr 2006 gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland. D.h., bist du abhaengig beschaeftigt und dein Job ist sozialversicherungspflichtig, sprich dein Einkommen ist hoeher als die Hoechstgrenze des Minijobs (z.Zt. 480Euro?), dann bist du automatisch sozialversichert. Kommst du zurueck und hast Anspruch auf ALG1 und keine Sperre bist du darueber versichert. Hast du keine ALG1 Ansprueche, meldest du dich H4 und bist darueber versichert. Meldest du dich nicht H4, dann musst du die Beitraege aus eigeneer Tasche zahlen. Zugrundegelegt fuer die Bemessung der Beitragshoehe wird ein Mindesteinkommen von 800Euro (Auskunft meiner KV 2008) - ob du das effektiv verdienst oder nicht interessiert nicht. Bei mir waren das 2009 dann monatliche Beitraege in Hoehe von ca. 145Euro! Problem mit H4 ist, dass die Hoehe des Schonvermoegens nicht beliebig ist, d.h. hast du zuviel Kohle auf der Bank musst du den Ueberschuss erst aufbrauchen. Das H4 Amt will i.d.R. Nachweise (Kontoauszuege) der letzten 3 Monate sehen. Ob die Regelung immer noch so ist weiss ich nicht, es wurde bzw. wird aber dagegen vorgegangen...

Was die Versicherungspflicht angeht: deine letzte Versicherung MUSS dich definitiv per Gesetz wieder aufnehmen, ob sie will oder nicht! Meine wollte nicht. KV-Mitarbeiter sind Buerokraten hoch 10, die keine profunde Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage haben, und nach Schema F Dienst nach Vorschrift machen! Ich kann das so sagen, da ich bei mehreren KVs war und alle hatten keine Ahnung bzw. waren nicht besonders motiviert im Fall "Rueckkehr eines Langzeitreisenden" sich mal schlau zu machen was denn nun Sache ist oder zu helfen!

Du musst deine Zeit im Ausland auch nicht mit einer Auslands-KV "ueberbruecken", ob du das machst und versichert sein willst ist dein reines Privatvergnuegen und hat nix mit der gesetzlichen KV zu tun (und auch keine Auswirkung auf diese)!

Theoretisch gesehen ist es sogar so, wenn du keine Auslands-KV hast bzw. keine die in ihrer Policy "Weiterbehandlung im Heimatland nach Rueckkehr im Krankheitsfall" hat, dass wenn der Fall eintritt und du behandlungsbeduerftig nach Deutschland zurueck kommst, die Krankenversicherungspflicht und somit auch das Recht auf Leistungen greift, da du ab dem ersten Tag wo du wieder in Deutschland wohnhaft gemeldet bist - auch rueckwirkend (den Pflichtbeitraege koennen auch rueckwirkend nachgefordert werden) versichert bist. Dazu wurde das Gesetz naemlich gemacht: um die lueckenlose Krankenversicherung aller Buerger zu gewaehrleisten. Nicht ganz unwichtig ist glaub ich die Meldegeschichte, solltest du vorhaben deinen Wohnsitz abzumelden (was gut bzgl. der KV gut ist, denn die kann das pruefen und dann koennen sie sich nicht rausreden von wegen du haettest dich in Deutschland aufgehalten und wolltest dir Leistungen erschleichen, allerdings schafft das dann evtl. andere Probleme...).

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich bin kein Fachmann aber das ist mein Wissen/sind meine Erfahrungen, da ich mich leider sehr intensiv damit befassen musste. Wenn du zurueck kommst und ein Notfall bist wird man dich in Deutschland hoechstwahrscheinlich nicht wegschicken. Ueber die Kosten wird dann spaeter geredet - sollte aber technisch kein Problem sein, da wie gesagt, du ab dem Moment wo du dich wieder dauerhaft in Deutschland aufhaeltst sowieso der allgemeinen Krankenversicherungspflicht unterliegst und damit auch ein Recht auf Behandlung hast!

Ach noch was. Anwartschaft ist auch B......t, das gab's frueher Mal, gibt's jetzt nicht mehr bzw. falls das die eine oder andere KAsse noch anbietet kannst du das auch vergessen - Anwartschaftsbeitraege sind in etwa so hoch wie die Beitraege die du zuletzt in deinem Job gezahlt hast, nur quasi eine passive Mitgliedschaft ohne irgendwelche Gegenleistungen und ist logisch betrachtet mit der allg. Versicherungspflicht sowieso obsolet.
Gruß,
Andreas

Edited by macrusher (05/04/11 10:34 AM)
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#718358 - 05/04/11 04:55 PM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: macrusher]
erikah
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@ Andreas: Danke fuer die Infos, habe eben nochmal mit der TK gesprochen und bin nun voellig verwirrt, darum lese ich mir das spaeter noch einmal in Ruhe durch : )



K O R R E K T U R


Ich muss ein paar Dinge korrigieren, die ich oben geschrieben habe. Die Leute von der TK haben mir irgendwie untschiedlich (falsche) Dinge erzaehlt, glaube ich, oder wir haben uns die ganze Zeit missverstanden. Keine Ahnung.

