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#443692 - 06/03/08 09:19 PM
Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
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Guten Abend, mit ein paar Freunden kam mir neulich die Idee, unsere Streckenerfahrungen und Transalprouten mal zusammenzuwerfen und sich anderen als Guides anzubieten, quasi so wie manche Firmen das kommerziell tun. Weil wir Studenten sind, würden wir das ganze ohne Kommerzgedanken machen, aber im Hinblick auf eine mögliche Gründung einer "richtigen" Firma nach dem Studium durchaus versuchen professionell zu arbeiten, d.h. Homepage machen, Hotels und Fahrten organisieren usw. und eventuellen Teilnehmern (von denen wir einige potentielle kennen, andere vielleicht erst kennen lernen werden) auch den Selbstkostenpreis dafür abzunehmen. Nun kamen uns nur Zweifel, ob das rechtlich eigentlich so einfach zulässig ist: darf man, zumindest in unkommerzieller Weise, einfach Interessenten seine Dienste als Fahrradguide anbieten? Ist für Transalptouren (falls so was anstünde) eine Führerausbildung o.ä. für hochalpines Gelände Pflicht? Wie sieht es verantwortungs- und versicherungstechnisch aus? Passiert teilnehmenden Personen etwas, ist der Guide voll verantwortlich? Würde uns freuen, wenn unserer Motivation nicht das Gesetz im Wege stünde... Bin auf Hinweise gespannt. Viele Grüße Ben
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#443698 - 06/03/08 09:50 PM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Erlaubt ist sowas, selbst in Deutschland Was euch aber klar sein muss: Auch wer Touren "nichtkommerziell" öffentlich anbietet, hat für die Teilnehmer eine sogenannte "Garantenstellung", ist also grundsätzlich in der Verantwortung, wenn was passiert. Kann mich dunkel erinnern, dass diese Fragen im IBC Mountain Bike Forum intensiv diskutiert worden sind (habe mich dort auch mal etwas ausführlicher dazu geäußert), am besten mal dort stöbern (war vermutlich in der Rubrik "Open Trails"). Wie immer gilt natürlich: Im Internet darf jeder seinen Senf dazugeben, also nicht alle Kommentare für bare Münze nehmen... Außerdem bietet die DIMB eine Ausbildung zum MTB-Guide an: DIMB Trail-Guide Vermute mal, dass dort auch die rechtlichen Rahmenbedingungen thematisiert werden.
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#443726 - 06/04/08 06:08 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: velo-phil]
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Danke für die Antwort und die Links! Ich les mich mal ein. Gerade die Frage, wofür der Guide im Schadensfall verantwortlich ist, ist natürlich spannend und wichtig. Immerhin sind die Teilnehmer ja i.d.R. volljährig und aufgeklärt. Viele Grüße Ben
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#443747 - 06/04/08 08:07 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Evtl. kann hier der Deutsche Alpenverin Tipps geben, beratend zur Seite stehen, etc. Eine Sektion gibt es bestimmt auch in Deiner Nähe. Ansonsten kann ich mich an diverse Veranstaltungen erinnern, bei denen ich unterschreiben musste, dass die Teilnahme auf eigenes Risiko und eigene Gefahr erfolgt. Vielleicht kann man das so auslegen, dass nur die Guide-Funktion im Paket inbegriffen ist, aber eben auf eigene Gefahr. Vielleicht habt ihr einen Juristen/ Rechtsanwalt im Bekanntenkreis, der sowas erklären kann. Der ADFC bietet doch auch geführte (beitragspflichtige) Touren (auch für Nicht-Mitglieder) an, wie ist es denn hier mit der Haftung?
Bye ue
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#443752 - 06/04/08 08:15 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Underway in Germany
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p.s. Auszug aus geführte Radtouren des adfc nürnberg
"Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Touren gilt die Straßenverkehrsordnung! Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! "
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#443782 - 06/04/08 09:16 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Hallo!
Auch wenn alle unterschrieben haben, auf eigene Gefahr unterwegs zu sein: Als Guide bist du dadurch von deiner Verantwortung nicht entbunden. Du hast durch deine Führung Verantwortung über andere übernommen, für die du auch geradestehen musst. Wenn bei mir Leute ins Auto gestiegen sind, die unterschrieben haben, selbst die Verantwortung für sich übernommen zu haben, können sie mich im Falle des Falles trotzdem selbstverständlich klagen, wenn ich sie in einen Baum gefahren und verletzt habe. Bei Radtouren könnte dir Vergleichbares bei Überforderung von Teilnehmern passieren, bei falscher Einschätzung des Wetters, usw. Wenn ihr entsprechende Kurse mit Zertifikat nachweisen könnt, sollten sich Probleme im Falle des Falles minimieren lassen, eine Versicherung wird auch notwendig sein.
lg! georg
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#443801 - 06/04/08 10:11 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Hier ist ein Link für die Reiseleiterausbildung eines Brünner (Trekking-)Reisebüros (in tschechisch!) Grundlegendes - Erste Hilfe - Winterhochtouristik - Sommer Und hier Reiseleiter Radtouristik, 150 Stunden Allerdings bietet kudrna weltweite Reisen kommerziell an IIch kenn die Truppe von früher, als Lok Brno, im Sommer hatten die eine Wandertour in der CSSR immer organisiert (>100 Teilnehmer), Übernachtung in Turnhallen, Transpoort des Gepäcks und teilweise der Wanderer in einem (leicht klapprigen) Bus, aber tolle Stimmung
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#443841 - 06/04/08 11:38 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: jutta]
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Nach österr. Gesetzeslage (ich nehme aber an sie wird ähnlich der deutschen sein) müsstest du theoretisch nur eine Steuernummer holen, gewerbliche Tätigkeit nach österr. Gewerbeordnung ist das "Guiden" nicht, Rechtsstatus ist ähnlich dem der Bergführer, Skilehrer etc. - ABER :
Du wirst dich und dein Unternehmen versichern müssen (weil du ja - wie schon in anderen Posts zu lesen ist die Haftung nicht ausschliessen kannst, schon gar nicht, wenn du mit deiner Führung Geld verdienst). Und das wird zu vernünftigen Tarifen nur möglich sein, wenn du eine entsprechende Ausbildung (in Ö. machen das manche Radsportverbände oder die Bike Academy am Aachensee, allerdings alles halt auf ziemlich wackeliger Rechtsgrundlage) nachweisen kannst.
