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#533260 - 06/20/09 10:45 PM 4 Monate Radurlaub (rechtliches?)
Tourenradfahrer
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Hallo, am 02.05.2010 werde ich mich auf meine Nordkapradtour begeben. Dabei werde ich ca. 8000km in mir vorgenommenen 4 Monaten (mit Ruhe und Besichtigungstagen) radeln.

Wie mach ich das die 4 Monate ueber? Melde ich mich Arbeitslos? Oder kann ich in meinem Betrieb gemeldet bleiben? Ich muss ja auch irgendwie Krankenversichert sein? Wie handhabe ich das am besten? Hat da jemand Erfahrung? Vielen Dank fuer Tips!!!
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#533261 - 06/20/09 10:51 PM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
atk
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Wenn du verreist kannst du nicht arbeitslos gemeldet sein, denn du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Ob du in deinem Betrieb "gemeldet" bleibst, also unbezahlten Urlaub oder sowas bekommst, musst du wohl mit dem Betrieb abklären.
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#533265 - 06/21/09 05:10 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
Holger
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Bei uns gäbe es da zwei Möglichkeiten, allerdings muss der Arbeitgeber mitmachen (also 4 Monate auf den Mitarbeiter verzichten können):

Die etwas unrealistische sind Zeitwertkonten, da kannst Du Teile des Gehalts, Sonderzahlungen etc. umwandeln in Zeit, die Du für ein Sabbatical nehmen kannst. Allerdings muss so ein Modell angeboten werden, und Du musst natürlich genügend angespart haben für 4 Monate.

Eine andere Möglichkeit ist Teilzeit. Vielleicht kannst Du für ein Jahr auf 60 % reduzieren und die 40 % "Freizeit" im Block nehmen.
Gruß
Holger

Edited by Holger (06/21/09 05:10 AM)
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#533266 - 06/21/09 05:11 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
:-)
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Hallo,

Das Thema Krankenversicherung hat mich vor meinem Tourstart lange beschäftigt.
Eine Möglichkeit über den Betrieb gemeldet zu bleiben hatte ich nicht, dazu kann ich also auch nicht viel sage. Ich vermute aber, dass du dann auch den vollen Krankenversicherungsbeitragsmindestsatz bezahlen musst.

Ich habe mich seinerzeit reichlich mit verschiedenen Versicherungen ausgetauscht, beim Bürgertelefon zur Gesundheitsreform angerufen und mich in Foren informiert.
Viele wissen genau was richtig ist und was man machen muss. Leider sind die es genau wissen teilweise völlig unterschiedlicher Meinung.

Meiner Meinung nach hast du zwei Möglichkeiten. (ich gehe davon aus, dass du gesetzlich versichert bist)

Entweder du schließt eine Auslandsreisekrankenversicherung ab. Das geht ab drei Monaten für sehr unterschiedliche Preise bei den verschiedenen Versicherungen. Deine normale Krankenversicherung kannst du kündigen, solltest aber eine Anwartschaftversicherung dort abschließen (ca. 50,- Euro im Monat). Die Anwartschaft war früher mal dafür da, dass man wieder in seine gesetzliche Versicherung zurück konnte nach der Reise. Die Versicherung ist neuerdings verpflichtet dich wieder aufzunehmen kann aber eine Nachzahlung der Versicherungsmonate einfordern, in denen du nicht versichert warst. Wenn du eine Anwartschaft abschließt gibt es dieses Risiko wohl nicht mehr.

Oder du bleibst in deiner Versicherung und versicherst dich freiwillig weiter in deiner gesetzlichen Krankenkasse. Dann zahlst du den vollen Krankenversicherungsbeitragsmindestsatz (Abeitnehmer und Arbeitgeberanteil). Das sind, soweit ich weiß immer so ca. 300,-Euro/Monat.

An deiner Stelle würde ich mir für vier Monate das HickHack mit Anwartschaft usw. nicht antun und mich freiwillig versichern. Es kann durchaus vorkommen, dass man dir bei deiner Versicherung erst mal sagt, dass du gar nicht kündigen kannst, dass es Anwartschaften nicht gibt.... usw. alles ziemlich lästig.

