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#671376 - 11/22/10 04:07 PM
Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
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Hallo,
In Moment fahr ich mit einer Leuchte mit Batterie, die nach STVO mich zugelassen ist. Gibt es auch welche die zugelassen sind? Habe nämlich keinen Nabendynamo.
Liebe Grüße Annette
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#671377 - 11/22/10 04:11 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Ja, gibt einige STVZO zugelassene Leuchten.
Als ALLEINIGES Licht aber nur bei Rennrädern unter bla KG (ich glaube es waren 13) zugelassen.
Alle anderen Räder müssen noch zwingenderweise eine Dynamobeleuchtung mitführen.
Alle nichtzugelassenen Leuchten dürfen nicht eingesetzt werden. Weder alleine noch als zusatzbeleuchtung zur Dynamobeleuchtung.
LG Luki
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Edited by BikeViking (11/22/10 04:13 PM) |
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#671378 - 11/22/10 04:16 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Auberginer]
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Dürfen an Rädern die im Geltungsbereich der STVO bewegt werden, nicht montiert bzw betrieben werden. Anders sieht es aus, wenn man die Teile an der Kleidung oder Gepäck hat, das ist nämlich kein Fahrzeug im Sinne der STVO.
Ich hab hier noch meine Sigmma Cubelight 4xAA Lenkerleuchte mit STVZO Zulassung, die ich benutzt habe, ehe ich für die Randonneuse nen (gescheiten) Dynamo hatte.
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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#671379 - 11/22/10 04:19 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Auberginer]
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...(ich glaube es waren 13) 11Kg sind es. Quelle: §67 (11) Nichts zu danken!
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#671380 - 11/22/10 04:20 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: JaH]
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Dürfen an Rädern die im Geltungsbereich der STVO bewegt werden, nicht montiert bzw betrieben werden. Was darf nicht montiert werden ? Auberginen ? Danke Stefan, ich will hier ja nichts falsches verbreiten LG Luki
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Edited by BikeViking (11/22/10 04:21 PM) |
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#671384 - 11/22/10 04:31 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Auberginer]
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Dürfen an Rädern die im Geltungsbereich der STVO bewegt werden, nicht montiert bzw betrieben werden. Was darf nicht montiert werden ? Auberginen ? Fragen sie bzgl Auberginen ihren zuständigen EU-Hochkommissar für obstkonformes Lenkergerödel.. oder so, mir ist gerade mein Clown abhanden gekommen, sorry. Ich hab dort angeknüpft, wo .. äh, .. wo die einzig logische Verbindung zu meiner ergänzenden "Einlassung" besteht. Alle nichtzugelassenen Leuchten dürfen nicht eingesetzt werden. Weder alleine noch als zusatzbeleuchtung zur Dynamobeleuchtung.
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#671385 - 11/22/10 04:31 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Auberginer]
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Gibt es denn auch Leuchten mit Akku, die ich ohne weitere Dynamobeleuchtung am Trekkingrad fahren darf?
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#671386 - 11/22/10 04:32 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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#671388 - 11/22/10 04:41 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Auberginer]
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Selbst die FAZ hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt: HIER
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#671389 - 11/22/10 04:59 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Hersteller die mit batteriebetriebenen Lichtern werben die laut StVO zugelassen sind, sind für gewöhnlich nur für Rennräder unter 11 kg zugelassen - man muss eben oft auch das Kleingedruckte lesen. Dass es eine Batterieleuchte gibt, die für alle Räder zugelassen ist, ist mir unbekannt.
Es gibt auch Lichter, die im Straßenverkehr nicht zugelassen sind, da sie zu hell sind. Lupine baut z.B. solche Dinger, die allerdings ein Vermögen kosten und vorallem zum Mountainbiken in der Nacht eingesetzt werden.
Seit Jahren fahre ich selber allerdings mit Batterielicht und hatte dabei noch nie Ärger mit der Polizei. Solange man ein Licht hat sind die für gewöhnlich zufrieden. Schau dich doch mal um wieviele Leute mit solchen Batterielichtern umherfahren. Ein Fahrrad, welches wirklich 100% StVO-Konform ist, findet sich im Alltag sowieso sehr selten. Probleme kann es eher geben, falls man einen Unfall hat, dort kann dann z.B. die Mitschuld größer werden.
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#671390 - 11/22/10 05:00 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: ]
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Warum "Selbst die FAZ..." ? In der FAZ findet man garnicht so selten fundierte Artikel zu Fahrrädern und zum Radfahren im Allgemeinen. Der zuständige Redakteur macht sogar recht oft den weiten Weg mit dem Rad zur Redaktion.
