Hi Siggi,
Es wird von Amts wg. ein Betreuer ernannt, der fuer Dich saemtliche Entscheidungen trifft.
Das ist mir bekannt. Wie erwähnt ist mein Vater Notar und ist zumindest hier in Württemberg für die Anordnung von Betreuungen zuständig. Betreuung heisst es deswegen, weil heutzutage niemand mehr 'entmündigt' wird, d.h. bei Anordnung der Betreuung muss ganz genau festgelegt werden, was der Betreute noch selber entscheiden darf und was nicht. Wer dieser Betreuer wird, bestimmt die Behörde, die sich dabei nicht nach deinen Wünschen zu richten braucht. Ich bin mir nicht sicher, ob da eine Vollmacht was ändert.
Eine Patienten- oder Vermoegensvollmacht bedarf nicht unbedingt eines Notars. Allerdings ist sie durch notarielle Beglaubigung weniger anfechtbar.
Etwas anderes woltle ich auch gar nicht ausdrücken. Und dann wollte ich noch erreichen, dass man nicht einfach eine Vollmacht ausstellt, sondern dass man sich vorher klar macht, was man damit bezwecken will und wen man damit erreichen will. Behörden haben im Normalfall recht strenge Regeln, nach denen Dinge ablaufen, ich glaub nicht dass die sich im Ernstfall von einem Zettel beeindrucken lassen.
Und dann gibt es denke ich schon noch einen Unterschied zwischen dem Schlaganfallszenario und dem Weltreiseszenario. Aber wirklich wissen tu ich es auch nicht und genau deshalb habe ich die Empfehlung mit dem Fachmann losgelassen.
Gruss Martina