Sicher: nein - aber Rost am Rahmen finde ich schon ein Kriterium. Bei Autos gilt das m.W. auch so? - Anders sieht es bei ungeschützten beweglichen Teilen aus - so war z.B. mal mein(e) Gabel/Gabelschaft übel festgefressen, fast hätte der Händler den Rahmen mit einer Flex aufsägen müssen. Dem kann man aber mit regelmäßiger Wartung (Einfetten) begegnen. Ich würde allerdings erwarten, dass dies der Händler/Verkäufer einem sagt - das war eigentlich in meinem Fall nicht geschehen (habe allerdings nie die Bedienanleitung des Rades komplett gelesen). Könnte man deswegen ggf. auch noch als Garantiefall vor Gericht einklagen.