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#671391 - 11/22/10 05:18 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Lupine Lampen lassen sich aber in den allermeisten fällen runter Dimmen. Ich habe noch nie ein Fahrrad mit Dynamo gehabt. Ich habe auch noch nie Probleme mit meinen schon immer Verbotenen Lampen bekommen. Problem mit anderen Verkehrsteilnehmern träten eigentlich immer nur auf, wen die Lampe nicht richtig auf die Straße ausgerichtet ist, oder wen Neid im Spiel ist. Wer einmal ein Richtiges Licht am Rad hatte, will meist kein anderes mehr haben. Für mich immer wieder unverständlich, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, das es langt wen man Gesehen wird aber Selber nicht sehen darf.
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____________________________________________________ Geht es mal nicht ums Tandem, steht es explizit dabei. | |
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#671393 - 11/22/10 05:27 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: gaudimax]
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Hersteller die mit batteriebetriebenen Lichtern werben die laut StVO zugelassen sind, sind für gewöhnlich nur für Rennräder unter 11 kg zugelassen - man muss eben oft auch das Kleingedruckte lesen. Nö die sind auch für alle anderen Räder zugelassen. Bloß entbindet eine solche Beleuchtung nicht von der Pflicht eine Dynamolichtanlage montiert zu haben(bzw. nur bei RR <11Kg). LG Luki
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#671417 - 11/22/10 07:06 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: rayno]
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In der FAZ findet man garnicht so selten fundierte Artikel zu Fahrrädern und zum Radfahren im Allgemeinen. Der zuständige Redakteur macht sogar recht oft den weiten Weg mit dem Rad zur Redaktion. Dann aber ohne Kutte.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#671418 - 11/22/10 07:06 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: JaH]
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Die sind doch schon mit den Krümmungsgrad von Gurken beschäftigt. Sollen sich doch nicht überarbeiten. Gruß, Fabian
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#671438 - 11/22/10 08:29 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: gaudimax]
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(....) Seit Jahren fahre ich selber allerdings mit Batterielicht und hatte dabei noch nie Ärger mit der Polizei. Solange man ein Licht hat sind die für gewöhnlich zufrieden.(......) Moin Berti, in Gegenden, in denen die Fahrradfahrer eine Minderheit unter den Verkehrsteilnehmern darstellen, sind die Polizeibeamten in Bezug auf die Fahrrad-bezogenen Anforderungen der StVZO häufig weniger gut informiert oder sehen "es" nicht so eng, weil: "Es ist ja eh Wurscht." Das ändert sich in dem Augenblick, in dem der Radverkehr eine verkehrsrelevante Größe geworden ist. Hier in Münster sind die Fahrradfahrer inzwischen mit 37% die größte Gruppe der Verkehrsteilnehmer. Die Radverkehrsdichte ist, besonders zur rush hour auf etlichen Relationen so groß, daß man wirklich konzentriert fahren muß. Ensprechend oft kommt es auch zu Unfällen Radfahrer/Radfahrer mit teils schlimmen Folgen. Auch nächtliche Frontalzusammenstöße, in einem Fall mit tödlichen Folgen, gab es hier schon. Die Polizei aktzeptiert hier jedenfalls i.d.R. Batteriebeleuchtungen als alleinige Beleuchtung an Normalfahrrädern nicht mehr, dies wurde auch in den beiden Tageszeitungen und im örtlichen Rundfunksender öffentlich so angekündigt. Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden.... Gruß aus Münster, HeinzH.
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... | |
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#671453 - 11/22/10 09:38 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: ]
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Die sind doch schon mit den Krümmungsgrad von Gurken beschäftigt. Sollen sich doch nicht überarbeiten. Gruß, Fabian Auch wenn es immer wieder und wieder und wieder .... wiederholt werden... wird es nicht wahrer. Kein EU-Beamter wollte das. Das wollte die Lebensmittelverarbeitende Industrie. Denn nur grade Gurken kann man systematisch sicher verladen und verarbeiten. Total krümme nicht. Diese Industrie ist sehr mächtig in Brüssel.
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Edited by Marxty (11/22/10 09:39 PM) |
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#671454 - 11/22/10 09:48 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Oldmarty]
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Denn nur grade Gurken kann man systematisch sicher verladen und verarbeiten. Total krümme nicht. Diese Industrie ist sehr mächtig in Brüssel. Nicht nur jene Industrie ... sorgt dafür das Hirn ausgeschaltet und speziellere Interessen den Platz einneh... ächem Nun ja. Ich dachte es ist weil man mit zu krummen Gurken nicht mehr genug bzw konstant viele in eine Kiste bekommt, die krummen also mehr "Kiste" brauchen und damit unrentabler sind, Aber offiziell ist es natürlich gaaaanz anders, wir ahnen es alle, in Wahrheit ist es nämlich der Verbraucher "der das so will". Irgendwo hab ich den Spruch schonmal gehört ... Wobei "die Industrie" dabei ja über hellseherische Fähigkeiten verfügt, denn sie, die Industrie, weiß schon ganz genau was der Vervbraucher will, bevor dieser überhaupt das örtliche Grüne-Wiese-Endverbraucher-Paradies betreten hat.
