Ich denke man wird nicht gleich zum Tode verurteilt, wenn man das für seine eigene, kleine unkommerzionelle Bikerwebsite (die 10 Besucher pro Tag hat) verwendet.
Nö. Aber wenn es nicht erlaubt ist, darf Dich ein Rechtsanwalt gebührenpflichtig ("Abmahnung") darauf hinweisen. Tarif liegt meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Und auskommen ist nicht, wenn es eine berechtigte Abmahnung war. Ob berechtigt? Ich habe auf die Schnelle keine Aussage zur Veröffentlichbarkeit der Screenshots finden können. Weil Screenshots für Eigenbedarf und Zugänglichmachung im Internet sind zwei Paar Stiefel. Siehe die Beschränkung der Kartengröße und das nötige Link bei Top50-Karten.
ciao Christian