Moin
Es ist nicht explizit verboten,(...)
Hinweis: Doch isses:
siehe
§67 Satz 2, StVZO Danach ist in Germanien absolut jede lichttechnische Einrichtung verboten, die nicht ausdrücklich zugelassen ist.
Das gilt ausdrücklich auch für alle Arten von reflektierenden Teilen.
Einen irgendwie rational nachvollziebaren Grund für diese extreme, ja grotestke Regelungswut ums Rad konnte ich nirgendwo finden
Mal sehen, ob die geplante Änderung, wie vom ADFC empfohlen, eine Liberalisierung bringt
Gruß vom Haus am Elbe-Radweg
Hilsi