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Edited by Kogaradler (11/22/10 09:52 PM) |
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#671457 - 11/22/10 10:00 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: HeinzH.]
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Ich denke, die Frage, ob die Polizei auf die StVZO-Zulässigkeit der Leuchten achtet oder nicht, ist eher sekundär. Im schlimmsten Fall zahlt man halt das Bußgeld im Gegenwert von 0,08 Edeluxen. Problematischer wird es, wenn es zu einem Unfall kommt und die Schuldfrage geklärt werden muss. Dann sieht man mit einer lichttechnisch eigentlich ausreichenden, aber eben nicht zugelassenen Form der Beleuchtung unter Umständen sehr alt aus.
Helle Grüße, Harald.
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Edited by vgXhc (11/22/10 10:01 PM) |
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#671515 - 11/23/10 09:48 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: HeinzH.]
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Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden.... Gruß aus Münster, HeinzH. Dann müssten aber auch Bremsen die nachgestellt werden müssen verboten werden! Für einwandfreie Funktionalität des Gefährt ist jeder Radfahrer (auch Kfz-führer und ihr "Nicht-(ab)Blendlicht") natürlich selbst verantwortlich - aufgrund der allg. Nachlässigkeit wahrscheinlich ein Grund warum der TÜV eingeführt wurde Wenn natürlich Radler mit Akku Beleuchtung "ohne Saft" unterwegs sind, heißt es absteigen (und Ermahnung/Bußgeld) !
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Edited by Topse (11/23/10 09:49 AM) Edit Reason: Gramma |
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#671521 - 11/23/10 10:08 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Topse]
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Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden.... Dann müssten aber auch Bremsen die nachgestellt werden müssen verboten werden! Zur unzuverlässigen Akkubeleuchtung gibt es seit Jahren mit dem NaDy und LED zuverlässige, bezahlbare Alternativen. Der Akku ist nach 50 km leer und kann unterwegs nicht geladen werden. Zur manuell nachstellbaren Bremse sind mir solche Alternativen nicht bekannt. Die Bremse muss nach etwa 500km nachgestellt werden - das kann auch unterwegs ohne Werkzeug geschehen.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#671524 - 11/23/10 10:16 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Topse]
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Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden.... Gruß aus Münster, HeinzH. Dann müssten aber auch Bremsen die nachgestellt werden müssen verboten werden! Für einwandfreie Funktionalität des Gefährt ist jeder Radfahrer (auch Kfz-führer und ihr "Nicht-(ab)Blendlicht") natürlich selbst verantwortlich - aufgrund der allg. Nachlässigkeit wahrscheinlich ein Grund warum der TÜV eingeführt wurde Wenn natürlich Radler mit Akku Beleuchtung "ohne Saft" unterwegs sind, heißt es absteigen (und Ermahnung/Bußgeld) ! Moin Tobias, ich glaube nicht, daß wir diesbezüglich unterschiedlicher Meinung sind. Auffallen tut mir hier nur, daß die Nabendynamofahrer eigentlich fast immer mit Licht fahren und viele Seitenläuferdynamofahrer bereits beim ersten Morgengrauen das nervtötend-demotivierende Surrteil vom Reifen abklappen. Bei der Akku-/Batterieleuchtenfraktion ist alles vertreten, vom ultrahellen Scheinwerfer bis zur wirklich überhaupt nicht seltenen Funzel mit dem Dunkelheitsgrad einer angezündeten Zigarre.... Deshalb geht die hiesige Kontrollphilosophie der Polizei bez. Akku-/Batteriebeleuchtung m.E. in Ordnung. Bis später, HeinzH.
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#671530 - 11/23/10 10:28 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: StephanBehrendt]
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Zur unzuverlässigen Akkubeleuchtung gibt es seit Jahren mit dem NaDy und LED zuverlässige, bezahlbare Alternativen. Der Akku ist nach 50 km leer und kann unterwegs nicht geladen werden.
