Sry, aber vielleicht stell ich mich zu doof an...
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Hier geht es um die Kassettengrößen, richtig?
Sram teilt die Schaltwerke nur noch nach der tauglichkeit für die Kassettengrößen ein und rechnet dabei grundsätzlich den gegebenenfalls vorhandenen Umwerfer mit ein.
Dabei gibt man aber nicht "Kapazität" an, sondern die maximale Reichweite des Schaltwerkskäfig mit der dieser noch über dem größten Ritzel der verwendeten Kassette eingestellt werden kann.
Überschreitet man diese Größe, wird das Schaltwerk mit der zu großen Kassette kollidieren.
Die "Kapazität" hingegen bezieht den Längenunterschied einer Kette ein, wenn diese auf unterschiedlich großen Ritzeln hinten und Kettenblättern vorne aufliegt.
Diesen Unterschied muss der Federweg des Schaltwerksarm ausgleichen können und er spielt dadurch auch eine Rolle bei der Auswahl des passenden Schaltwerks.
Kompatibilitätslisten der Hersteller beziehen leider nicht alle möglichen Ritzel-Kettenblatt-Kombinationen mit ein.
Folglich muss man sich entweder an die Auswahl der Hersteller binden, die für MTB-Schaltwerke gar keine Road-Kurbeln vorsieht, oder eben nicht bloss mit der Kassettengröße rechnen.
Deiner Rechnung zu folge, müsste dann das von mir verlinkte Schaltwerk in lang ja eine Kapazität von 41 Zähnen haben. Laut Web hat es aber nur 36?!?
Irgendwas versteh ich doch grundlegend falsch oder?
Kapazität (mit 16 Zähnen des Umwerfers) sind 41 Zähne. "36" ist nicht die Kapazität sondern die größtmögliche Kassette. Das sind einfach zwei verschiedene Begriffe und Zahlen für das selbe Schaltwerk.
Bedeutet das, dass die Rechnung "Kapazität = (Zähne größtes Kettenblatt - Zähne kleinstes Kettenblatt) + (Zähne größtes Ritzel - Zähne kleinstes Ritzel)" nur für 3-fach Antriebe gilt?
Mit anderen Worten, ich kann alles fahren, was der Umwerfer noch werfen kann?
Wieso braucht man dann überhaupt noch die Kapazitätsangabe am Schaltwerk?
Versteh das nicht...
Die Rechnung gilt allgemein, also für 1-fach, 2-fach und 3-fach Antriebe. Sie ist speziell bei kürzeren Schaltwerken wichtig, da deren verkürzter Arm nicht viel mehr als die üblichen 16 Zähne Kapazität des Umwerfers ausgleichen können.
So lange man diesen Wert nicht überschreitet, ist es egal ob das größte Kettenblatt nun 45 oder 52 Zähne hätte.
Das bestimmt dann lediglich, wie hoch und welcher Umwerfer angebracht werden muss und wie lange die Kette sein sollte.
Du kannst also bei 1-fach und 2-fach Antrieben fahren was der Umwerfer hergibt und musst beim Schaltwerk drauf achten, das es zur Größe der Kassette passt.
Ist der Größenunterschied bei den Kettenblättern mehr als 16 Zähne ( z.B. bei 3-fach Antrieben), muss man die Wahl des Schaltwerks daran anpassen, da sonst die Kette beim Wechsel auf die kleineren Kettenblätter nicht mehr straff genug gespannt werden kann.
In dem Fall wählt man ein Schaltwerk mit einem längeren Schaltwerkskäfig.
Umgekehrt kann man übrigens bei 1-fach Antrieben manchmal auch einen kürzeren Schaltwerkskäfig nutzen, da ja kein Umwerfer genutzt wird. (Schönes Beispiel ist die Saint- und Zee-Gruppe von Shimano.)