Hallo Lucas,
mit welcher Gesellschaft bist du geflogen?
Ich hatte bei einem geplanten Flug mit der Lufthansa nach Japan, der dann aber leider nicht stattfinden konnte, wegen der vollständig in ziemlich kompakten Taschen verpackten Falträder nachgefragt. Die Auskunft war, wenn da Räder drin sind, egal ob zerlegt oder komplett oder gefaltet, auch wenn sie die Gesamtmasse des Gepäcks nicht überschreiten, dann muss ich sie anmelden und den Preis für den Transport von Rädern bezahlen.
Ich glaube mich zu erinnern, etwas ähnliches von einem anderen Forumisto hier im Forum gelesen zu haben.
Dann gibt es noch, und wie immer bei jeder Gesellschaft anders, solche Höchstmaße für Aufgabegepäck (Länge+Höhe+Breite) Das schwankt, wie ich eben mal nachgesehen habe, zwischen 158 cm und 275 cm. Habe zwar noch nie gesehen, dass so was nachgemessen wurde, aber mit 158 käme ich mit dem Falter vermutlich nicht hin.