International Bicycle Travel Forum
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#225329 - 01/19/06 06:02 PM Erlaubnis zum Diebstahl?
KiliannailiK
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Topic starter
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Ciao,

jetzt wende ich mich mal an Euch, nachdem ich mein "Problem" schon zur Genüge im Freundeskreis diskutiert habe und wir dabei in philosophische Sphären abgedriftet sind. (Wann ist Besitz ein Besitz? Wann verliert man den moralischen Anspruch auf etwas?) listig

Zu den Tatsachen:

An einem Bahnhof in Berlin steht ein Holland-Herren-Rad das ich auf Bauzeit Mitte 80er schätze.

Das interessante daran: Es steht dort mit dem heutigen Tag bereits ein Jahr lang. Unbewegt.

Es ist angeschlossen, und (ich hab es durch Zettel-einklemmen getestet schmunzel )wurde nicht vom Fleck bewegt.

Nur der Zahn der Zeit reibt an ihm. Schon vor nem Jahr wars angerostet und ohne Luft, mittlerweile sind die Mäntel spröde und alle Chromteile sind braun.

Ich laufe andauernd an dem guten Stück vorbei und leide zwinker unter Tagträumen, wie ich das Ding restauriere.

Nicht mehr lange und irgend ein A.... wird es zusammentreten und das wars dann.

Frage: gehört das Fahrrad noch jemandem? (Ich weiß, dass ihr nicht den Besitzer kennen könnt), ich meine: wird ein Ding nicht irgendwann besitzerlos, wenn man es so lange rumstehen läßt?

Darf man soetwas retten, wenn man dafür auch n Schloss knacken muß?

Lacht mich die Polizei aus, wenn ich die danach frage?


Ich freu mich auf eure rechtsphilosophischen Antworten.

Liebe Grüße - Kilian
-------------------------------------------------
Hinschnallen, ansetzen und Kopf auf den Helm!

Denn:

Lieber 5 Minuten unhübsch, als ein Leben lang tot.
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#225336 - 01/19/06 06:34 PM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: KiliannailiK]
OnkelTom
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Tja, das ist echt net ganz einfach. Aber ichg würd echt zu den Grünen gehen und die mal fragen.

Bei und werden die gestohlenen Räder immer versteigert. Vielleicht geht ja da was
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#225338 - 01/19/06 06:38 PM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: KiliannailiK]
zetzet
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Posts: 67
Guck mal hier: klick
Gruß

Christoph

Edited by zetzet (01/19/06 06:41 PM)
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Off-topic #225342 - 01/19/06 07:16 PM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: zetzet]
BastelHolger
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Posts: 5,037
Hier könnt Ihr Euch mal ein Vorbild nehmen. lach Keine 30 Beiträge geschrieben, aber schon sehr gut mit der Suchfunktion vertraut. lach
Holger
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#225345 - 01/19/06 07:44 PM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: KiliannailiK]
Kanis
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Posts: 563
Hallo,

Hier in der Schweiz wird ein sehr lange herumstehendes Rad von der Polizei abgeschleppt. Es gibt glaube ich, laut Artikel in der Zeitung, einmal pro Jahr einen Radverkauf von der Polizei organisiert. Das sind Räder die niemand sucht, niemand den Diebstahl angemeldet hat. Laut Zeitung hiess es, die Polizei sei erstaunt, dass moderne Räder von niemandem zurückgefordert werden in einem vollen Jahr.

Nette Grüsse,

Kanis
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#225347 - 01/19/06 07:46 PM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: KiliannailiK]
Techniktrottel
Unregistered
Hallo Kilian,

hmh... also, vor einiger Zeit (höhöhö, okay, vor knapp 23 Jahren) war ich 16 und wir wohnten in Nähe eines Fußballplatzes.

Eines Montags bemerkte ich ein Mofa am Gartenzaun lehnend, unan- oder abgeschlossen, der Schlüssel steckte, allein das Nummernschild fehlte.

Leider war es keineswegs ein für mich bestimmtes Geschenk meines spendierbehosten Papas, sondern irgendwie wohl in Zusammenhang mit einem Fußballspiel dorthin gelangt.

Brav bei der Polizei gemeldet das Ganze.

Nach einem halben Jahr (oder einem Jahrß) kam der Bescheid, es hätte sich keiner gemeldet und damit sei es unser Möff.
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#225392 - 01/20/06 06:49 AM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: KiliannailiK]
DieterFfm
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Posts: 357
Hallo Kilian,

bei meiner Firma ist ein Hof mit einem überdachten Gestell zum Abstellen von Fahrrädern, da können so ca. 100 Fahrräder angeschlossen werden. Der Abstellplatz wird auch rege genutzt, wer im Sommer nach 8:30 Uhr kommt, findet dort keinen Platz mehr.
Leider wird das Gestell auch von Fahrrädern belagert, die dort angeschlossen und "vergessen" wurden. Dadurch werden inzwischen mindestens 20% der Plätze verschwendet. Jetzt hat sich die Firma erbarmt und an den Rädern, die übers Wochenende noch abgestellt waren, einen großen Zettel gehängt mit dem Hinweis, dass Räder, die bis zum 23.1. nicht bewegt wurden, verschrottet werden. Der Besitzer hatte dann ca. 3 Wochen Zeit zur Kenntnisnahme und Reaktion.
Ich bin zwar froh, wenn dieser Fahrradschrott endlich verschwindet, habe aber, wie Du auch, meine Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung ist.
Mal sehen, ob die Räder nächste Woche wirklich verschwinden und was sonst daraus noch wird.

Gruß
Dieter
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#225405 - 01/20/06 08:48 AM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: DieterFfm]
Uli
Moderator
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Posts: 14,857
Zitat:
Ich bin zwar froh, wenn dieser Fahrradschrott endlich verschwindet, habe aber, wie Du auch, meine Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung ist.

Rechtlich ist das Vorgehen einwandfrei, wenn derjenige, der das Entfernen veranlasst, der Besitzer des "Parkplatzes" ist. Er könnte sich hinterher sogar die Kosten für das Beseitigen erstatten lassen, wenn der Eigentümer auftaucht. Durch die Bereitstellung duldet der Eigentümer die Verwendung entsprechend des Zweckes, quasi eine kostenlose Vermietung. Das monate- oder jahrelange Abstellen ist bestimmt nicht Sinn und Zweck einer Fahrradabstellanlage.
Gruß
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#225483 - 01/20/06 05:36 PM Re: Erlaubnis zum Diebstahl? [Re: KiliannailiK]
toni
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Posts: 1,303
Hallo Kilian,

ich würde das Rad als herrenlose Sache sehen, d.h., der frühere Eigentümer hat nach so langer Zeit sein Eigentum aufgegeben. Dann kannst Du das Rad nehmen und das Eigentum daran erwerben. Fristen mußt Du keine einhalten.
Auf der sicheren Seite bist Du aber, wenn Du das Rad nimmst und zur Fundbehörde bringst. Nach einem halben Jahr gehörts dann dir, wenn sich nicht doch noch der Eigentümer meldet. So kann man dir nicht vorwerfen, Du hättest das Rad geklaut, was im ersten Fall ja passieren könnte. Ob dir die Polizei eine brauchbare Auskunft geben kann, bezweifle ich. Ich würde vermuten, die sagen, wenns angeschlossen ist, hast Du die Finger davon zu lassen. Sachbeschädigung könnte das Knacken des Schlosses natürlich sein, wenns schief geht.

Gruß
Toni
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www.bikefreaks.de