Jede "illegale" Leuchte, die ich richtig anwende, bietet mehr Sicherheit, da ich sie mir auch leisten kann!
Das ist ein Widerspruch.
Rotationssymetrische Leuchten (vulgo Taschenlampen) können per se nicht richtig angewendet werden. Und wenn der gegnerische Radler von dir dann so stark geblendet wird, dass er in dich hineinrauscht oder im Graben landet, dann kann von "Sicherheit" nicht mehr gesprochen werden.
Es gilt immer noch §1 der StVO.