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#1313430 - 12/05/17 02:27 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: derSammy]
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Du bist Theoretiker: Wer fährt laufend mit Ersatzbatterien durchs Land (natürlich ausser dir als vorausschauendem für alle Eventualitäten gewappnetem Fahrer). Ich bin weder Theoretiker, noch Praktiker, sondern vor allem pragmatisch. Dynamolicht und ich hab nix mehr am Hut mit Akkumanagement am Rad! Dynamolicht am Hänger (um zum Ursprungsthema zurückzukommen) erfordert aber entweder eigenen Dynamo am Hänger oder ein Kabel mit lösbarer Verbindung. Da wäre ein Akkurücklicht mit wechselbaren Akkus in Standardformfaktor, die auf Reise ggf. tagsüber mit Forumslader, im Quartier mit normalem Ladedingsbums ladbar sind, tatsächlich der flexibelste Kompromiß. Und bei einem kapitalen Schaden an der Dynamoanlage eine angenehme Notfallreserve statt ganz im Dunkeln zu stehen. Bei mäßig beleuchteten Straßen scheint mir ein funktionierendes Rücklicht teils lebenswichtiger als ein Frontscheinwerfer, den man als Reiseradler notfalls mit der Stirnlampe fürs Zelten ersetzen kann...
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Edited by MatthiasM (12/05/17 02:29 PM) |
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#1313432 - 12/05/17 02:35 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Stylist Robert]
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Du irrst. Bitte zitiere die aktuelle Version von 2017. Die Stromquelle muss zur Leuchte passen.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1313435 - 12/05/17 02:48 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: MatthiasM]
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Ich tat oben schon einen Vorschlag, welchen Stecker ich für das Zuleitungskabel zwischen Rad und Hänger einsetze. Ist fast täglich in Nutzung und funktioniert tadellos. Einzig unpraktisch ist der eine zusätzliche Handgriff. Hier wäre m.E. mal Weber gefragt, wäre doch ne super Sache, wenn die den elektronischen Stecker in ihre Kupplung integrieren könnten.
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#1313436 - 12/05/17 02:53 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: StephanBehrendt]
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Uuups - da sollte ich mir einmal die neueste Version zulegen...
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#1313438 - 12/05/17 03:04 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Stylist Robert]
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Die entsprechenden Abschnitte für Radfahrer der StVO und StVZO sollte muss im Zweifelsfall für sich eher als Vorschlag oder Richtlinie interpretieren, als als Vorschrift. Dieses Machwerk der deutschen Bürokratie hängt doch schon seit Jahren der Realität hinterher. Gruß Ulli
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Edited by Ulli Gue (12/05/17 03:09 PM) |
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#1313439 - 12/05/17 03:04 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Stylist Robert]
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Nur als Zusatzrücklicht am Anhänger montiert braucht es keine Zulassung gemäß StVO haben. Das habe ich (erinnernd an Artikel zur diesjährigen StVZO-Änderung) anders verstanden. Nach wie vor dürfen in Deutschland nur zugelassene Leuchten an Rad und Hänger. Wo steht, dass neuerdings zusätzliche Blinkies erlaubt wären? Neben StVO-konformen Rückleuchten dürfen parallel zusätzliche Sicherheitsleuchten angebaut sein. Diese dürfen aber nicht im Blinkmodus leuchten! Also ich finde das im Gesetz und auf bumm.de so nicht wieder. Wo steht da was von "Sicherheitsleuchten"? Ganz im Gegenteil steht in StVZO §67(1) (auf bumm.de verlinkt): "Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen." Und das "§22a genügen" bedeutet amtlich zugelassen zu werden. Ich habe aber natürlich nicht Jura studiert. Real wird eine zusätzlich Rücklichtfunzel nun wirklich niemand ärgern und kein Polizist bemägeln. Und das ist gut so. Liebe Grüsse Maja
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#1313441 - 12/05/17 03:27 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Ulli Gue]
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Nee Ulli, hier bist du genauso nicht auf dem neuesten Stand wie Robert. Mit der aktuellen StVO- und STVZO-Reform in diesem Jahr (man glaubt kaum, was so eine scheidende Regierung kurz vor den Sommerferien noch fertig bekam) sind sehr viele Fahrraddinge deutlich realitätsnäher geworden. Ich wüsste kaum mehr Dinge, die ich zu kritisieren hätte.
Und ja, Blinklichter sind auch weiterhin tabu - aber das finde ich auch sinnvoll. Aber viele sonstige überholte technische Vorgaben (Lichtmaschine, Akkuspannung, etc.) sind im Aktenvernichter versenkt worden und zu Fahrradanhängern gibt es endlich sinnvolle rechtliche Rahmenbedingungen.
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Edited by derSammy (12/05/17 03:27 PM) |
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#1313445 - 12/05/17 03:45 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: StephanBehrendt]
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Du irrst. Bitte zitiere die aktuelle Version von 2017. Die Stromquelle muss zur Leuchte passen. Also eine Lampe kann demnach, da die Spannung nicht mehr vorgeschrieben ist, auch 2x AA (egal ob Alkalimangan oder NiMh ladbar, solang der Hersteller der Lampe sie dafür explizit gebaut hat) durchaus zulassungsfähig sein, wenn ich den aktuellen §67 StVZO überfliege.