Naja. Gerade beim Rücklicht setze ich auch beim Rad mit NaDy trotzdem ein rein batteriebetriebenes von B&M ein. Die Batterien halten in der Größenordnung 60h. Für mich heißt das am Stadtrad trotz täglicher Benutzung höchstens zweimal im Jahr die Batterien zu wechseln. Und lange bevor das Licht endgültig ausgeht erlischt die Kontrolldiode und ich weiß dass es zeit zum Wechseln ist. Ich hatte da wirklich noch nie Probleme wegen eines leeren Akkus. Mit gerissenen/ gebrochenen Kabeln hingegen hatte ich hingegen schon mehr als genug Probleme. Und auch die Ixon IQ am Rennrad hat mich bislang noch nie im Stich gelassen. Im Eco-Modus (10lux) bin ich bislang auch immer noch sicher nach Hause gekommen selbst wenn sie im 40lux-Modus nicht mehr wollte. Und mittlerweile nehme ich dann halt das Ersatzpack Eneloops mit auf die fahrt. Auf die paar g kommt es auch nicht mehr an ;-) Meiner Meinung hinkt da die StVZO der Entwicklung im Akku- und LED-Bereich um Jahre hinterher. Gruß, Nobby
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#671533 - 11/23/10 10:34 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: StephanBehrendt]
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Das Beispiel Bremse ist natürlich etwas überspitz -aber wer stellt denn von den Wochenendradlern ( soll nicht bös gemeint sein) die Bremse nach ? Meist doch erst beim Fachhändler, wenn es nun gar nicht mehr bremst. Moin Tobias, ich glaube nicht, daß wir diesbezüglich unterschiedlicher Meinung sind. das glaub ich auch nicht - bis auf dass ich gegen das Wettrüsten mit Tagfahrlicht bin, da wird der Radler immer dem KFZ unterlegen sein. Mit meiner IXON IQ bin ich aber bestens zufrieden, fahre sobald es schummrig wird mit Licht und meist dann auch gleich auf Stärke 40lux - mit den eneloops nun schon 2 Jahre.
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#671534 - 11/23/10 10:35 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: ]
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Meiner Meinung hinkt da die StVZO der Entwicklung im Akku- und LED-Bereich um Jahre hinterher. Alter, nein, sehr alter Hut. Seit bald 10 Jahren tut sich da nichts mehr, denn ständig ist irgendwas viiiieeel wichtiger und "der Bundesverkehrsminister" setzt dann andere Prioritäten. Wann, oder ob, sich da mal was dran ändern wird ... und ob nach einer sinnvollen Änderung dann wieder erst 10 Jahre oder länger vergehen müssen und es erst wieder eine grundsätzliche Klarstellung des BVG brauchen würde, dass eine dann veränderte Gesetzgebung in den Köpfen der Kontrollorgane auch flächendeckender ankommt .......... daaaaaaaaaas trau ich mich nicht mal im Traum zu fragen.
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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#671537 - 11/23/10 10:53 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: HeinzH.]
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Moin Freunde, die hier im Thread schreibende Akku-/Batteriebeleuchtungsfraktion hält ihre Beleuchtung und den Ladezustand in Ordnung. Das glaube ich und davon gehe ich auch aus. Im wirklichen Leben ist es hier nach meiner Beobachtung aber so, wie ich weiter oben schrieb: Bei der Akku-/Batterieleuchtenfraktion ist alles vertreten, vom ultrahellen Scheinwerfer bis zur wirklich überhaupt nicht seltenen Funzel mit dem Dunkelheitsgrad einer angezündeten Zigarre.... In meiner alten Heimatstadt Hamburg war es auch nicht anders, mit dem Unterschied, daß vielen Polizeibeamten, mit Ausnahme der Beamten der Fahrradstaffel, die fahrradbezogenen Feinheiten der StVZO nicht bekannt oder aber am A.... vorbeigingen. Bis später, HeinzH.
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Edited by HeinzH. (11/23/10 10:56 AM) |
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#671541 - 11/23/10 11:08 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: rayno]
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Vorbildlich! War auch in keinster Weise kritisch gemeint.
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#671546 - 11/23/10 11:19 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: HeinzH.]
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Wobei gerade bei den Beamten, die sich mit StVZO gut auskennen, oft genug erfrischende Pragmatiker dabei sind, die klipp und klar NICHT nach Prüfzeichen suchen, sondern voll und ganz zufrieden sind, wenn das Licht ordentlich funktioniert.
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#671547 - 11/23/10 11:23 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: rayno]
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Warum "Selbst die FAZ..." ? In der FAZ findet man garnicht so selten fundierte Artikel zu Fahrrädern und zum Radfahren im Allgemeinen. Der zuständige Redakteur macht sogar recht oft den weiten Weg mit dem Rad zur Redaktion. Moin Lothar, für diesen Autor ist das Thema Bewahrung der Schöpfung als Christ ein besonderes Anliegen. Der verlinkte Artikel ist wirklich umfassend recherchiert und lesbar geschrieben, man spürt das Herzblut, die innere Überzeugung. Gruß aus MS, HeinzH.
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Edited by HeinzH. (11/23/10 11:26 AM) |
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#671548 - 11/23/10 11:25 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: MatthiasM]
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Hallo Matthias,
so kenne ich es auch von hier. Wobei ich der Meinung bin das in Gö noch viel zu viel durchgelassen wird.
Gestern habe ich einen überholt der brav mit angeklapptem und feifendem Dynamo in der dunkelheit trotzdem ohne Licht unterwegs war... :grübel:
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