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#50670 - 07/19/03 10:38 AM Internationale Rechtsfrage
Elisabeth
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Problemstellung im grenzüberschreitenden Fahrradverkehr:

Gibt es irgendwo Regelungen (analog zum Kraftfahrzeugverkehr), ob nationale Bestimmungen zur Fahrzeugausrüstung (also Fahrradausrüstung) auf ausländische Fahrzeuge anzuwenden sind / nicht anzuwenden sind.

Um es konkreter an einem überzogenen Beispiel festzumachen:

Ein Fahrrad mit
- nach hinten alleinigem Batterielicht (allenfalls ein Blinki) und einem integriertem (einzigen) Rückstrahler (mit oder ohne "Z"),
- 3W-Halogenlampe vorne, dynamobetrieben,
- allenfalls noch 2. Scheinwerfer für Fernlicht,
- als Warneinrichtung eine Hupe, event. dafür keine Glocke,
- auf den Pedalen wegen Clips Reflektoren nur nach hinten aber nicht nach vorne,
- und, als Draufgabe noch eine Blinkanlage,
entspricht zu 100% den österreichischen Vorschriften ("Fahrradverordnung" - http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1077001.html ).

Selbiges Fahrrad entspricht aber weder den deutschen noch den schweizer Bestimmungen (mit anderen Ländern hab ich mich nicht im Detail beschäftigt). Die Bestimmungen gelten jedenfalls für ein inländisches Fahrrad i.e. Fahrzeug. Klar. - Aber für ein ausländisches Fahrzeug?

Wer kennt sich nun genau aus? Wäre ich nun verpflichtet mein österreichisches Beispielfahrrad, das im Gastland ja ein ausländisches Fahrzeug ist, an jeder Grenze (z.B. A -> D -> A -> CH -> D -> Ch -> ... -> F) den Ausstattungsvorschriften des jeweiligen neuen Gastlandes entsprechend umzubauen?

Wie erwähnt, es handelt sich um ein überzogenes Beispiel der Fahrradausstattung. In Teilen davon entspricht es in vielen Fällen sicher der Realität.

Anders herum, wird es z.B. deutsche mehrspurige Fahrräder in Österreich treffen, da bei solchen nach den österr. Vorschriften z.B. 2 Rücklichter links und rechts in gleicher Höhe angebracht sein müssen, was jedoch - wenn ich richtig informiert bin - der deutschen StVZO widerspricht. Ähnlich verhält es sich wohl bei Fahrradanhängern, die bei uns in AT z.B., neben den obligatorischen Rückstrahlern, mit einer vom Fahrrad unabhängigen Lichtanlage und einem roten Rücklicht versehen sein müssen.

Vorbeugend:
Natürlich kann das als rechtstheoretische Diskussion aufgefasst werden. Tatsächlich kann es recht bald zur finanziellen Realität werden, wenn im Gastland gestraft werden soll, weil das ausländische Fahrzeug nicht den nationalen Bestimmungen des Gastlandes entspricht ...

lg
Elisabeth, gespannt auf die Antworten
lg
Elisabeth
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#50671 - 07/19/03 10:51 AM Rechtsfrage über die Grenzen hinaus [Re: Elisabeth]
Wolfrad
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Zitat:
wenn im Gastland gestraft werden soll, weil das ausländische Fahrzeug nicht den nationalen Bestimmungen des Gastlandes entspricht ...

Du meinst mit "Fahrzeug" Fahrrad, ein- oder zweispurig; richtig?

Dann sei beruhigt, in Deutschland hat die Polizei anderes zu tun.

Wenn genügend kontrolliert werden könnte (geht leider nicht), dann müßten die meisten osteuropäischen Lastkraftwagen sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

Aber fürs Sommerloch ist die Diskussion Deines Problems sicher sehr interessant. grins

Wolfrad

Edited by Wolfrad (07/19/03 11:26 AM)
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#50674 - 07/19/03 11:31 AM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Elisabeth]
Urs
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Wir Schweizer brauchen in der Schweiz eine Velovignette. Ist ein Kleber, der eine Haftpflichtversicherung darstellt und kostet uns etwa 3-4 Euro im Jahr. Als Durchreisende brauchst du keine Velovignette.
Einzig in den Ländern mit Helmobligatorium sollte man etwas darauf Bedacht sein (mit Ausnahme vielleicht von Spanien). Mir bekannte Gegenden mit Helmobligatorium sind Australien, Neuseeland, British Columbia (Kanada) und eben Spanien
Urs
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#50826 - 07/21/03 06:49 PM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Elisabeth]
Ivo
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Vor einige Jahre habe ich mal nachgefragt bei der Maastrichter Polizei. Laut denen gibt es eine EU-Richtlinie das dein Fahrrad (oder sonstiges Fahrzeug) die Gesaetze des Landes wo du Wohnst entsprechen soll. (Un)Ordnungshueter anderer EU-Laender duerfen dir dann nichts im Wege legen.

Ivo
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#50828 - 07/21/03 06:56 PM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Ivo]
Gaston
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Stimmt, bei den PKWs ist es auch so. Sonst hätten wir bis vor ein paar Jahren mit dem PKW nicht in Frankreich fahren dürfen, denn dort war lange Zeit gelbes Fahrlich vorgeschrieben. Und umgedreht hätten die nicht bei uns fahren dürfen.

Gruß
Gaston
Remember: All people are brothers
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#50837 - 07/21/03 07:52 PM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Gaston]
Urs
Member Accommodation network
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Zitat:
Und umgedreht hätten die nicht bei uns fahren dürfen.

Umgedreht? Fahrt ihr in Deutschland auf dem Autodach, oder muss man bei euch rückwärts fahren? grins grins grins
Urs
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#50870 - 07/22/03 09:19 AM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Urs]
Radeldaniel
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Mit der A-Klasse fahren wir meistens nur auf 2 Rädern, bei sportlicher Fahrweise auch auf dem Dach grins
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