Alles unter Vorbehalt. Die Regelungen und Gesetze und vor allem die Änderungen in letzter Zeit sind ein Dickicht, durch das die Versicherer selbst nicht mehr durchblicken. Je nachdem welchen Sachbearbeiter du am Bürgertelefon hast bekommst du auch auf die gleiche Frage verschiedene Antworten (so war es jedenfalls vor zwei Jahren noch)

Edited by JoergonTour (06/21/09 05:20 AM)
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#533270 - 06/21/09 06:05 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: atk]
Tourenradfahrer
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Danke, aber mein Arbeitgeber meinte meinte das letzte mal als ich nach unbezahltem Urlaub fragte, so etwas gibt es gar nicht! Also rechtlich ist unbezahlter Urlaub wohl gar nicht moeglich! Aber ich kenn mich da zu schlecht aus um dir das zu begruenden. Vielleicht wollte er mir auch nur kein unbezahlten Urlaub geben.

In Antwort auf: atk
Wenn du verreist kannst du nicht arbeitslos gemeldet sein, denn du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Ob du in deinem Betrieb "gemeldet" bleibst, also unbezahlten Urlaub oder sowas bekommst, musst du wohl mit dem Betrieb abklären.
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#533271 - 06/21/09 06:10 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Holger]
Tourenradfahrer
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Also 4 Monate auf mich verzichten kann mein Betrieb, da er von meiner Radreiseleidenschaft fasziniert ist und mich gerne unterstuetzt, ob er bereit ist 4 Monate Beitraege zu bezahlen wenn ich gar nicht da bin weiß ich nicht! MIt Zeitwertkonten kenne ich mich ganz gut aus, ich bin Dachdeckergeselle und arbeite immer auf Zeitwertkonten, damit ich im Winter Schlecht-Wetter nehmen kann. Die Idee muss ich mir mal durchrechnen und meinen Chef mal fragen. Und Teilzeit ist auch ne gute Idee, auch danach sollte ich mich mal erkundigen!

Vielen Dank fuer die Antwort!

In Antwort auf: Holger
Bei uns gäbe es da zwei Möglichkeiten, allerdings muss der Arbeitgeber mitmachen (also 4 Monate auf den Mitarbeiter verzichten können):

Die etwas unrealistische sind Zeitwertkonten, da kannst Du Teile des Gehalts, Sonderzahlungen etc. umwandeln in Zeit, die Du für ein Sabbatical nehmen kannst. Allerdings muss so ein Modell angeboten werden, und Du musst natürlich genügend angespart haben für 4 Monate.

Eine andere Möglichkeit ist Teilzeit. Vielleicht kannst Du für ein Jahr auf 60 % reduzieren und die 40 % "Freizeit" im Block nehmen.
Gruß
Holger
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#533273 - 06/21/09 06:21 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
Holger
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In Antwort auf: rosinenbomber-jk
Also 4 Monate auf mich verzichten kann mein Betrieb, da er von meiner Radreiseleidenschaft fasziniert ist und mich gerne unterstuetzt, […]

Dann dürfte doch Teilzeit für beide Seiten eine gut machbare Lösung sein. Ich habe es so gemacht, allerdings nicht für 4 Monate. Bin auf 90 % gegangen und habe die 10 % im Block genommen für einen Sprachkurs in Paris, 10 % sind ja immerhin 5 Wochen. Im Prinzip wäre das ja in Deinem Fall nichts anderes als 8 Monate 100 % "vorzuarbeiten", um dann 4 Monate zu fehlen.
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#533274 - 06/21/09 06:23 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
StefanTu
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Dann wird dir wohl nur die Möglichkeit der Kündigung oder eben Teilzeit bleiben.
Im Falle der Kündigung:
Als ich meine Auszeit genommen habe (ist allerdings bald zwanzig Jahre her) war das eine ziemlich spontane Reaktion auf eine betriebsbedingte Kündigung. Ich habe mich damals einfach freiwillig Krankenversichert und bin losgezogen. Zum Arbeitsamt bin ich nicht, schließlich wollte ich ja JETZT auch nicht arbeiten. Nach drei Monaten Auszeit kam ich zurück, bin brav aufs Arbeitsamt und habe dann erstmal eine dreimonatige Sperre kassiert, weil ich mich nicht direkt nach der Kündigung arbeitslos gemeldet habe. GsD habe ich aber direkt einen neuen Job gefunden.
Da würde ich auf jeden Fall im Vorfeld mal genau nachfragen, wie die aktuellen Regelungen sind.

