Auch Radfahrer bekommen Punkte in Flensburg, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Das musste ein Radler erfahren, der an seiner Schlange wartender Autos vorbeiradelte und in die Kreuzung einfuhr, obwohl die Ampel rot zeigte. Polizisten, die sich in einem der wartenden Autos befanden, hielten den Radler an, und verhängten ein Bußgeld von 60 €. Außerdem gibt es für solche Verkehrsssünder einen Punkt in Flensburg. Das Argument des Radfahrers, er habe es eilig gehabt, ließen die Beamten nicht gelten, auch wenn in fraglichem Fall kein Querverkehr auf der Kreuzung fuhr.
Die Klage des Radlers gegen Bußgeld und Punkte wies in letzter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) ab.
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.05.2004 - 1Ss 119/03).
Quelle: Trekkingbike Heft 6/2004 November - Dezember