Das ist kein völliger Blödsinn. Der in der Schlußleuchte integrierte Großflächenrückstrahler (z.B. am Gepäckträgerende) ist meistens zu hoch, deswegen wird mindestens ein Reflektor vorgeschrieben, der max. 60cm über der Fahrbahn angebracht ist.
Doch, es ist Blödsinn. Wenn der Hintermann so dicht aufgefahren ist, dass der Großflächenreflektor nicht mehr angestrahlt wird, dann hat der Führer des folgenden Fahrzeuges so grundlegende Fehler gemacht, dass er nicht in der Lage ist, an öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Außerdem, und das wird bei dem ganzen Reflektorgeglitzer gerne vergessen, es handelt sich dabei nur um eine Rückfallebene. Der leuchtende Schluss muss nicht angestrahlt werden und die höhere Lage macht ihn besser sichtbar.
Seltsamerweise hat niemand was gegen hochliegende Schlusslichter bei Kraftfahrzeugen, beispielsweise bei Kleintransportern. Wenn zweie in Deutschland das Gleiche machen, ist es eben nicht dasselbe. Das wäre ja auch noch schöner!