Ciao,
Stefan
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#533283 - 06/21/09 07:24 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
gatzek
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Hallo,
also ich versichere mich über den ges. Mindestbeitrag der KK. Joergon schreibt, dass das bei seiner Kasse 300 Euro monatlich sind. Das kommt mir sehr teuer vor, obwohl sich der Beitrag natürlich aus den laufenden Einkünften errechnet. Bei mir belaufen sich die Kosten bzgl. der Krankenkasse auf 140 Euro pro Monat, damit kann ich leben.
Eine schöne Tour wünscht Gatzek.
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#533285 - 06/21/09 07:50 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: gatzek]
malte 68
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moin

das mit der anwartschaft ist seit der versicherungspflicht passé. einfach deine kk anrufen und dich wegen auslandsaufenthaltes abmelden und wieder anmelden, wenn du zurück kommst. dann ggf eine aulandskv abschließen, hat mich für 5 monate ca 150€ gekostet. name ist mir entfallen, bin aber hier drüber gestolpert.

off topic: wenn du eh im winter frei hast, wieso peilst du keine ziele auf der südhalbkugel an? für zb südchile ist es die beste reisezeit und schöner als norwegen ist es auch zwinker. nur so als idee...

gruß malte
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#533308 - 06/21/09 08:47 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: malte 68]
Tourenradfahrer
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Ja mit dem Winter frei, bezieht sich ja nur auf einzelne Tage. Es gab aber auch Winter in denen ich komplett durchgearbeitet habe wenn es die Witterung zuließ! Daher ist dies nicht wirklich kalkulierbar. Sonst wuerde ich aehnlich verfahren wie du es vorgeschlagen hast.

Danke aber fuer die Information bezueglich Krankenkasse, das kommt mir sehr entgegen! Einfach abmelden und spaeter wieder anmelden. Und 150€ fuer 5 Monate klingt auch gut. Da werde ich mal meine Krankenkasse kontaktieren.

Danke

In Antwort auf: malte 68
moin

das mit der anwartschaft ist seit der versicherungspflicht passé. einfach deine kk anrufen und dich wegen auslandsaufenthaltes abmelden und wieder anmelden, wenn du zurück kommst. dann ggf eine aulandskv abschließen, hat mich für 5 monate ca 150€ gekostet. name ist mir entfallen, bin aber hier drüber gestolpert.

off topic: wenn du eh im winter frei hast, wieso peilst du keine ziele auf der südhalbkugel an? für zb südchile ist es die beste reisezeit und schöner als norwegen ist es auch zwinker. nur so als idee...

gruß malte
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#533323 - 06/21/09 09:37 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: gatzek]
:-)
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Hallo Gatzek,

In Antwort auf: gatzek
also ich versichere mich über den ges. Mindestbeitrag der KK. Joergon schreibt, dass das bei seiner Kasse 300 Euro monatlich sind. Das kommt mir sehr teuer vor, obwohl sich der Beitrag natürlich aus den laufenden Einkünften errechnet. Bei mir belaufen sich die Kosten bzgl. der Krankenkasse auf 140 Euro pro Monat, damit kann ich leben.


Für mich kam dieser Weg aus verschiedenen Gründen bisher nicht in Frage, aber demnächst wir das für mich interessant.
So wie ich das bisher verstanden habe sind die (ca. 150,-Euro) nur der Arbeitnehmeranteil und da kommt noch mal das gleiche drauf, damit bin ich dann bei 300,-Euro. Hast du einen Arbeitgeber der die andere Hälfte bezahlt oder habe ich das falsch verstanden? Das wär ja super.
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#533330 - 06/21/09 10:00 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: malte 68]
:-)
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Hallo malte,

ganz so einfach ist das leider nicht.

