Moin,
Dann gibt es offensichtlich noch diesen bescheuerten echt deutschen Paragraphen, nachdem das Anbieten "feilhalten" von Fahrradteilen, die nicht der STVZO entsprechen verboten ist und mit Ordnungsgeld bis zu ?? geahndet wird!
Das kann aber natürlich keinen Händler davon abhlalten, eine sehr gute LED-Camping- und FahrradPannenleuchte anzubieten.
Oder auch eine LED-Leuchte mit Halterung für den Spazierstock.... oder eine LED Leucht mit Reling-Halterung für's Boot oder wie auch immer...
Ich habe vorhin bei mir auf dem dunklen "Deichverteidigunsweg" (dem Elberadweg bei uns) nochmal ganz bewußt die Leuchtstärke meiner HL EL 300 (ohne G) mit meinem serienmäßigem B&M-Halogenscheinwerfer (über AXA-Seitenläufer "befeuert")) verglichen.
(Wunderschöner Sternenklarer Himmel übrigens)
Der HL 300 leuchtet um mindestens eine Größenordnung besser, also eigentlich in einer ganz anderen "Leuchtliga".
Sehr angenehm vor allem die viel gleichmäßigere Ausleuchtung ohne dunkle Stellen, das dann bis ca Tempo 20 auch noch deutlich! heller.
Ja und die Helligkeit ist auch bei Schrittempo und im Stand die gleiche. Sehr wichtig, wenn man z.b. langsam so eine anti-Outo Sperre umzirkeln muß, dann ist man mit der "gesetzlichen" Funzel im Dunkeln.
Der B&M Haolgenscheinwerfer hat so verglichen eigentlich keine dunkle Stellen, sondern neben dem vergleichweise ungleichmäßigen Hauptlicht nur noch 'n paar hellte Striche, wärend das LED-Licht vom Hellen Hauptschein recht gleichmäßig in die dunkleren Nebenbereiche übergeht.
Und das ganze dann ohne die Kraftverluste (sind beim AXA eigentlich kaum der Rede wert) und das Jaulen des Seitenläufers..
Für Reiseradler hat die Batterieleuchte ausserdem den Vorteil, daß sie gleichzeitig eine Spitzen Camping und Zeltleuchte ist.
Gruß vom Haus am Elberadweg
Hilsi