Gleiches ist mir schon mal mit einem Fahrschulwagen passiert. An der nä. Ampel stellte sich dann heraus, dass wohl nicht der Fahrschüler mich bedrängt hatte, sondern dass der Fahrlehrer (!), der ja eigentlich dem Schüler notfalls ins Lenkrad hätte greifen oder bremsen müssen (!), die Nötigung auch noch toll fand.
Wenn ich das richtig lese, wird hier also eine vorsätzlich begangene Straftat geschildert (Straßenverkehrsgefährdung, evtl. Nötigung).
Dann wäre folgendes Handeln des Radfahrers denkbar, wohl aber auch angebracht gewesen:
1. Strafanzeige bei der Polizei oder gleich bei der Staatsanwaltschaft
2. Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde oder an die für die Erteilung der Fahrlehrerlizenz zuständige Behörde, da die Eignung des Fahrlehrers in Frage steht
Der Fahrlehrer erzieht womöglich systematisch Fahrschüler zu falschem und gefährlichem Verhalten gegenüber Radfahrern.
Es macht Arbeit und bringt mitunter Ungemach mit sich, wenn man eine Anzeige erstattet. Aber das sollte man als Bürger auf sich nehmen. Und längst nicht alle Ermittlungsverfahren werden eingestellt, sondern führen schlußendlich zu einer Verurteilung des Vekehrsrowdys.
WdA