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#229199 - 02/21/06 08:01 AM
Geisterfahrer haften in voller Höhe
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Lese grad in der Zeitung: "Wenn ein Radfahrer den Radweg in der falschen Richtung benutzt, muss er bei einem Unfall meist IN VOLLER HÖHE haften. Darauf weist der ADFC unter Berufung auf verschiedene Urteile hin."
...wie war das noch mit der Notwendigkeit einer persönlichen Haftpflichtversicherung? Gruß FraGe
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#229217 - 02/21/06 11:09 AM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: ]
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Wie denn nu'?? Die von Eva verlinkten Urteile sagen so ziemlich das Gegenteil, nämlich, daß Radler im allgemeine nicht in voller Höhe haften. (vor allem nicht bei Unfällen mit Outos) Wie auch immer: Mensch sollte vorrauschauend radeln und Unfälle vermeiden. Oder, wie es ein bekanner Motorad-Journalist mal schrieb: Ein Sturz, (auch ein fremd-verschuldeter) ist eine Schande . Gruß Hilsi
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Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit.
(Wilhelm Busch) | |
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#229237 - 02/21/06 12:25 PM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: HIlsi]
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Bei den in der ADFC-Radwelt genannten Urteilen ging es um Zusammenstöße von Geisterradlern mit anderen Radfahrern und Fussgängern, nicht um Zusammenstöße mit Kfz. Man beachte auch das Wörtchen "meist" im Ursprungsposting. Es gibt nämlich durchaus Ausnahmen, z.B. wenn der in der richtigen Richtung fahrende Radler alkoholisiert ist, trägt er eine beachtliche Mitschuld. Gruß Uli
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"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
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#229266 - 02/21/06 02:49 PM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: ]
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Die Feld-Wald-und-Wiesen-Presse war der Kölner StadtAnzeiger mit einer Auflage von 300.000 (?) Exemplaren. Aber man weiß ja, welche Gewichtung da das Thema "nichtmotorisierte Zweiräder" hat. Sie spielen fast ausschließlich im Lokalblatt, Unfallberichterstattung eine Rolle (Fahrradfahrer wurde von Auto erfaßt...). Ist das eigentlich in Münster anders? Gruß FraGe
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#229376 - 02/22/06 10:04 AM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: ]
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hallo,
ich persönlich kenn das anders: vor ca. zwei jahren ist meinem vater ein auf der vorfahrtsstraße in verkehrter richtung fahrender rennradler seitlich in's stehende auto gefahren. (muss man erstma hinkriegen... sah aber komisch aus, wie der vorbeigeflogen kam.) allerdings bekam der radler dafür keinerlei teilschuld zugesprochen - hätte mein vater halt mal in die richtung, aus der niemand zu kommen hat, schauen müssen...
das ist jetz natürlich nur ein einzelfall und sagt nichts über die masse der gerichtsurteile aus, aber in der art und weise kann man unser deutsches verkehrsrecht eben auch auslegen, wenn man nur will. die welt ist eben öfters ungerecht.
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#229385 - 02/22/06 11:01 AM
[Re: DyG]
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ex-2881
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Edited by ex-2881 (02/22/06 12:03 PM) |
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#229390 - 02/22/06 11:21 AM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: ]
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Oder ein schönes Beispiel dafür, dass (auch) Fahrlehrer nicht alle gleiches Wissen haben? Mein Fahrlehrer hat mich immer angepfiffen, wenn ich an einer rechts-vor-links-Kreuzung, an der wg. Einbahnstr. von rechts eigentlich niemand kommen sollte, trotzdem geschaut habe. Ich schaue heute trotzdem immer ... Gruß Uli
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#229393 - 02/22/06 11:31 AM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: ]
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Moin Eva, Da hast Du in der Fahrschule nicht recht aufgepasst: Eine Einbahnstraße in falscher Richgung befahren dürfen neben Blaulichtfahrzeugen auch Funk-Meß-Fahrzeuge, Fahrzeuge der Straßenreiniung und der Müllabfuhr ohne besondere Kennzeichnung. (und als Du deinen Lappen gemacht hast durften das auch Zustellfahrezeuge der Post) jeweils ohne besondere Kennzeichnung. Ausserdem therortisch alle Militärfahrzeuge, bei denen das aber aufgund von internen Dienstvorschriften nicht vorkommen wird. §35 STVO Ach ja, und sinnvollerweise mus der Outler auch bei vielen Einbahnstraßen mit Radlern in Gegenrichtung rechnen. Übrigens Dank für die ergänzenden Hinweise zu der "Geisterfahrer" Meldung. Gruß Hilsi
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#229397 - 02/22/06 11:52 AM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: Uli]
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Oder ein schönes Beispiel dafür, dass (auch) Fahrlehrer nicht alle gleiches Wissen haben? Mein Fahrlehrer hat mich immer angepfiffen, wenn ich an einer rechts-vor-links-Kreuzung, an der wg. Einbahnstr. von rechts eigentlich niemand kommen sollte, trotzdem geschaut habe. Ich schaue heute trotzdem immer ...
Da kann ich die Argumentation deines Fahrlehrers aber nicht nachvollziehen. Woher weiß er denn, dass es eine Einbahnstraße ist? Das kann man an der Kreuzung so nicht erkennen, höchstens als Ortskundiger wissen. Und darauf kann man sich nicht verlassen, denn Verkehrsführungen können sich ändern. In der Einbahnstraße, in der ich wohne, wurde schon mehrmals wegen Bauarbeiten die Einbahnregelung aufgehoben. Martina
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#229415 - 02/22/06 01:04 PM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: Martina]
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Naja, erkennen kann man es an dem blauen Schild mit dem weißem Pfeil und dem Schriftzug "Einbahnstrasse". Aber verlassen würde ich mich allein auf das Schild nicht. Gruß Uli P.S.: Mein Fahrlehrer war 'ne Pfe...., aber ich hab den Lappen im ersten Anlauf erhalten.
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#229465 - 02/22/06 06:08 PM
Re: Geisterfahrer haften in voller Höhe
[Re: FraGe]
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Die Feld-Wald-und-Wiesen-Presse war der Kölner StadtAnzeiger mit einer Auflage von 300.000 (?) Exemplaren. Aber man weiß ja, welche Gewichtung da das Thema "nichtmotorisierte Zweiräder" hat. Sie spielen fast ausschließlich im Lokalblatt, Unfallberichterstattung eine Rolle (Fahrradfahrer wurde von Auto erfaßt...). Ist das eigentlich in Münster anders? Gruß FraGe Nein, ist es nicht: Die meistgelesene Tageszeitung in Münster, die "Westfälischen Nachrichten" (WN) schreibt sogar fast immer offen oder unterschwellig fahrradfeindlich. Gruß aus HH, HeinzH., seit 2002 Mitleser der WN
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