Hallo,
Wenn ich darauf hinweise, dass die Vorschriften, die die Anforderungen an die Lichtanlage enthalten, nicht in der StVO, sondern in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) stehen, heißt es bestimmt gleich, ich wäre pingelig
Abgesehen davon, die MTB's oder "anderen Räder" (Rennräder bis 11 kg ausgenommen) "ohne alles" entsprechen nicht dieser Verordnung und dürfen auf öffentlichen Straßen eigentlich nicht benutzt werden.
Andreas