International Bicycle Travel Forum
International Bicycle Travel Forum
Who's Online
11 registered (Need5Speed, JoMo, Rainald, Tauchervater, Walkabout, Seeadler, macbookmatthes, 4 invisible), 587 Guests and 1212 Spiders online.
Details
Advanced
About this forum
Rules
The Rules for this forum
Terms of use
Agreements for the use
The Team
Who's behind the forum?
Involved Homepages
Bicycle-travel sites already using the forum
Participate!
Use this forum in your Homepage
RSS feeds RSS
Overview of public RSS feeds
Shoutbox
A small chat area
Partner Sites
Statistics
29437 Members
98236 Topics
1544568 Posts

During the last 12 months 2196 members have been active.The most activity so far was at 02.02.24 17:09 with 5102 users online.
more...
Top Posters (30 Days)
Keine Ahnung 65
Juergen 59
Lionne 59
iassu 55
Falk 53
Topic Options
#50670 - 07/19/03 10:38 AM Internationale Rechtsfrage
Elisabeth
Member
Topic starter
Offline Offline
Posts: 235
Problemstellung im grenzüberschreitenden Fahrradverkehr:

Gibt es irgendwo Regelungen (analog zum Kraftfahrzeugverkehr), ob nationale Bestimmungen zur Fahrzeugausrüstung (also Fahrradausrüstung) auf ausländische Fahrzeuge anzuwenden sind / nicht anzuwenden sind.

Um es konkreter an einem überzogenen Beispiel festzumachen:

Ein Fahrrad mit
- nach hinten alleinigem Batterielicht (allenfalls ein Blinki) und einem integriertem (einzigen) Rückstrahler (mit oder ohne "Z"),
- 3W-Halogenlampe vorne, dynamobetrieben,
- allenfalls noch 2. Scheinwerfer für Fernlicht,
- als Warneinrichtung eine Hupe, event. dafür keine Glocke,
- auf den Pedalen wegen Clips Reflektoren nur nach hinten aber nicht nach vorne,
- und, als Draufgabe noch eine Blinkanlage,
entspricht zu 100% den österreichischen Vorschriften ("Fahrradverordnung" - http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1077001.html ).

Selbiges Fahrrad entspricht aber weder den deutschen noch den schweizer Bestimmungen (mit anderen Ländern hab ich mich nicht im Detail beschäftigt). Die Bestimmungen gelten jedenfalls für ein inländisches Fahrrad i.e. Fahrzeug. Klar. - Aber für ein ausländisches Fahrzeug?

Wer kennt sich nun genau aus? Wäre ich nun verpflichtet mein österreichisches Beispielfahrrad, das im Gastland ja ein ausländisches Fahrzeug ist, an jeder Grenze (z.B. A -> D -> A -> CH -> D -> Ch -> ... -> F) den Ausstattungsvorschriften des jeweiligen neuen Gastlandes entsprechend umzubauen?

Wie erwähnt, es handelt sich um ein überzogenes Beispiel der Fahrradausstattung. In Teilen davon entspricht es in vielen Fällen sicher der Realität.

Anders herum, wird es z.B. deutsche mehrspurige Fahrräder in Österreich treffen, da bei solchen nach den österr. Vorschriften z.B. 2 Rücklichter links und rechts in gleicher Höhe angebracht sein müssen, was jedoch - wenn ich richtig informiert bin - der deutschen StVZO widerspricht. Ähnlich verhält es sich wohl bei Fahrradanhängern, die bei uns in AT z.B., neben den obligatorischen Rückstrahlern, mit einer vom Fahrrad unabhängigen Lichtanlage und einem roten Rücklicht versehen sein müssen.

Vorbeugend:
Natürlich kann das als rechtstheoretische Diskussion aufgefasst werden. Tatsächlich kann es recht bald zur finanziellen Realität werden, wenn im Gastland gestraft werden soll, weil das ausländische Fahrzeug nicht den nationalen Bestimmungen des Gastlandes entspricht ...

lg
Elisabeth, gespannt auf die Antworten
lg
Elisabeth
Top   Email Print
#50671 - 07/19/03 10:51 AM Rechtsfrage über die Grenzen hinaus [Re: Elisabeth]
Wolfrad
Member
Offline Offline
Posts: 5,687
Zitat:
wenn im Gastland gestraft werden soll, weil das ausländische Fahrzeug nicht den nationalen Bestimmungen des Gastlandes entspricht ...

Du meinst mit "Fahrzeug" Fahrrad, ein- oder zweispurig; richtig?

Dann sei beruhigt, in Deutschland hat die Polizei anderes zu tun.

Wenn genügend kontrolliert werden könnte (geht leider nicht), dann müßten die meisten osteuropäischen Lastkraftwagen sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

Aber fürs Sommerloch ist die Diskussion Deines Problems sicher sehr interessant. grins

Wolfrad

Edited by Wolfrad (07/19/03 11:26 AM)
Top   Email Print
#50674 - 07/19/03 11:31 AM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Elisabeth]
Urs
Member Accommodation network
Offline Offline
Posts: 1,822
Wir Schweizer brauchen in der Schweiz eine Velovignette. Ist ein Kleber, der eine Haftpflichtversicherung darstellt und kostet uns etwa 3-4 Euro im Jahr. Als Durchreisende brauchst du keine Velovignette.
Einzig in den Ländern mit Helmobligatorium sollte man etwas darauf Bedacht sein (mit Ausnahme vielleicht von Spanien). Mir bekannte Gegenden mit Helmobligatorium sind Australien, Neuseeland, British Columbia (Kanada) und eben Spanien
Urs
Top   Email Print
#50826 - 07/21/03 06:49 PM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Elisabeth]
Ivo
Member
Offline Offline
Posts: 291
Vor einige Jahre habe ich mal nachgefragt bei der Maastrichter Polizei. Laut denen gibt es eine EU-Richtlinie das dein Fahrrad (oder sonstiges Fahrzeug) die Gesaetze des Landes wo du Wohnst entsprechen soll. (Un)Ordnungshueter anderer EU-Laender duerfen dir dann nichts im Wege legen.

Ivo
Top   Email Print
#50828 - 07/21/03 06:56 PM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Ivo]
Gaston
Member
Offline Offline
Posts: 80
Stimmt, bei den PKWs ist es auch so. Sonst hätten wir bis vor ein paar Jahren mit dem PKW nicht in Frankreich fahren dürfen, denn dort war lange Zeit gelbes Fahrlich vorgeschrieben. Und umgedreht hätten die nicht bei uns fahren dürfen.

Gruß
Gaston
Remember: All people are brothers
Top   Email Print
#50837 - 07/21/03 07:52 PM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Gaston]
Urs
Member Accommodation network
Offline Offline
Posts: 1,822
Zitat:
Und umgedreht hätten die nicht bei uns fahren dürfen.

Umgedreht? Fahrt ihr in Deutschland auf dem Autodach, oder muss man bei euch rückwärts fahren? grins grins grins
Urs
Top   Email Print
#50870 - 07/22/03 09:19 AM Re: Internationale Rechtsfrage [Re: Urs]
Radeldaniel
Member
Offline Offline
Posts: 618
Mit der A-Klasse fahren wir meistens nur auf 2 Rädern, bei sportlicher Fahrweise auch auf dem Dach grins
Top   Email Print

www.bikefreaks.de