Also, der nachgehende Leistungsanspruch besteht nach Beendigung meiner Erwerbstaetigkeit sofort fuer 4 Wochen. Den Beitrag muss aber nachgezahlt werden. Entweder zahlt das AA, wenn ich ALG bekommen sollte (was nicht der Fall sein wird, weil ich selber gekeundigt habe), oder ich muss es nachzahlen, und zwar als freiwillige Krankenversicherung.

Nachgehender Leistungsanspruch bedeutet also, dass man nicht einfach rausgeschmissen wird.

Soviel erstmal dazu.

Lieben Gruss,
Erika
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#718493 - 05/05/11 05:34 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
macrusher
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In Antwort auf: erikah
@ Andreas: Danke fuer die Infos, habe eben nochmal mit der TK gesprochen und bin nun voellig verwirrt, darum lese ich mir das spaeter noch einmal in Ruhe durch : )



Hallo Erika,

das was ich geschrieben habe ist natuerlich nur eine Zusammenfassung meiner Erfahrungen und logische Schlussfolgerungen. Letzten Endes ist es eine rechtliche Grauzone, bei der sich im Endeffekt auf das Sozialgesetzbuch (SGB III wenn mich nicht alles taeuscht...) berufen wird. Die Inhalte dort sind aber teilweise sehr indifferenziert und definitv wahrscheinlich nur von einem Juristen interpretierbar (wenn ueberhaupt - viel Potential fuer Rechtstreits...). Daher wird die beste Strategie wohl sein mit der KV freundlich aber bestimmt zu reden und sich ALLES schriftlich bestaetigen zu lassen! Lass dich im Zweifelsfall nicht fuer dumm verkaufen, frag nach, usw. UND IMMER ALLES SCHRIFTLICH, auch wenn dir der freundliche Mitarbeiter sagt, dass das muendlich schon ok sei. Vor allem wenn man nicht mit einer konkreten Person von Angesicht zu Angesicht zu tun hat - denn wie du selbst schreibst: "...Die Leute von der TK haben mir irgendwie untschiedlich (falsche) Dinge erzaehlt".

Viel Erfolg damit!
Gruß,
Andreas
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#718525 - 05/05/11 07:19 AM Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
polytropos
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Hallo Erika,

die Materie ist tatsächlich sehr kompliziert. Wie Du, macrusher und meine Wenigkeit erfahren mußten, so schwierig, daß selbst KK-Angestellte sie nicht verstehen und permanent unvollständige bzw. falsche Auskünfte geben.
Insofern kann ich Dir auch nur meine Erfahrungen - nicht die Gesetzeslage - weitergeben:
Auch ich habe von mir aus gekündigt und mich gar nicht erst beim AA gemeldet. Die einmonatige Nachversicherung greift nur, wenn die Weiterbeschäftigung danach absehbar ist. Den Wohnsitz mußte ich abmelden, da man bei einer Abwesenheit vom Einwohnermeldeamt zwangweise abgemeldet werden kann (zumindest theoretisch). Also habe ich mich freiwillig versichert, solange ich mich in der EU aufgehalten habe. Der Beitrag wird aus dem Einkommen einschließlich Mieteinnahmen, Renten usw. berechnet; bei mir also zum Beitrag aus einem fiktiven Mindesteinkommen von ca. 850,- €. Für die Reisen außerhalb der EU habe ich eine Auslands-KV abgeschlossen, keine Auslands-Reise-KV, da diese bei den Versicherungen zeitlich limitiert sind auf 4 bis 7 Wochen. Die Auslands-KV leistet i.d.R. nur bei Akutfällen, nicht bei Weiterbehandlungen oder Vorsorge. Zur Zeit kehre ich in die EU zurück und melde mich gerade wieder als freiwilliges Mitglied bei der KK an. Zur Beitrageberechnung möchte die KK zwar den letzten Steuerbescheid haben, die Anmeldung ist jedoch kein Problem. Im Herbst, wenn ich zur nächsten Winterreise per Rad starte, werde ich mich dort auch wieder abmelden.
Bisher klappte alles mit diesem bürokratischen Aufwand recht gut.
Viel Spaß übrigens in Japan. Habe mich gerade selbst mit der Kirschblüte in Kyoto belohnt.
Gruß Jens
Wer sein Ziel kennt, findet den Weg. Laotse
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