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#257167 - 06/21/06 02:05 PM
Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
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hallo,
ich will mir morgen in einem radladen ein gebrauchtes fahrrad kaufen. als ich den händler nach der länge der garantiezeit fragte, winkte er ab und sagte mir, dass es darauf keine garantie mehr gebe. da ich schon ein gebrauchtes rad besitze, dieses nach 7 monaten einen kleinen defekt am schalthebel hatte und der händler mir auch so eine antwort gab, hatte ich schon mal im internet gesucht. leider waren die ergebnisse nicht eindeutig, deshalb die frage an euch, vielleicht auch die händler: kann ein händler die garantie/gewährleistung ganz ausschließen oder nur einschränken?
danke für die bemühungen und einen schönen tag noch
christian
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#257194 - 06/21/06 04:07 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: chef]
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Hallo, wenn ein Hänler etwas verkauft, gibt es grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung. Nach 6 Monaten gibt es eine Beweisumkehr, dann musst du dem Händler beweisen, dass es beim Kauf schon einen Mangel gab. Davor sieht es gut für dich aus! Gruß Benni
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#257195 - 06/21/06 04:11 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: Benni]
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rado
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Hallo, wenn ein Hänler etwas verkauft, gibt es grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung.
Ja, bist du sicher? Das höre ich zum ersten Mal. Ich war jahrelang Computer-Händler. Gruß, Bernd
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#257196 - 06/21/06 04:11 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: chef]
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Moin,
neulich meinte die Frau hinter dem Tresen im Radladen zu einem Kunden, der fragte, ob er sein gebrauchtes Rad in Zahlung geben kann, dass sie keine Räder mehr in Zahlung geben, da sie auch für gebrauchte Räder Garantie geben müssen und dass das zu Risokoreich ist, da sie ja auch Mängel am Rad uebersehen könnten.
Gruss Kai
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#257200 - 06/21/06 04:30 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: Benni]
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das gilt nur für Neue Artikel. Für gebrauchte Artikel sind es nur 12 Monate.
@rado: das ist erst seit ca 2002 so.
job
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#257212 - 06/21/06 05:25 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: Job]
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Hallo, jepp, du hast recht es sind nur 12 Monate bei gebrauchten Gegenständen. Wer es nachlesen will §475 2 BGB. Gruß Benni
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#257295 - 06/21/06 10:20 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: chef]
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Hallo Christian,
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Dingen, egal ob von Privat oder vom Händler. Der Verkäufer und/oder der Hersteller kann Dir eine Garantie gewähren, und zwar nach seinen Bedingungen.
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier muss man Unterscheiden:
1) Neuwaren: Hier gibt es immer zwei Jahre Gewährleistung, egal ob vom Händler oder von Privat.
2) Gebrauchte Waren: Hier gibt es ebenfalls zwei Jahre Gewährleistung, allerdings kann diese von Händlern auf ein Jahr verkürzt werden und Privatverkäüfer können Sie ganz ausschließen.
Zuständig bei der Gewährleistung ist IMMER der Händler, denn der ist Dein Vertragspartner. Wenn es eine Garantie vom Hersteller gibt, kann es besser sein, diese in Anspruch zu nehmen (z.B. wenn sie einen Vor-Ort-Austausch-Serivce inkludiert). Aber kein Händler Dir die Gewährleistung verweigern, weil es eine Händler-Garantie gibt.
Gruß, Andreas
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#257307 - 06/22/06 04:35 AM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: Andreas]
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Aber kein Händler Dir die Gewährleistung verweigern, weil es eine Händler-Garantie gibt.
Alles richtig und gut erklärt, aber Du meinst vermutlich Hersteller-Garantie. job
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#257542 - 06/22/06 05:05 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: Andreas]
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Topic starter
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erstmal danke für die antworten.
meine letzte frage dazu ist, woran man erkennt, dass die gewährleistung auf ein jahr eingeschränkt wurde?
wahrscheinlich in den agb´s des jeweiligen ladens, oder? und müssen die aushängen oder gibts die nur auf anfrage?
fakt ist, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, es gibt mindestens ein halbes jahr gewährleistung mit beweispflicht auf seiten des händlers.
also danke nochmal, das reicht schon um kleinere mängel notfalls geltend zu machen.
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#257573 - 06/22/06 07:13 PM
Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
[Re: chef]
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Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen Unternehmer und Verbraucher, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.
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Edited by Andreas R (06/22/06 07:14 PM) |
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