Seit einigen Tagen gibt es eine neue Regelung bei der Beantragung eines Chinavisums (die Anweisung gilt vermutlich weltweit):
Wird den chinesischen Konsulaten/Botschaften bei der Beantragung eines Visums ein Reispaß vorgelegt, der ab dem 01.01.2014 ausgestellt wurde, ist der Antragsteller verpflichtet seinen vorhergehenden Paß mit einzureichen! Ist dieser Paß, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr vorhanden, muß der Antragsteller schriftlich erklären, welche Länder er seit dem 01.01.2014 besucht hat - es muß das Jahr und der Monat angegeben werden.
Diese Regelung steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem bevorstehenden G20 - Gipfel in Hangzhou/China, der am 04. und 05.September stattfindet. Wie lange diese Maßnahme gilt ist nicht bekannt! Bisher ist weder auf der Homepage der Chinesischen Botschaft noch auf der Homepage der China Visa Application Service Center ein Hinweis darüber zu finden.
Bernd