Das ist kein völliger Blödsinn. Der in der Schlußleuchte integrierte Großflächenrückstrahler (z.B. am Gepäckträgerende) ist meistens zu hoch, deswegen wird mindestens ein Reflektor vorgeschrieben, der max. 60cm über der Fahrbahn angebracht ist.
Ob diese Regelungen heutigen (niedrigen) PKW-Scheinwerferpositionen eher entgegenkom mt, kann jeder selbst entscheiden.
Ob es reichen würde nur den Großflächenrückstrahler mit der Schlußleuchte irgendwo zwischen 25cm und 60cm über dem Boden zu montieren (und damit einen Reflektor zu haben, der beiden Anforderungen genügt) entzieht sich meiner Kenntnis.