Hallo Christian,

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Dingen, egal ob von Privat oder vom Händler. Der Verkäufer und/oder der Hersteller kann Dir eine Garantie gewähren, und zwar nach seinen Bedingungen.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier muss man Unterscheiden:

1) Neuwaren: Hier gibt es immer zwei Jahre Gewährleistung, egal ob vom Händler oder von Privat.

2) Gebrauchte Waren: Hier gibt es ebenfalls zwei Jahre Gewährleistung, allerdings kann diese von Händlern auf ein Jahr verkürzt werden und Privatverkäüfer können Sie ganz ausschließen.

Zuständig bei der Gewährleistung ist IMMER der Händler, denn der ist Dein Vertragspartner. Wenn es eine Garantie vom Hersteller gibt, kann es besser sein, diese in Anspruch zu nehmen (z.B. wenn sie einen Vor-Ort-Austausch-Serivce inkludiert). Aber kein Händler Dir die Gewährleistung verweigern, weil es eine Händler-Garantie gibt.

Gruß, Andreas