Hallo Michael,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber es müßte Ähnliches gelten wie beim Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler. Wenn er ihn Dir als fehler-, bzw. "unfallfrei" verkauft, dann muss er dass auch sein, andernfalls hast Du Schadensersatzanspruch, bzw. kannst Dein Geld zurück verlangen. Ist der Rahmen aber äußerlich in Ordnung, also kein Rost, abgeplatzter Lack o. a. kann eigentlich nicht viel schiefgehen. Eine Mögichkeit wäre höchstens, er hätte den kaputten Rahmen neu lackiert bzw. pulverbeschichtet. Aber die Mühe (und Kosten) würde er bei einem Müll-Rahmen wohl kaum auf sich nehmen, abgesehen davon, dass Du ihm dann wegen arglistiger Täuschung belangen kannst.
Wenn Dir der Rahmen aber letztendlich einfach nur nicht gefällt, oder nicht passt, hasst Du Pech und bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Gruss
Zwigges