Ich hab aus Interesse die Ausbildung zum MTB-Guide beim NÖ. Radsportverband gemacht - sehr vieles im Kurs war interessant - Geld verdient habe ich bisher damit nicht.
Wenn du "unausgebildet" eine Gruppe ins Gebirge führst und da passiert was, stehst du sowohl zivil- als auch strafrechtlich gesehen ziemlich in der Sch... Die Anbieter kommerzieller Touren (wie zB Alpenverein) beschäftigen daher meines Wissens nach ausschließlich Guides, die MTB-Lehrwart sind oder einer der obgenannten Ausbildungen gemacht haben.
Die Haftungsfrage kann dich übrigens auch treffen, wenn du unentgeltich (zb über ein Internetforum) eine Tour ausschreibst und zb vollkommen unerfahrene MTBInnen über eine Steilabfahrt "führst"...
Gruß Gerold
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#443848 - 06/04/08 11:51 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Die für Euren Bereich zuständige IHK wird Euch auf Anfrage mitteilen, ob es sich bei der angestrebten gewerblichen Tätigkeit um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe handelt und wenn dem so ist, welche Behörde für die Erteilung zuständig ist. Hier findet man eine Aufstellung von solchen Gewerben und den entsprechenden Gesetzesvorschriften. Du siehst, es sind sehr viele verschiedene. Sehr sehr viele..... Wird eine solche Erlaubnis nicht benötigt, was ich in Eurem Fall zwar glaube aber nicht weiss, dann ist die Aufnahme der Gewerbetätigkeit lediglich an zu zeigen. Es gilt, dass alles was nicht ausdrücklich verboten bzw unter Erlaubnisvorbehalt steht, erlaubt ist. Die zuständige Behörde hat die Anzeige dann nur entgegen zu nehmen und eine entsprechende Bescheinigung, "Gewerbeanmeldung" aus zu stellen. Verweigern kann sie dies dann nur, wenn Gründe , die in der Person des Gewerbetreibenden liegen, dagegen sprechen. Vielleicht eine Vorstrafe oder die Tatsache, dass ein Gewerbe zuvor zwangsweise abgemeldet werden musste, weil Rechtsverstöße bekannt wurden. Mit der Haftung ist es dann noch komplizierter. Die Aufforderung an Reiseteilnehmer, die StVO ein zu halten, ist sicher nett und schadet nichts. Aber eine Erklärung, dass geschriebenes Recht ein zu halten ist, wäre nur dann wirklich sinnvoll, wenn es in der Macht des Gewerbetreibenden läge, dieses außer Kraft zu setzen. Dies wird eher nicht der Fall sein..... Wofür der Gwerbetreibende letztendlich zu haften hat, entscheidet zum Schluss, wenn es zu einem Schaden kam, der Richter. Und der entscheidet auch, ob ein genereller Haftungsausschluss in den Vertrags- und Geschäftsbedingungen tatsächlich wirksam ist. Dafür braucht man dann eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die nicht nur ggf zu zahlen hat sondern auch ungerechtfertigte Ansprüche zurück zu weisen hat. Dh, sie führt ggf auch die Prozesse, die andernfalls oft geeignet sind, Existenzgründer zu ruinieren.
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#443858 - 06/04/08 12:10 PM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Auf jeden Fall solltet ihr die StVO sehr gut kennen. Und einen Erste-Hilfe-Kurs, auch noch Zweite Es gibt doch auch Radreiseveranstalter (wikinger, ...) Fragt doch da mal an, ob die Aushilfen brauchen und wie die Anforderungen sind
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#443893 - 06/04/08 02:29 PM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Fim]
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Wenn du Radreisen veranstaltest, bist du wie ein kommerzieller Anbieter ein Reiseveranstalter und auch so verantwortlich. Wenn jetzt ein Kunde z.B. das Hotel reklamiert, dann musst du bei berechtigter Forderung Schadenersatz leisten. Das ganze Recht dazu wurde erst vor ein paar Jahren dahingehend geändert und ich hab mich damals schlau gemacht, weil wir für unseren Verein auch Reisen organisiert haben. Mittlerweile organisieren wir unsere Vereinsreisen erstmal immer noch selbst, übergeben diese dann aber komplett an ein Busunternehmen, der als Reiseveranstalter auftritt.
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#444092 - 06/05/08 07:28 AM
Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?
[Re: Radl-Manni]
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Danke für eure vielen Informationen und Meinungen. Das Thema ist interessant. Die Möglichkeit, sich nebenher zum Bikeguide ausbilden zu lassen, noch viel mehr. Allerdings juckt es mich (und die anderen auch) gerade so in den Fingern, einfach mal "unausgebildet" einzusteigen - trotz aller Verantwortungs- und Anmeldungshürden. Sobald wir etwas stehen haben, poste ich mal etwas Reklame, falls Schwaben unter euch sind Viele Grüße Benjamin
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- Unterwegs im Auftrag der Qualität - | |
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