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Edited by MatthiasM (12/05/17 03:46 PM) |
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#1313446 - 12/05/17 03:49 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: derSammy]
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§67 StVZO regelt die Lichtanlage an Fahrrädern und §67a speziell nochmal die Beleuchtung an Anhängern. Fahrrad und Anhänger gelten als Fahrzeug und unterliegen den gleichen Bestimmungen was die Bauart der Leuchten betrifft, ein Blinkmodus ist nicht erlaubt. Allerdings gilt das nicht für den Radler selbst. Der darf durchaus Zusatzleuchten an seiner Kleidung tragen, die auch blinken dürfen. Nur hilft das nicht in Bezug auf den Hänger.
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Viele Grüsse aus Bremen Christoph | |
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#1313456 - 12/05/17 05:57 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: derSammy]
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Nee Ulli, hier bist du genauso nicht auf dem neuesten Stand wie Robert. Mit der aktuellen StVO- und STVZO-Reform in diesem Jahr (man glaubt kaum, was so eine scheidende Regierung kurz vor den Sommerferien noch fertig bekam) sind sehr viele Fahrraddinge deutlich realitätsnäher geworden. Ich wüsste kaum mehr Dinge, die ich zu kritisieren hätte.
Und ja, Blinklichter sind auch weiterhin tabu - aber das finde ich auch sinnvoll. Aber viele sonstige überholte technische Vorgaben (Lichtmaschine, Akkuspannung, etc.) sind im Aktenvernichter versenkt worden und zu Fahrradanhängern gibt es endlich sinnvolle rechtliche Rahmenbedingungen. Hallo Sammy, ich war und bin auf dem neusten Stand. Ok, bei der Beleuchtung hat sich etwas getan. Aber wie lange hat das gedauert? Jahrelang hatten die gesetzlichen Regelungen nichts mit der Realität zu tun und auch heute gibt es noch genug Baustellen. Statt Vorschriften einfach zu streichen werden es immer mehr und die z.T. immer konfuser. Hier möchte ich speziell an die "Rote Ampel Regel" für den Radverkehr erinnern. Eine Tragödie in mehreren Akten. Siehe auch hier. Gruß Ulli
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Edited by Ulli Gue (12/05/17 06:03 PM) |
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#1313473 - 12/05/17 08:44 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Ulli Gue]
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In dieses Kritikhorn habe ich ja auch lange getutet, aber man muss dem Gesetzgeber auch zubilligen, kritisierte Dinge zu ändern. Gerade bezüglich der Beleuchtungsvorgaben wurde im übrigen auch viel gestrichen. Bei den Ampeln bestand der Wildwuchs auch wegen des ganzen Zoos an verschiedenen (real existierenden) Radverkehrsführungen. Wie schnell die Verwaltung hier Änderungen durchzusetzen vermag (oder eben dazu nicht willens/in der Lage ist), hat die StVO-Änderung von 1998 (?) mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht gezeigt. Das kann man aber nicht dem Gesetzgeber anlasten. Und entscheidend ist nicht, was mal galt, sondern was jetzt gilt. Da ist die Ampelgeschichte mittlerweile ziemlich klar: Ampel mit Fahrradpiktogramm oder Fahrbahnampe (je nachdem was vorhanden und wo man fährt); die Fußgängerampel nie. Ich finde das mittlerweile recht eingängig.
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#1313487 - 12/05/17 09:50 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: derSammy]
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Eine kleine Sammlung so aus dem Gedächtnis: - Speichenreflektoren beim Velomobil - Pedalreflektoren bei Liegerädern o.ä. - Schlussleuchte und Scheinwerfer dürfen nur gemeinsam einzuschalten sein, wenn sie mit Hilfe einer Lichtmaschine betrieben werden. Bei vielen Falträdern wird der Scheinwerfer vom Nabendynamo gespeist und das Rücklicht von Batterien. Ist das jetzt verboten? - In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Leuchtmittel verwendet werden. So ein Satz ist doch vollkommen überflüssig. - Bei Anhängern brauchst du eine separates Rücklicht "falls mehr als 50 Prozent der sichtbaren leuchtenden Fläche der Schlussleuchte des Fahrrads durch den Anhänger verdeckt wird". Wer und wie will man die 50% messen? Hier wäre doch wirklich weniger mehr gewesen. Vieles Geschriebene ist einfach überflüssig. Viele Grüße Ulli
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#1313498 - 12/05/17 11:39 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Ulli Gue]
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Meinst du nicht, dass die StVO deutlich komplizerter wäre, wenn man darin explizite Ausnahmen für Liegeräder und Velomobile (mit marginaler Verbreitung) aufnehmen würde? Was die Einschalterei und Energiespeißung betrifft, muss ich selbst noch mal nachschauen, zumindest ist jetzt aber diese alberne Ausnahme für nichtdefinierte Rennräder, die Dynamospannung und die Missachtung der Batterieleuchtenrealität weg.