Austreten aus der Krankenversicherung / gestartet am 10 Mai 07 findet das Thema kein Ende

Zurück in die Krankenversicherung

Zusammenfassend:
1. Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland bestehen verschiedene Krankenkassen auf einem Beleg darüber bei welcher anderen Kasse man versichert ist wenn man kündigt. Oder Alternativ auf einer Anwartschaft.
2. Wenn du krank wirst auf der Reise und zurück in die Krankenversicherungs möchtest wirst voraussichtlich die fehlenden Beiträge nachzahlen müssen (auch hier regeln die unterschiedlichen Kassen das unterschiedlich)
3. irgenwo war da auch ein Thread wo einer zurück kam und (obwohl gesund) die Beträge für seine Reisezeit alle Nachzahlen musste/sollte.... den kann ich leider nicht mehr finden, vielleicht war das auch in einem anderen Forum.
4. Beim Bürgertelefon kam (bei zwei von drei Anrufen/Gesprächspartnern) auch raus, dass man die Anwartschaft trotz Versicherungspflich besser abschließen sollte.


Hmmmm...... wenn ich Punkt 3 mal als Ausnahmeerscheinung werte, dann läuft es drauf hinaus, dass man nur nachzahlen muss wenn man krank zurückkommt. Damit könnte man ja leben.

Edited by JoergonTour (06/21/09 10:07 AM)
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#533335 - 06/21/09 10:20 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
tirb68
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Variante - Arbeitgeber will nicht:

Du kannst eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Die sind nicht sehr teuer, wenn du ein Jahr Versicherungszeitraum nicht überschreitest.
Wenn du wiederkommst, meldest Du dich arbeitslos und bist damit automatisch pflichtversichert, allerdings nur AOK. Danach kannst Du ja zu deiner alten Versicherung wechseln. Die nehmen dich wieder auf, wenn du nachweisen kannst, dass du durchgehend versichert warst. Dazu zählt auch die Auslandskrankenversicherung.

Brit
Der normale Tropfen macht das schon und fließt mit den anderen in den Wasserkopf der Nation.
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#533343 - 06/21/09 11:22 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Holger]
mekong
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Ich würde ausser bei sehr großen Arbeitgebern keine großen Zeitkonten anhäufen. Zeitkonten im Falle einer Insolvenz in Geld umzuwandeln, ist vermtl. kaum möglich.

ABER ich meine es reichen 401€ Brutto für die Versicherung. Sprich dir reichen Stunden die 1610€ wert sind. Das Risiko ist überschaubar. Wenn dein Betrieb will, kannst du also für ca. 20€ versichert sein.
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#533346 - 06/21/09 11:29 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
JaH
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In Antwort auf: rosinenbomber-jk
Danke, aber mein Arbeitgeber meinte meinte das letzte mal als ich nach unbezahltem Urlaub fragte, so etwas gibt es gar nicht! Also rechtlich ist unbezahlter Urlaub wohl gar nicht moeglich!

Kompletter Blödsinn. Dein Arbeitgeber kennt sich offenbar diesbezüglich überhaupt nicht aus.

Lies mal hier und hier zum bereits erwähnten Sabbatical.

Wenn ein Arbeitgeber aber generell nicht mitspielen will, dann gibts das allerdings nicht, aber nur in jenem Betrieb.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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Off-topic #533350 - 06/21/09 11:34 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: mekong]
Uli
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Zitat:
Zeitkonten im Falle einer Insolvenz in Geld umzuwandeln, ist vermtl. kaum möglich.


... ist bei Insolvenz fast nicht möglich. Das gilt, wenn es dumm läuft, auch z.B. bei Outsourcing und auch bei sehr großen Arbeitgebern. Bei uns - GmbH mit 1.400 Mitarbeitern in einem Konzern mit über 20.000 fest angestellten Personen - führen wir gerade die Diskussion, weil der Betriebsrat es versäumt hat für die Langzeitkonten diesbzgl. eine wasserdichte Regelung abzuschliessen.
Gruß
Uli
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Off-topic #533361 - 06/21/09 11:47 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: mekong]
Holger
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In Antwort auf: mekong
Ich würde ausser bei sehr großen Arbeitgebern keine großen Zeitkonten anhäufen. Zeitkonten im Falle einer Insolvenz in Geld umzuwandeln, ist vermtl. kaum möglich.[…]

Das stimmt so nicht mehr. Seit Anfang des Jahres muss ein Arbeitgeber das in Zeitwertkonten angesammelte Geld vor Insolvenz schützen.

