...wenn ich die Buchung des Fluges beilegen muss.
Bei der Beantragung des Visums für China ist das nicht mehr erforderlich; das galt nur für die Olympischen Spiele. Weder im
Merkblatt noch im
Antragsformular wird darauf Bezug genommen.
Ist es möglich das Visum trotzdem vor meiner Abreise zu erhalten? (50 Tage Regel)
Es ist schon ein wenig verwirrend die 50-Tage-Regel in Verbindung mit der Gültigkeit des Visums von 90 Tagen. Die 50-Tage-Regel besagt, daß die chinesische Botschaft bzw.Konsulat die erforderlichen Papiere frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise annehmen. In der Praxis bedeutet es, im Visumsantrag ein voraussichtliches Ankunftsdatum zu nennen, das innerhalb der vorgenannten 50-Tage-Frist liegt. An diesen Termin ist man aber nicht gebunden, da er nicht verbindlich ist. Wie schon bereits geschrieben hat das Visum eine Gültigkeit von 90 Tagen. Angenommen das Visum würde heute ausgestellt, dann stünde auf dem Visum folgendes:
Issue date: 23.02.2010
Enter before: 23.05.2010
Duration of each stay 030 (060) days after entry
In diesem Beispiel müßte man bis spätenstens 23.05.2010 in China einreisen, damit das Visum nicht verfällt. Der letzte Ausreistermin wäre bei einem 30-tägigem Aufenthalt der 21.Juni 2010. An welchem Grenzübergang nach China eingereist wird, ist dem Reisenden selbst überlassen, das wird im Visum nicht vermerkt.
Bernd