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#578397 - 12/23/09 04:17 PM Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter?
11111
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Hallo,

Muss ein Fahrrad von einem EU-Bürger, der sein Wohnsitz nicht in Deutschland hat bei Fahrten in Deutschland der hiesigen Lichtanlagenverordnung (Dynamo vs Akku-Betrieb) unterliegen?

Vielen Dank für die Bemühungen.

OLivier
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#578398 - 12/23/09 04:21 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: 11111]
Deul
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Hallo Oliver,

Kurze Antwort: Ja.

Detlef
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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#578400 - 12/23/09 04:25 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: 11111]
JaH
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Im Prinzip ja. Denn wenn Sommerurlauber z.B. nach Italien fahren und haben eine am Kfz eine Last, die über das Fahrzeugende hinausragt, müssen sie das in Italien vorgeschriebene Rot-Weiße Warnschild bestimmter Bauart, dran haben. Sonst wirds teuer. Die Regelgung gibt es in der Art hier nicht.

Genauso ist es dann ja mit dem was Du fragst.

Aber! Ich bin mir ziemlich, dass es da kein Problem ist, solange es eine Lichtanlage ist und diese im Bedarfsfall auch funktioniert.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#578401 - 12/23/09 04:29 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: JaH]
11111
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Zitat:
Aber! Ich bin mir ziemlich, dass es da kein Problem ist, solange es eine Lichtanlage ist und diese im Bedarfsfall auch funktioniert.



Das ist ja das Problem, die Leuchte ( Lupine) am Rad ist zu stark für den deutschen Gesetzgeber.....
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#578405 - 12/23/09 04:39 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: 11111]
hipster
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In Antwort auf: 11111

Muss ein Fahrrad von einem EU-Bürger, der sein Wohnsitz nicht in Deutschland hat bei Fahrten in Deutschland der hiesigen Lichtanlagenverordnung (Dynamo vs Akku-Betrieb) unterliegen?


Tja. Ich erlaube mir, die Frage mal soweit auszudehnen: Ein Fahrrad eines nicht EU-Bürgers, welcher nicht in Deutschland oder der EU wohnt aber durch solches politischies Gebilde radelt... ändert wohl nichts an der Antwort. Oder?

Ich schätze mal, dass ein Deutscher, welcher in der Schweiz wohnt (soll ja zwei drei davon geben bier) von dort mit seinem Fahrrad nach Deutschland fährt dem ebengleichen Passus unterliegt wie wenn es ihm ein Schweizer gleichtut. Die Antwort kenn ich aber auch nicht :-)

lG
Reto
Grüsse
Reto
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#578409 - 12/23/09 04:53 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: 11111]
StephanZ
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In Antwort auf: 11111
Zitat:
Aber! Ich bin mir ziemlich, dass es da kein Problem ist, solange es eine Lichtanlage ist und diese im Bedarfsfall auch funktioniert.



Das ist ja das Problem, die Leuchte ( Lupine) am Rad ist zu stark für den deutschen Gesetzgeber.....


Ich würde es mal so sehen, Kontrollhäufigkeit * Bußgeld verglichen mit Umrüstkosten.

Weil mich interessiert hat, was eine Lupine ist. Es gibt ja verschiedene Lampen, so bald dein Bekannter damit blendet wäre es nett, wenn er unabhängig von der Gesetzeslage umrüsten würde.

Ich stelle mir vor, was ist, wenn dein Bekannter ein Polizeiauto blendet?

GS
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#578416 - 12/23/09 05:15 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: ]
11111
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Zitat:
Weil mich interessiert hat, was eine Lupine ist


Lupine am MTB befestigt und einzige
Vorder-Leuchte.

Olivier
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Off-topic #578418 - 12/23/09 05:32 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: ]
dogfish
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Posts: 9,434
Besagte Lupine sieht an meinem "dog-fish" so aus.



Diese Lampen lassen sich übrigens auch abblenden,
sind aber trotzdem offiziell nicht zugelassen.

