So, wollte Euch mal auf dem Laufenden halten.
Das wird richtig unerfreulich und zieht ggfs. juristischen Ärger nach sich. Da ich diesen nicht selbst heraufbeschwören will, nenne ich erst einmal den Verkäufer nicht.
Ich schrieb heute folgende Mail (war sehr sachte formuliert):
Sehr geehrte Damen und Herren!
Leider stellt mich der bei Ihnen über Ebay (siehe unten) gekaufte Fahrradanhänger nicht zufrieden. Er m.E. weist einen grundsätzlichen Fehler auf, der dazu führte dass während der Fahrt die Achse brach und der Anhänger umfiel.
Und zwar brach der "Kugelkopf" (in dem die Anhängerkupplung eingehängt wird) ab. Ich vermute, dass dies ein grundsätzliches Problem ist. Denn es erschient mir als Hobbyfahhrad"bastler" so, dass die Achse (keine Vollachse!) durch das Gewinde auf den der Kugelkopf aufgeschraubt ist geschwächt wird, und quasi eine Sollbruchstelle vorliegt.
Bitte teilen Sie mir mit, wie das weitere Verfahren ist. Denn ohne Achse bzw. Kupplung ist der Anhänger nicht nutzbar. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Falls notwendig, kann ich auch Bilder der Achse/Kugelköpfe/Schnellspanner anfertigen. Bin aber kein Profiftograf.
MfG
Antwort:
Guten Tag,
die Universalkupplung können wir Ihnen für 14,90 Euro + Versand anbieten, Verschleißteile fallen leider nicht in die Gewährleistung mit hinein.
http://www.artikeluebersicht.eu/?i= ???online&s=2
Weitere interesannte Angebote finden Sie auf unserem Onlineshop XXX !
Mit freundlichen Grüssen/ best regards
i. A. Tina K.XXX
Darauf meine Rückantwort:
Hallo!
Das ist doch nicht ihr Ernst, oder?
Oder wollen Sie erntshaft behaupten, dass grundsätzlich die Achse der Universalkupplung )nicht das Kupplungselement selbst) ein Verschleißteil ist? Und vor Allem, dass ein "Verschleiß" (???), d.h. ein Bruch einer solchen Achse nach wenig mehr als 6 Monaten erfolgt?
Ich gehe nicht davon aus, dass Ihre Auffassung eine gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Insofern bitte ich nunmehr um einen sachgerechten Vorschlag zur Abwicklung.
Insbesondere da es sich ja nicht um einen Verschleiß im Sinne einer Abnutzung, sondern einem unerwarteten Bruch der gesamten Achse handelt. Dies birgt eine erhebliche Gefahr für einen Nutzer. Insofern ist hier nicht nur das Gewährleistungsrecht von Bedeutung, sondern auch die Frage ob der von Ihnen vertrtiebene Artikel nicht ein erhebliches, das normale Maß des Betriebsrisikos übersteigende Gefahr darstellt.
MfG
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten. Ich gehe davon aus, dass sich hier eine, nennen wir es mal Schweinerei mit Ärger, abzeichnet.
Evtl. hat ja jemand von Euch eine rechtliche Meinung. Ich weiß, dass hier keine rechtliche beratung erfolgten kann/darf. Aber eine rechtliche Meinung von jemandem (evtl. gibt es hier ja sogar einen Juristen) interessiert mich sehr.
Meddi