Edited by Holger (06/21/09 11:49 AM)
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Off-topic #533386 - 06/21/09 01:38 PM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Holger]
Uli
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Hallo Holger,
hast du dazu Quellen? Mir haben die "Experten" etwas anderes gesagt.
Gruß
Uli
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Off-topic #533391 - 06/21/09 01:58 PM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Uli]
Holger
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An der Arbeit jede Menge. Auf die Schnelle: Arbeitsministerium oder hier.

Stichwort ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz Flexi-II-Gesetz, falls Du suchen willst.

Das Problem dürfte allerdings sein, dass es erst zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist, für bestehende Modelle gibt es wohl diverse Übergangsfristen (siehe zweiter Link), so dass das neue Gesetz Euch möglicherweise nicht weiterhilft.

Gruß
Holger

Edited by Holger (06/21/09 01:59 PM)
Edit Reason: ein Wort pluralisiert...
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Off-topic #533407 - 06/21/09 03:05 PM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Holger]
Uli
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Vielen Dank. Mal sehen, ob ich noch Infos finde, die etwas genauer auf die Anwendung bei (schon seit einigen Jahren) bestehenden Langzeitkonten mit entsprechend hohen Guthaben eingehen.
Gruß
Uli
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#533557 - 06/22/09 02:07 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
t_maia
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In Antwort auf: rosinenbomber-jk
Also 4 Monate auf mich verzichten kann mein Betrieb, da er von meiner Radreiseleidenschaft fasziniert ist und mich gerne unterstuetzt, ob er bereit ist 4 Monate Beitraege zu bezahlen wenn ich gar nicht da bin weiß ich nicht!


Frag doch mal nach, wie es ist, wenn Du die Beiträge bezahlst. Liesse sich doch mal durchrechnen.

Wenn du 'ne Auslandskrankenversicherung abschliesst musst du übrigens aufpassen: Einige Versicherungen transportieren dich bei ernsthaften erkrankungen und Verletzungen einfach nach D zurück. Das geschieht immer dann, wenn der Flug nach D günstiger ist als die komplette Behandlung. Wenn du dann in D keine Krankenversicherung hast sieht es düster aus.
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#533756 - 06/22/09 06:39 PM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
Radlbiene
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Hallo,
ich war 2 mal längere Zeit auf Reisen.
Beim ersten Mal 6 Monate. Ich habe vorher mit dem Arbeitgeber alles besprochen, habe gesagt, was ich vorhabe und gefragt, wie das zu machen wäre. Der Arbeitgeber hat mir folgendes Angebot gemacht: Ich soll um Auflösung des Arbeitsvertrages bitten und gleichzeitig bekomme ich die Zusicherung (schriftlich), daß ich hinterher wieder eingestellt werde. Hat alles bestens funktioniert.
Für diese Zeit habe ich mich privat Krankenversichert.
Beim 2.Mal war ich 10 Wochen unterwegs, wieder mit Absprache des Arbeitgebers. Ich habe allen Urlaub genommen, Überstunden und den Rest unbezahlten Urlaub.Für diese Zeit habe ich mich bei meiner gesetzl. Krankenvers. privat weiterversichert.
Wenn ich das jetzt selbst nochmal lese, kommt mir das paradiesisch vor. Damals (1997/98 und 2001) war es noch möglich. Vor 4 Jahren wollte ich nochmal länger fort, aber da war kein Verständnis mehr dafür da. Diese Zeiten sind jetzt vorbei.
Für Dich viel Glück !
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Off-topic #533830 - 06/23/09 07:09 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: Tourenradfahrer]
jutta
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Hab heut morgen im Radio von einer 38-j. Sächsin(?) gehört, die seit 8 Jahren auf Hawai lebt. Hat sich dort irgendeine Infektion geholt, die das Nervensystem betrifft. Keine ausreichende Krankenversicherung, liegt jetzt im Wachkoma auf einer Schwesternstation, wird außer Beatmen nicht behandelt. Auch das kostet pro Tag ca 1400$. Ihre Eltern (Rentner) sind jetzt da, können das natürlich nicht zahlen, auch keine Rückholung nach D (und auch da gibts die Behandlung nicht für lau)
Gruß Jutta
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#534605 - 06/26/09 12:33 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: t_maia]
zaher ahmad
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In Antwort auf: t_maia
Das geschieht immer dann, wenn der Flug nach D günstiger ist als die komplette Behandlung. Wenn du dann in D keine Krankenversicherung hast sieht es düster aus.