Bild aus "UR1", S.1, zweiter Beitrag.

Gruß Mario
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#578421 - 12/23/09 06:21 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: 11111]
macrusher
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Sagen wir mal so: Gesetz hin der her - es müßte schon sehr unglücklich laufen wenn man in Deutschland wegen einer nicht StVZO-konformen Lichtanlage Probleme bekommt. Die Polizei dürfte in der Regel zufrieden sein und dem nicht weiter nachgehen, wenn der Radler grundsätzlich mal Licht am Rad hat. Daß das Licht so eingestellt ist, daß es nicht verkehrsgefährdend ist (wie z.B. durch Blenden des Gegenverkehrs) sollte selbstverständlich sein. Jedenfalls kommt man deshalb nicht ins Gefängnis, und ob eine kostenpflichtige Verwarnung/Strafe ausgesprochen würde, sei auch noch dahingestellt.
Gruß,
Andreas
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Off-topic #578426 - 12/23/09 06:35 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: macrusher]
StephanZ
Unregistered
In Antwort auf: macrusher
Daß das Licht so eingestellt ist, daß es nicht verkehrsgefährdend ist (wie z.B. durch Blenden des Gegenverkehrs) sollte selbstverständlich sein.


Da bin ich mir nicht so sicher. Meine persönliche Erfahrung ist, ich werde von den Leuten geblendet, die auf extrem gutes Licht Wert legen. 2 Scheinwerfer oder extrem helle Akkuleuchten am Lenker. Die Fraktion mit Nabendynamo und LED Scheinwerfer normal an der Gabelscheide (stimmt das Wort?) geht.

GS
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#578435 - 12/23/09 07:33 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: macrusher]
Uwe Radholz
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In Antwort auf: macrusher
Sagen wir mal so: Gesetz hin der her - es müßte schon sehr unglücklich laufen wenn man in Deutschland wegen einer nicht StVZO-konformen Lichtanlage Probleme bekommt. Die Polizei dürfte in der Regel zufrieden sein und dem nicht weiter nachgehen, wenn der Radler grundsätzlich mal Licht am Rad hat. ...


Müsste wirklich schlecht laufen.
Aber wie ist das eigentlich? Autos dürfen doch auch überall fahren, wenn sie in einem EU-Land zugelassen sind. Die Zulassungsordnung der BRD spielt da keine Rolle. Zum Beispiel ist für in der BRD neu zugelassene PKW eine Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben, in Spanien aber nicht.
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#578451 - 12/23/09 09:58 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: Uwe Radholz]
HelgeWI
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Genau da dürfte der Hund begraben sein.
PKW werden bauartgeprüft und diese erlaubt den Betrieb in dieser Form u.U. EU weit.

Ein Fahrrad hat aber keinerlei Zulassung oder nachgewiesene Bauartprüfung, sondern muß z.B. in D schlicht den Vorschriften der StVZO entsprechen, in anderen Ländern den dort geltenden analogen Vorschriften.

Problematisch sind dann höchstens Unfälle oder auch nur Gefährdung anderer, ansonsten ist die Polizei angesichts des Beleuchtungselends deutscher Räder wahrscheinlich einfach nur froh, wenn einer überhaupt mit Licht fährt (und dabei keinen blendet).

Gruß

Helge
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#578452 - 12/23/09 10:09 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: Uwe Radholz]
Falk
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Dazu kommt, dass Fahrradbeleuchtung in vielen Ländern der EU beinahe unbekannt ist, nämlich überall dort, wo es kaum Alltagsradfahrer gibt. Ein gutes oder besser schlechtes Beispiel ist Spanien. Beleuchtungmaterial bekommt man dort kaum, solches für Generatorbeleuchtung eigentlich gar nicht.

Falk, SchwLAbt
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Off-topic #578739 - 12/26/09 05:57 PM Re: Lichtanlage bei ausländischen Fahrradhalter? [Re: dogfish]
idje
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Ich finde es immer wieder schön ein Dogfish zu sehen!
Fahrradbauer
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