In Antwort auf: moevve

Hi Leute,
ich habe eines bei DiWa immer noch nicht verstanden. Gesetzlich ist es nicht erlaubt, ein "Bremslicht" am Fahrrad einzubauen.

a) warum nicht?
b) wie konnte b+m das umgehen?

....
Manche Leute sagen aber auch, DiWa sei nur Hokus-Pokus...

*Ausgrab*

zunächst zu obigen Fragen:
a) wäre wohl zu zapplig, weil die Leute ja dauernd an den Bremshebeln rumspielen. zwinker
b) sie konnten das genauso umgehen, wie mit den 12V Anlagen und dem Flutlicht namens Big Bang (mit 7,2V Akkus). Erstens gibts europäische Vorschriften, die selbst greifen, wenn ein deutsches Gesetz nicht geändert wird, zweitens gibt es eh Ausführungsvorschriften (technische Anweisungen), und das wesentliche ist der gesunde Menschenverstand, der sich auch in einem Spruch des BVerfG manifestiert: Gesetze sind im Zweifelsfall nicht nach dem Wortlaut, sondern nach der Intention des Gesetzgebers auszulegen. Der Big Bang, als Zusatzscheinwerfer unabhängig zur Dynamoanlage, blendet nicht, also kann man ihn zulassen. Die reflektierenden Speichen von Büchel sind auch zugelassen, obwohl definitiv nicht gedeckt durch den Wortlaut, und so geht auch dieses "Bremslicht".

Nun, wie bist Du oder wer auch immer das liest und so ein Diwa hat, mit der Anlage zufrieden?

Ich überlege mir das DiWa (mit LED) als möglichst sichere Lichtanlage fürs neue Kinderrad meines Neffen (8J).

ciao Christian