Hallo,

so stimmt das nicht. Es herrscht mittlerweile Versicherungspflicht, was die GKV auf der einen Seite gerne dahingehend auslegen möchte, dass man auch während des Auslandsaufenthaltes versicherungspflichtig sei. Da aber der gewöhnliche Aufenhaltsort massgeblich ist und sich dieser im Ausland befindet, ist das falsch und wäre lediglich zum finanziellen Vorteil der GKV. Die muss dann keine Leistung erbringen und kassiert trotzdem.
Auf der anderen Seite wollen sie Dir einen Strick daraus drehen, wenn Du zurück kommst und Beiträge nachberechnen. Da hilft nur, eindeutige Nachweise über Ausreise und Wiedereinreise zu sammeln, z.B. in Form von Bordkarten, Stempeln im Pass etc. Damit ist klar, wann Du nicht in D warst und kannst somit auch nicht zum Nachzahlen gezwungen werden. Unabhängig von Deinem Zustand bei der Rückkehr. Aufnehmen müssen sie Dich so oder so, und ab dann muss auch wieder Beitrag bezahlt werden.
Anwartschaft ist ein Relikt aus einer anderen Zeit, das den Zweck hatte, die Versicherung zu den selben Bedingungen nach einer Unterbrechung wieder aufzunehmen, also der Gefahr vorzubeugen evtl. nicht wieder aufgenommen zu werden. Aber das ist ja heute per Gesetz ausgeschlossen, oder wie soll man die Versicherungspflicht sonst interpretieren?
Fazit: Sich nicht von (interessegeleiteten) "Empfehlungen" oder Einschüchterungsversuchen der Kasse bange machen lassen und auf die gesetzl. Lage verweisen.

Grüße,
zaher
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Off-topic #534659 - 06/26/09 08:30 AM Re: 4 Monate Radurlaub (rechtliches?) [Re: zaher ahmad]
baltic
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In Antwort auf: zaher ahmad



Auf der anderen Seite wollen sie Dir einen Strick daraus drehen, wenn Du zurück kommst und Beiträge nachberechnen. Da hilft nur, eindeutige Nachweise über Ausreise und Wiedereinreise zu sammeln, z.B. in Form von Bordkarten, Stempeln im Pass etc. Damit ist klar, wann Du nicht in D warst und kannst somit auch nicht zum Nachzahlen gezwungen werden. Unabhängig von Deinem Zustand bei der Rückkehr. Aufnehmen müssen sie Dich so oder so, und ab dann muss auch wieder Beitrag bezahlt werden.


Fazit: Sich nicht von (interessegeleiteten) "Empfehlungen" oder Einschüchterungsversuchen der Kasse bange machen lassen und auf die gesetzl. Lage verweisen.



hallo,
eben genau dieser strick hat mich auch ne zeitlang beschaeftigt, und gerade in letzter zeit immer wieder... die sache ist die, ich werde naechste woche nach einer etwas laengeren reise wieder 'heim' kommen und meine befuerchtungen waren, das dann die kasse erstmal die hand aufhaelt, fuer die letzten 1.5jahre in denen ich nicht in schland k- versichert war. nun ruft der typ von der kv in regelmaessiger unregelmaessigkeit immer mal bei mir zuhause an und nervt wann ich denn wieder komme. aber er hat auch versichert, das da keine rueckzahlung in haus steht, da ich ja meinen aufenhalt im ausland ja durch stempel und visas im pass nachweisen kann. ich solle mich nur sobald ich wieder da bin mich bei denen melden (die haben aber wohl nur angst, das ich mir ne andere kv suche und denen meine beitreage durch die lappen gehen).
also sorgen mach ich mir mittlerweile diesbezueglich keine (mehr), nur eben wie der neuanfang 'daheim' ausschaut, aber das is ne andere geschichte...
gruss christian
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