Die Magicshine hat sicher keine StVZO-Zulassung, sehe den Einsatz wegen brutaler Blendgefahr daher kritisch.
Vermutlich, um sich keine Abmahnung einzuhandeln, finde ich auf der Homepage auch statt Lenkerhalterung den Ausdruck "Stangenhalterung". Solche rotationssymetrischen Leuchten sind am Rad gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wegen ihrer starken Blendwirkung sehr gefährlich.