Das mit den Leuchtmitteln finde ich nicht abwägig, selbst hier im Forum hatten wir ja schon Diskussionen mit Leuten, die Halogenbirnen durch LED-Bautypen ersetzen wollten, ohne Kenntnis von den entsprechenden Konsequenzen auf die Ausleuchtungseigenschaften. Wer die 50% im Blick hatte, keine Ahnung. Denkbar ist, dass man dabei Teilabschattungen durch Hochdeichseln im Blick hatte? Wie man das misst, müssen im Zweifel Gerichte entscheiden. Wenn ich die Hochdeichsel im Blick habe, dann scheint es mir jedoch plausibel breite Rücklichter damit zu akzeptieren, nicht jedoch punktstrahlende Rücklichter.
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#1313500 - 12/06/17 12:47 AM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: derSammy]
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Hallo Sammy, ich mach hier Schluß. Wir sind eh schon weit weg vom eigentlichen Thema. Was ich eigentlich sagen wollte war: Manchmal ist weniger mehr. Warum soviel Worte verlieren für ein einfaches Thema. Aber das sind eben (deutsche) Juristen. Die Leben von der Änderungen und unklaren Formulierunngen. Somit brauchts halt halbjährlich Anpassungen. Schau dir mal die Regularien in anderen Ländern, z.B. in der Schweiz, an. Dann verstehst du vielleicht was ich meine. Um im Straßenverkehr eindeutig handeln zu können, brauchts eine einfache Sprache und nicht sprachverliebte Juristen, die acht Jahre benötigen, um ein simples Thema welche rote Ampel für Radfahrer gültig ist, erst zu verkomplizieren und dann wieder gerade zu rücken - wobei wir diesbzgl. noch nicht am Ende sind. ... und von Reflektoren - ob seitlich oder am Pedal - halte ich sowieso nichts. Letztere dienten per extra geschaffenem Gesetz ab 1938 nur Heinrich Himmler zur Finanzierung der SS, als es noch keine vorgeschriebene Fahrradbeleuchtun gab. Gruß Ulli
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Edited by Ulli Gue (12/06/17 12:49 AM) |
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#1313597 - 12/06/17 10:07 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Velo 68]
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HeyHo, von Hinterher wird dieses Rücklicht verkauft und empfohlen. Würde deinen Anforderungen ebenfalls entsprechen. Zwei Stück davon, plus zusätzliche Reflektoren vorne & hinten (ggf. als Aufkleber, wie Hinterher es auch macht). Dann sollte der StVZO genüge getan sein.
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#1316019 - 12/30/17 11:04 AM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: LarsiGoreng]
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Ich habe bei Ebay ein "Auto Motorrad 6LED Stop Strobe Flash Warnung Notfall Bremslicht Blitzlicht Lampe" für 5 Euro mit Versand erstanden (kann man jetzt kritisieren, weil so billig), aber der Zweck.. das Ding ist schon arg hell. Dazu: Ein Kabel nach hinten lag in der Grabbelkiste und ein paar Kabelbinder und angeblich Wasserdichte, solide wirkende 12V-Steckverbinder ("KFZ Auto Boot 2-Polig Kabel Steckverbinder Wasserdicht Schnellverbinder", 5 Euro für 5 Stück m Versand.
Die Versorgung erfolgt über den Forumslader-12V-Zweig (5 tuns aber auch, bei der Lampe).
Den Hänger kopple ich mehrmals die Woche an- und ab.
Denn: Batterieleuchten sind noch einfacher zu klauen, und Batterien gehen gerne auch leer wenn man es grade nicht haben mag.
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#1316372 - 01/02/18 07:52 AM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: Spinatspinat]
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Blinklichter sind doch einfach nur obernervig für alle, die hinterher fahren müssen. Zugelassen sind sie darum auch nicht. Ohne Beleuchtung hättest du keine Probleme mit der Rennleitung bekommen, weil Anhangerbeleuchtung in deinem Fall nicht vorgeschrieben ist. Blinklicht ist aber außer an Einsatzfahrzegen nie zulässig.
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#1316461 - 01/02/18 09:12 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: derSammy]
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Blinkende Rücklichter sind in größeren Städten wie z.B. Berlin schon recht üblich, wenn die Rennleitung das monieren würde, würden sie nicht mehr fertig werden.
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#1316467 - 01/02/18 09:32 PM
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...
[Re: derSammy]
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Blinklichter sind doch einfach nur obernervig für alle, die hinterher fahren müssen. Zugelassen sind sie darum auch nicht. Ohne Beleuchtung hättest du keine Probleme mit der Rennleitung bekommen, weil Anhangerbeleuchtung in deinem Fall nicht vorgeschrieben ist. Blinklicht ist aber außer an Einsatzfahrzegen nie zulässig. Auch nicht in Dänemark?
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